Vertrauensschäden. Versicherungsschutz besteht für Eigenschäden einer versicherten Gesell- schaft, welche dieser infolge der vorsätzlichen Verwirklichung eines Ver- mögensdeliktes durch ihre Angestellten oder freien Mitarbeiter zugefügt werden. Der Ausschluss gemäß Ziffer II.7. findet insoweit keine Anwendung. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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Vertrauensschäden. Versicherungsschutz besteht für Eigenschäden einer versicherten Gesell- schaftGesells- chaft, welche dieser infolge der vorsätzlichen Verwirklichung eines Ver- mögensdeliktes durch ihre Angestellten oder freien Mitarbeiter zugefügt werden. Der Ausschluss gemäß Ziffer II.7II.10. findet insoweit keine Anwendung. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Consult by Hiscox Insurance Application Model