Vertragsverletzung Und Kündigung Musterklauseln

Vertragsverletzung Und Kündigung. 8.1 HSC ist berechtigt, den Lizenzvertrag mit soforti- ger Wirkung zu kündigen, sofern der Lizenzneh- mer gegen eine Vorschrift dieses Vertrags ver- stößt. 8.2 HSC kann den Lizenznehmer für Xxxxxxx haftbar machen, die aufgrund einer Verletzung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer eintreten.
Vertragsverletzung Und Kündigung. (1) Linotype ist berechtigt, bei Nichtzahlung diesen Rahmenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. (2) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung außeror- dentlich zu kündigen, wenn eine wesentliche Verletzung einer Vertragspflicht oder ei- nes Nutzungsvertrags für Schriftensoftware, unter dem Schriftensoftware mit diesem Rahmenvertrag erworben wird, vorliegt. (3) Im Falle der Kündigung sind bereits gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig, sofern nicht Linotype diesen Vertrag wesentlich verletzt hat und es versäumt, dieser Vertrags- verletzung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung abzuhel- fen.
Vertragsverletzung Und Kündigung. 15.1. Falls der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, erhält er von Anbieter eine Aufforderung, die Nichterfüllung innerhalb einer von Anbieter angemessen festgelegten Frist, mindestens jedoch innerhalb von 15 Arbeitstagen, zu beheben. Dauert der Verstoß auch nach Fristablauf weiter an, kann Anbieter die Lieferung der Produkte und/oder die Erbringung der angebotenen Dienstleistungen aussetzen und den Vertrag durch schriftliche Mitteilung per zertifizierter E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein oder auf eine andere Weise, die den Nachweis des Empfangs gewährleistet, kündigen. 15.2. Bezieht sich die Nichterfüllung des Kunden auf die säumige oder nur teilweise Zahlung des geschuldeten Preises, und ist die mit der Zahlungsaufforderung gemäß dem vorstehenden Absatz gesetzte Frist fruchtlos verstrichen, ist Anbieter ebenfalls berechtigt, die noch beim Kunden befindlichen Waren wieder in Besitz zu nehmen, und der Kunde erklärt sich hiermit widerspruchslos einverstanden. Darüber hinaus kann Anbieter gemäß Artikel 1781 des italienischen Zivilgesetzbuches seine Rechte als Verwahrer von kundeneigenen Hard- und Software-Komponenten (einschließlich Lizenzen), die in den Geschäftsräumen von Anbieter oder in anderen Räumlichkeiten, die Anbieter zur Verfügung stehen, untergebracht sind, geltend machen, und die fraglichen Komponenten so lange zurückzubehalten, bis die Forderung gegen den Kunden beglichen ist, und kann diese gemäß den Vorschriften über Pfandverkauf gemäß Artikel 2756 Abs. 3 des italienischen Zivilgesetzbuches verkaufen und erlangt hierbei ein Vorrecht zur Befriedigung der eigenen Forderung. 15.3. Dem Kunden wird kein Recht auf vorzeitige Vertragskündigung eingeräumt, auch nicht wegen Nichteinsatz oder Nichtbenutzbarkeit oder fehlender Möglichkeit der Inanspruchnahme der Produkte, außer bei Vorliegen einer schriftlichen Vertragsbestimmung, die dieses Recht für bestimmte Produkte ausdrücklich vorsieht. Darüber hinaus steht dem Kunden kein Anspruch auf Herausgabe der Ware zu. 15.4. Vorbehalten bleibt in jedem Fall das ausdrückliche Recht aufseiten Anbieter, weitere Ansprüche geltend zu machen und insbesondere Schadensersatz gemäß Artikel 1223 des italienischen Zivilgesetzbuches zu verlangen. 15.5. Anbieter kann den Vertrag gegebenenfalls auch nur teilweise kündigen, also in Bezug auf Verträge aus nur einem oder mehreren Angeboten, und teilt dem Kunden dies schriftlich mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen mit. Hiervon unbeschadet bleib...
Vertragsverletzung Und Kündigung. 10.1. Jede PARTEI ist berechtigt, einen AUFTRAG gemäß § 323 ff BGB zu kündigen und kann unter den Voraussetzungen des § 325 BGB von der anderen PARTEI Scha- densersatz verlangen. 10.2. Wenn der KÄUFER sich bei einer unbestrittenen Rechnung in Zahlungsverzug be- findet, ist HONEYWELL berechtigt, gewährte Preisnachlässe zurückzunehmen. HO- NEYWELL wird den KÄUFER informieren, und die PARTEIEN werden innerhalb von 10 Tagen ab HONEYWELLs Mitteilung eine obligatorische Eskalationssitzung mit auto- risierten Entscheidungsträgern durchführen.
Vertragsverletzung Und Kündigung. Jede PARTEI ist berechtigt, einen AUFTRAG gemäß § 323 ff BGB zu kündigen und kann unter den Voraussetzungen des § 325 BGB von der anderen PARTEI Schadensersatz verlangen.
Vertragsverletzung Und Kündigung. Unbeschadet anderer vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche kann Baumgartner Industries den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen oder davon zurücktreten, ohne gegenüber dem Käufer zu haften, wenn: 15.1 der Käufer eine vertragliche Verpflichtung verletzt; 15.2 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder ein Sanierungs-, Liquidierungs- oder Auflösungsverfahren eingeleitet wird. Dies gilt sowohl im Falle eines durch den Käufer selbst eingeleiteten und freiwilligen Verfahrens als auch im Falle eines Zwangsverfahrens und auch wenn ein Insolvenz- oder Zwangsverwalter bestellt oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger des Käufers vorgenommen wird. 15.3 Beim Eintreten vorgenannter Umstände sind alle nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen sofort fällig. 15.4 Bei Kündigung, Rücktritt oder Ablauf eines Vertrags bleiben die Bestimmungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über die Dauer des Vertrags hinaus gelten sollen, weiterhin wirksam.
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Related to Vertragsverletzung Und Kündigung

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.