Common use of Vertragsübertragung Clause in Contracts

Vertragsübertragung. Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Finanzierungs-Zeitraums (wie in den Emissionsbezogenen Angaben geregelt) (i) jederzeit vererbt („Vererbung“) oder (ii) hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags zu Lebzeiten oder auf den Todesfall an Dritte nach Maßgabe der nachstehenden Absätze dieser Ziffer 10.1 im Wege der Vertragsübernahme übertragen werden („Vertragsübernahme“), wobei sich der Darlehensgeber verpflichtet, den Vertrag weder durch Vererbung noch durch Vertragsübernahme an die in Ziffer 10.4 genannten Personen zu übertragen. Hinsichtlich der Vererbung und der Vertragsübernahme gilt im Übrigen Folgendes: (a) Sofern die Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz für die Darlehen zur Verfügung stellen (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „Zweitmarkt-Listing- Mitteilung“), ist ein Eintritt in diesen Vertrag infolge Vererbung oder durch Vertragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden Nutzungsbedingungen zulässig. (b) Soweit die Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, hat (i) im Fall der Vererbung der Erbe innerhalb von zwei (2) Wochen nach Kenntnis von der Vererbung bzw. (ii) im Fall der Vertragsübertragung der bisherige Darlehensgeber innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vereinbarung der Vertragsübernahme, den Übertragungsfall durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Darlehensnehmer anzuzeigen („Übertragungsanzeige“). (c) Im Rahmen der Übertragungsanzeige hat der Darlehensgeber folgende Informationen bzw. Unterlagen an den Darlehensnehmer und den Plattformbetreibern zu übersenden: (aa) Im Fall, dass der neue Darlehensnehmer eine Privatperson ist: - Vor- und Nachname - Geburtsort, Geburtsdatum - Staatsangehörigkeit - Wohnanschrift - Bankverbindung - Amtlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. (bb) Im Fall, dass der neue Darlehensgeber eine juristische Person oder Personengesellschaft einschließlich Genossenschaften und Vereinen ist: - Firma bzw. Name - Rechtsform - Handelsregisternummer bzw. sonstige anwendbar Registernummer - Anschrift des Sitzes bzw. der Hauptniederlassung - Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte an dem neuen Darlehensgeber halten - Vertretungsberechtigten Personen (bspw. Vorstände, Geschäftsführer) unter Xxxxxx deren Vor- und Nachnamens, Geburtstag, Xxxxxxx und Art der Vertretungsberechtigung - Geschäftliche E-Mail-Adresse - Bankverbindung.

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Samples: Darlehensbedingungen

Vertragsübertragung. Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Finanzierungs-Zeitraums (wie in den Emissionsbezogenen Angaben geregelt) (i) jederzeit vererbt („Vererbung“) oder (ii) hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags Darlehensbe- trags oder eines Teilbetrags zu Lebzeiten oder auf den Todesfall an Dritte nach Maßgabe der nachstehenden Absätze dieser Ziffer 10.1 im Wege der Vertragsübernahme übertragen werden wer- den („Vertragsübernahme“), wobei sich der Darlehensgeber verpflichtet, den Vertrag weder durch Vererbung noch durch Vertragsübernahme an die in Ziffer 10.4 genannten Personen auf Dritte zu übertragen, die mit dem Darle- hensnehmer im Wettbewerb stehen im Sinne von Ziffer 10.4. Hinsichtlich der Vererbung und der Vertragsübernahme gilt im Übrigen Folgendes: (a) Sofern die Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz für die Darlehen zur Verfügung stellen (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „ZweitmarktZweitmarkt- Listing-Listing- Mitteilung“), ist ein Eintritt in diesen Vertrag infolge Vererbung oder durch Vertragsübernahme Ver- tragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden Nutzungsbedingungen zulässig. (b) Soweit die Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stelltstellen, hat (i) im Fall der Vererbung der Erbe innerhalb von zwei (2) Wochen nach Kenntnis von der Vererbung bzw. (ii) im Fall der Vertragsübertragung der bisherige Darlehensgeber innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vereinbarung der Vertragsübernahme, den Übertragungsfall durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Darlehensnehmer anzuzeigen („ÜbertragungsanzeigeÜber- tragungsanzeige“). (c) Im Rahmen der Übertragungsanzeige hat der Darlehensgeber folgende Informationen bzw. Unterlagen an den Darlehensnehmer und den Plattformbetreibern die Plattformbetreiber zu übersenden: (aa) Im Fall, dass der neue Darlehensnehmer eine Privatperson ist: - Vor- und Nachname - Geburtsort, Geburtsdatum - Staatsangehörigkeit - Wohnanschrift - Bankverbindung - Amtlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. (bb) Im Fall, dass der neue Darlehensgeber eine juristische Person oder Personengesellschaft Perso- nengesellschaft einschließlich Genossenschaften und Vereinen ist: - Firma bzw. Name - Rechtsform - Handelsregisternummer bzw. sonstige anwendbar Registernummer - Anschrift des Sitzes bzw. der Hauptniederlassung - Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte mehr als 25% der Kapitalanteile Kapitalan- teile oder Stimmrechte an dem neuen Darlehensgeber halten - Vertretungsberechtigten Personen (bspw. Vorstände, Geschäftsführer) unter Xxxxxx Angabe deren Vor- und Nachnamens, Geburtstag, Xxxxxxx und Art der Vertretungsberechtigung - Geschäftliche E-Mail-Adresse - Bankverbindung.

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Samples: Darlehensbedingungen

Vertragsübertragung. Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Finanzierungs-Zeitraums (wie in den Emissionsbezogenen Angaben geregelt) (i) jederzeit vererbt („Vererbung“) oder (ii) hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags Darlehensbe- trags oder eines Teilbetrags zu Lebzeiten oder auf den Todesfall an Dritte nach Maßgabe der nachstehenden Absätze dieser Ziffer 10.1 im Wege der Vertragsübernahme übertragen werden wer- den („Vertragsübernahme“), wobei sich der Darlehensgeber verpflichtet, den Vertrag weder durch Vererbung noch durch Vertragsübernahme an die in Ziffer 10.4 genannten Personen Dritte zu übertragen, die mit dem Darle- hensnehmer im Wettbewerb stehen im Sinne von Ziffer 10.4. Hinsichtlich der Vererbung und der Vertragsübernahme gilt im Übrigen Folgendes: (a) Sofern die Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz für die Darlehen zur Verfügung stellen (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „ZweitmarktZweitmarkt- Listing-Listing- Mitteilung“), ist ein Eintritt in diesen Vertrag infolge Vererbung oder durch Vertragsübernahme Ver- tragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden Nutzungsbedingungen zulässig. (b) Soweit die Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stelltstellen, hat (i) im Fall der Vererbung der Erbe innerhalb von zwei (2) Wochen nach Kenntnis von der Vererbung bzw. (ii) im Fall der Vertragsübertragung der bisherige Darlehensgeber innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vereinbarung der Vertragsübernahme, den Übertragungsfall durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Darlehensnehmer anzuzeigen („ÜbertragungsanzeigeÜber- tragungsanzeige“). (c) Im Rahmen der Übertragungsanzeige hat der Darlehensgeber folgende Informationen bzw. Unterlagen an den Darlehensnehmer und den Plattformbetreibern die Plattformbetreiber zu übersenden: (aa) Im Fall, dass der neue Darlehensnehmer eine Privatperson ist: - Vor- und Nachname - Geburtsort, Geburtsdatum - Staatsangehörigkeit - Wohnanschrift - Bankverbindung - Amtlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. (bb) Im Fall, dass der neue Darlehensgeber eine juristische Person oder Personengesellschaft Perso- nengesellschaft einschließlich Genossenschaften und Vereinen ist: - Firma bzw. Name - Rechtsform - Handelsregisternummer bzw. sonstige anwendbar Registernummer - Anschrift des Sitzes bzw. der Hauptniederlassung - Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte mehr als 25% der Kapitalanteile Kapitalan- teile oder Stimmrechte an dem neuen Darlehensgeber halten - Vertretungsberechtigten Personen (bspw. Vorstände, Geschäftsführer) unter Xxxxxx deren Vor- und Nachnamens, Geburtstag, Xxxxxxx und Art der Vertretungsberechtigung - Geschäftliche E-Mail-Adresse - Bankverbindung.

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Vertragsübertragung. Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Finanzierungs-Zeitraums (wie in den Emissionsbezogenen Emissionsbe- zogenen Angaben geregelt) (i) jederzeit vererbt („Vererbung“) oder (ii) hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags zu Lebzeiten oder auf den Todesfall Todes- fall an Dritte nach Maßgabe der nachstehenden Absätze dieser Ziffer 10.1 im Wege der Vertragsübernahme übertragen werden („Vertragsübernahme“), wobei sich der Darlehensgeber verpflichtet, den Vertrag weder durch Vererbung noch durch Vertragsübernahme Vertrags- übernahme an die in Ziffer 10.4 genannten Personen zu übertragen. Hinsichtlich der Vererbung und der Vertragsübernahme gilt im Übrigen Folgendes: (a) Sofern die Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke Zwe- cke einen Marktplatz für die Darlehen zur Verfügung stellen (worüber der Darlehensnehmer Dar- lehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „Zweitmarkt-Listing- Listing-Mitteilung“), ist ein Eintritt in diesen Vertrag Ver- trag infolge Vererbung oder durch Vertragsübernahme nur über diesen Marktplatz Markt- platz und nur im Rahmen der dafür geltenden Nutzungsbedingungen zulässig. (b) Soweit die Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, hat (i) im Fall der Vererbung der Erbe innerhalb von zwei (2) Wochen nach Kenntnis von der Vererbung bzw. (ii) im Fall der Vertragsübertragung der bisherige Darlehensgeber Darle- hensgeber innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vereinbarung der VertragsübernahmeVertrags- übernahme, den Übertragungsfall durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Darlehensnehmer anzuzeigen („Übertragungsanzeige“). (c) Im Rahmen der Übertragungsanzeige hat der Darlehensgeber folgende Informationen Infor- mationen bzw. Unterlagen an den Darlehensnehmer und den Plattformbetreibern Plattformbetrei- bern zu übersenden: (aa) Im Fall, dass der neue Darlehensnehmer eine Privatperson ist: - Vor- und Nachname - Geburtsort, Geburtsdatum - Staatsangehörigkeit - Wohnanschrift - Bankverbindung - Amtlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. (bb) Im Fall, dass der neue Darlehensgeber eine juristische Person oder Personengesellschaft einschließlich Genossenschaften und Vereinen ist: - Firma bzw. Name - Rechtsform - Handelsregisternummer bzw. sonstige anwendbar Registernummer - Anschrift des Sitzes bzw. der Hauptniederlassung - Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte mehr als 25% der Kapitalanteile Kapi- talanteile oder Stimmrechte an dem neuen Darlehensgeber halten - Vertretungsberechtigten Personen (bspw. Vorstände, GeschäftsführerGeschäfts- führer) unter Xxxxxx Angebe deren Vor- und Nachnamens, Geburtstag, Xxxxxxx und Art der Vertretungsberechtigung - Geschäftliche E-Mail-Adresse - Bankverbindung.

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Vertragsübertragung. Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Finanzierungs-Zeitraums (wie in den Emissionsbezogenen Angaben geregelt) (i) jederzeit vererbt („Vererbung“) oder (ii) hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags Darlehensbe- trags oder eines Teilbetrags zu Lebzeiten oder auf den Todesfall an Dritte nach Maßgabe der nachstehenden Absätze dieser Ziffer 10.1 im Wege der Vertragsübernahme übertragen werden wer- den („Vertragsübernahme“), wobei sich der Darlehensgeber verpflichtet, den Vertrag weder durch Vererbung noch durch Vertragsübernahme an die in Ziffer 10.4 genannten Personen Dritte zu übertragen, die mit dem Darle- hensnehmer im Wettbewerb stehen im Sinne von Ziffer 10.4. Hinsichtlich der Vererbung und der Vertragsübernahme gilt im Übrigen Folgendes: (a) Sofern die der Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz für die Darlehen zur Verfügung stellen stellt (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die „ZweitmarktZweitmarkt- Listing-Listing- Mitteilung“), ist ein Eintritt in diesen Vertrag infolge Vererbung oder durch Vertragsübernahme Ver- tragsübernahme nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden Nutzungsbedingungen zulässig. (b) Soweit die der Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, hat (i) im Fall der Vererbung der Erbe innerhalb von zwei (2) Wochen nach Kenntnis von der Vererbung bzw. (ii) im Fall der Vertragsübertragung der bisherige Darlehensgeber innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vereinbarung der Vertragsübernahme, den Übertragungsfall durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Darlehensnehmer anzuzeigen („ÜbertragungsanzeigeÜber- tragungsanzeige“). (c) Im Rahmen der Übertragungsanzeige hat der Darlehensgeber folgende Informationen bzw. Unterlagen an den Darlehensnehmer und den Plattformbetreibern Plattformbetreiber zu übersenden: (aa) Im Fall, dass der neue Darlehensnehmer eine Privatperson ist: - Vor- und Nachname - Geburtsort, Geburtsdatum - Staatsangehörigkeit - Wohnanschrift - Bankverbindung - Amtlich beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. (bb) Im Fall, dass der neue Darlehensgeber eine juristische Person oder Personengesellschaft Perso- nengesellschaft einschließlich Genossenschaften und Vereinen ist: - Firma bzw. Name - Rechtsform - Handelsregisternummer bzw. sonstige anwendbar Registernummer - Anschrift des Sitzes bzw. der Hauptniederlassung - Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte mehr als 25% der Kapitalanteile Kapitalan- teile oder Stimmrechte an dem neuen Darlehensgeber halten - Vertretungsberechtigten Personen (bspw. Vorstände, Geschäftsführer) unter Xxxxxx deren Vor- und Nachnamens, Geburtstag, Xxxxxxx und Art der Vertretungsberechtigung - Geschäftliche E-Mail-Adresse - Bankverbindung.

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