Vertragswährung Musterklauseln

Vertragswährung. Die Grundwährung unserer Tarife ist Euro (€). Als Vertrags- währung können jedoch auch US Dollar ($) oder Britisches Pfund (£) gewählt werden. Die Wechselkurse für diese Wäh- rungen im Verhältnis zum Euro werden im Januar und Juli ei- nes jeden Jahres von uns überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies kann zu einer Erhöhung oder Senkung der Beiträge führen, wenn der Vertrag in einer Währung geführt wird, für die eine Anpassung an den Euro-Kurs erforderlich wird.
Vertragswährung. Wir leisten die Entschädigung ausschließlich in Geld, und zwar in Euro.
Vertragswährung. Basiswährung aller unserer Tarife ist der Euro (€). Sie kön- nen als Vertragswährung jedoch auch den US-Dollar ($) oder das Pfund Sterling (£) wählen. Die Wechselkurse die- ser Währungen werden von uns zweimal im Jahr überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Dies kann zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führen, wenn eine Anpassung der Vertragswährung an den jeweiligen Euro-Kurs erfor- derlich wird.
Vertragswährung. Der Versicherer leistet die Entschädigung ausschließlich in Geld, und zwar in Euro.
Vertragswährung. Die Vertragswährung wird in den besonderen Bedingungen genannt. Falls dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist, wird die Einlage in Euro geführt. CaixaBank ist nicht dazu verpflichtet, in einer anderen Währung als der der Einlage Zahlungsdienstleistungen in Verbindung mit der Einlage zu erbringen oder den Zahlungseinzug für Dokumente zu verwalten. Falls CaixaBank dennoch eine Dienstleistung akzeptiert, die einen Devisenwechsel beinhaltet, beginnt die Ausführungsfrist für die Dienstleistung am ersten Werktag nach dem Datum, an dem der Devisenwechsel durchgeführt werden konnte.
Vertragswährung a. Versicherungsschutz besteht für Rechnungen in jeder beliebigen Währung. Jedoch sind die im Inkassoauftrag aufgeführten offenen Forderungen sowie Forderungsminderungen, Prämien, Gebühren und Entschädigungsleistungen in der Vertragswährung Schweizer Franken zu be- zeichnen. b. Auf andere Währungen lautende Rechnungsbeträge sind zum Mittelkurs des typischen Bankno- tenkurses in Zürich am Tag des Rechnungsdatums in die Vertragswährung umzurechnen. c. Wir verwenden den so ermittelten Umrechnungskurs bei der Berechnung der Entschädigungs- leistung. Der Wert von Forderungsminderungen wird mit dem Umrechnungskurs zum Mittel- kurs des typischen Banknotenkurses in Zürich am Tag ihres Entstehens oder Eingangs umge- rechnet.
Vertragswährung. Basiswährung aller unserer Leistungspläne ist der Euro (€). Als Vertragswährung können jedoch auch der US-Dollar ($) oder das Pfund Sterling (£) gewählt werden. Die Wechselkur- se dieser Währungen werden vom Versicherer jeweils im De- zember und Juni eines Jahres überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Dies kann zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führen, wenn eine Anpassung der Vertragswährung an den jeweiligen Euro-Kurs erforderlich wird.

Related to Vertragswährung

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsverlängerung Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein bestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird.

  • Vertragsänderungen 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden. 14.2. SWD wird dem Kunden die Anpassung nach Ziffer 13.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Vertragsänderung. 14.3. Der Kunde kann im Falle einer Vertragsänderung nach Ziffer 13.1 den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn SWD die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird SWD den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3.2 ff. bleibt unberührt.

  • Vertragsende 16.1 Das Vertragsverhältnis endet im Falle einer wirksamen Kündigung mit Ablauf des Tages, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, im Falle des Ablebens des Mieters am Sterbetag. Im Falle des Ablebens ist das Entgelt für die Leistungen nach Punkt 2.1. abzüglich vom Xxxxxx ersparter Aufwendungen über den Sterbetag hinaus noch für einen Zeitraum von zwei Wochen zu leisten. 16.2 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Wohnung in vollständig geräumtem, frisch und fachmännisch renoviertem und sauberen Zustand zurückzugeben. Alle überlassenen oder selbst beschafften Schlüssel sind bei Vertragsende zurückzugeben. Wenn der Mieter die Renovierung nicht selbst veranlassen kann, kann er mit dem Vermieter einen Pauschalbetrag vereinbaren, der für die Renovierung der Wohnung in Anspruch genommen wird. 16.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Xxxxxx berechtigt, zurückgelassene oder hinterlassene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Mieters oder seiner Erben einzulagern, oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich versteigern zu lassen, und über die Wohnung zu verfügen. 16.4 Die Herausgabe hinterlassener Gegenstände, die Erteilung einer Endabrechnung aus dem Vertrag und die Auszahlung einer Sicherheitsleistung kann vom Xxxxxx mit Wirkung für den Mieter oder seine Erben an folgende Personen erfolgen, auch wenn diese nicht berechtigt sind: Vorname: Name: Geburtsname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsparteien Im Rubrum des Grundstückskaufvertrages sind zunächst die Vertragsparteien präzise zu bezeichnen. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50.