Weitere Auftragsverarbeiter. 1. Der AG erteilt hiermit seine Zustimmung zur Verarbeitung der Daten durch die in ANHANG 2 (Auflistung verbundener Unternehmen der Anexia-Unternehmensgruppe) konkret festgelegten Unternehmen als weitere Auftragsverarbeiter, soweit dies für die Leistungserbringung gemäß Verträgen erforderlich ist. Der AN verpflichtet sich hierbei zur vollinhaltlichen Überbindung der gesetzlichen und aller vertraglichen Datenschutzverpflichtungen an diese unternehmensgruppeninternen weiteren Auftragsverarbeiter. Anexia hat hierfür "Corporate Binding Rules" in Form einer Rahmenvereinbarung zu Datenschutz und Auftragsverarbeitung als verbindliches schriftliches Rechtsinstrument, eine unternehmensgruppenweite und für alle Mitarbeiter und beauftragten Personen verbindliche Datenschutzrichtlinie sowie ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) etabliert.
2. Der Einsatz von Subunternehmern bzw. Subdienstleistern als weitere Auftragsverarbeiter ist nur zulässig, wenn der AG vorher schriftlich zugestimmt hat. Die Regelung zu Subunternehmern in Angeboten oder Verträgen zwischen AG und AN gilt vorrangig zu dieser Regelung und entspricht einer solchen schriftlichen Zustimmung des AG.
3. Neben der konkreten Festlegung von verbundenen Unternehmen der Anexia-Unternehmensgruppe gemäß Punkt 8.1 werden ebenfalls in ANHANG 2 alle zustimmungspflichtigen Subunternehmen, die als weitere Auftragsverarbeiter für den AG fungieren, angeführt und gelten durch Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung als schriftlich genehmigt.
4. Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis als weiterer Auftragsverarbeiter nach Punkt 8.2 liegt vor, wenn der AN weitere Unternehmen mit der ganzen oder einer Teilleistung der in den Verträgen zwischen AG und AN vereinbarten Leistung beauftragt und dabei die Kerntätigkeit in der Verarbeitung personenbezogener Daten des AG als Verantwortlichen besteht. Um ein nicht zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis handelt es sich bei der bloßen Erbringung von untergeordneten Nebenleistungen, bei denen die Kerntätigkeit nicht in der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten liegt (z. B. reine Infrastrukturbereitstellung, Telekommunikations-, Post- oder Reinigungsdienstleistungen, Wachschutz).
5. Erteilt der AN nach erfolgter schriftlicher Zustimmung des AG Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so ist der AN verpflichtet, alle gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzverpflichtungen, denen er gegenüber dem AG unterliegt, an diese weiteren Auftragsverarbeiter volli...
Weitere Auftragsverarbeiter. 5.1. Mit Erteilung des Auftrags werden die im beiliegenden Unterauftragnehmerverzeichnis aufgelisteten Unterauftragsverarbeiter genehmigt. Ferner definieren StepStone und der Kunde im Rahmen des Statement of Work weitere Auftragsnehmer, soweit diese zur Erfüllung der Leistung notwendig sind. StepStone kann Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) vergeben, indem XxxxXxxxx den Kunden vorab über die Hinzuziehung oder Ersetzung neuer Unterauftragsverarbeiter durch Mitteilung über die Änderung des Unterauftragsverzeichnisses in Textform informiert und der Kunde binnen 4 Wochen keinen Einspruch erhebt. Im Falle eines Einspruches ist XxxxXxxxx berechtigt, die Leistungen einzustellen, wenn eine Erbringung der vertraglichen Leistung nicht mehr gewährleistet werden kann.
5.2. StepStone hat den Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten aufzuerlegen, die in dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung festgelegt sind, so dass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht.
5.3. Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (min. Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.
5.4. Dienstleistungen, die bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden, gelten nicht als Unterauftragsverarbeiter. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. XxxxXxxxx ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten vom Kunden auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Überprüfungsmaßnahmen zu ergreifen.
Weitere Auftragsverarbeiter. 7.1 Der Vertragspartner stimmt zu, dass Xxxxxxx weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO durch Unterauftragsverhältnisse hinzuziehen kann. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Insbesondere berechtigt der Vertragspartner Xxxxxxx seine verbundenen Unternehmen der Amadeus Gruppe hinzuziehen (Firmennamen und Anschriften finden sind unter folgendem Link abrufbar: xxxxx://xxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxxxxx- reports).
7.2 Keine Unterauftragsverhältnisse gemäß Ziffer 7 sind Nebenleistungen, die Amadeus z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Xxxxxxx ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Vertragspartners auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu ergreifen sowie Nachweise zu verlangen.
7.3 Die Parteien vereinbaren, dass Xxxxxxx berechtigt ist, die personenbezogenen Daten – unter Beachtung der zwingend anwendbaren Vorschriften – an Dienstleister in einem Drittland zu übermitteln.
7.4 Die jeweils aktuell eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter sind auf der Webseite xxxxx://xxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx-xxx.xxx abrufbar. Amadeus informiert den Vertragspartner über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger weiterer Auftragsverarbeiter auf geeignete Weise in Textform. Erteilt Xxxxxxx Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es Amadeus, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu übertragen.
7.5 Der Vertragspartner kann der Hinzuziehung gemäß Ziffer 7.1 – innerhalb von 4 Wochen Frist aus wichtigem Grund – gegenüber der von Amadeus bezeichneten Stelle widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor, und sofern eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich ist, wird den Parteien ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Weitere Auftragsverarbeiter a. Der Nutzer erteilt DATEV die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbei- ter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen, insbesondere zur Feh- leranalyse betreffend das Rechenzentrum als solches.
b. Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument Info-DB-Dok.-Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 abrufen.
x. XXXXX informiert den Nutzer, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuzie- hung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Die Änderun- gen kann der Nutzer in der Informationsdatenbank im Dokument Info-DB-Dok.- Nr. 1000192 oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000 abrufen. Der Nutzer kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben.
d. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber DATEV zu erheben. Im Fall des Einspruchs kann DATEV nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsich- tigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die be- absichtigte Änderung DATEV nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Nutzer innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Ein- spruchs kündigen.
e. Erteilt DATEV Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es DATEV, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auf- tragsverarbeiter zu übertragen.
Weitere Auftragsverarbeiter. Gemäß § 6.1 stimmt der Auftraggeber mit Unterzeichnung des Vertrages zu, dass der Auftragnehmer folgende weitere Auftragsverarbeiter im Rahmen der Datenverarbeitungstätigkeiten einsetzt: Weiterer Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) Sage GmbH Adresse Xxxxxxxxxxxxxx 00 - 00 00000 Xxxxxxxxx/Xxxx Telefonnummer; E-Mail 069/50007-0; xxxx@xxxx.xx Ansprechpartner Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxx Der weitere Auftragsverarbeiter unterstützt in folgenden Datenverarbeitungstätigkeiten 3rd Level Support für das in Anlage 1 genannte Produkt. Dies beinhaltet den Remotezugriff auf das IT-System des Auftraggebers, der Umgang mit einem Echtdaten enthaltenden Dump/Backup, soweit auf dem IT-System oder in den Echtdaten personenbezogene Daten enthalten sind. Weiterhin fallen hierunter Hosting von Software, ASP, SaaS oder Cloud basierende Angebote der Softwareüberlassung. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Artt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
Weitere Auftragsverarbeiter. 7.1. Der AG erteilt seine Zustimmung zur Verarbeitung der Daten durch verbundene Unternehmen der Anexia als weitere Auftragsverarbeiter, soweit dies für die Leistungserbringung gemäß Verträgen erforderlich ist. Anexia verpflichtet sich hierbei zur Überbindung der gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzverpflichtungen an diese weiteren Auftragsverarbeiter und hat hierfür „Corporate Rules“ in Form einer Rahmenvereinbarung zur Auftragsverarbeitung als verbindliches Rechtsinstrument innerhalb der Anexia-Unternehmensgruppe etabliert. Eine Auflistung dieser verbundenen Unternehmen im obenstehenden Sinn ist im ANHANG 2A angeführt und wird von Anexia laufend aktuell gehalten und auf der Unternehmenshomepage publiziert.
7.2. Der Einsatz von Subunternehmern als weitere Auftragsverarbeiter ist nur zulässig, wenn der AG vorher schriftlich zugestimmt hat. Die Regelung zu Subunternehmern in Angeboten oder Verträgen zwischen AG und Anexia gilt vorrangig zu dieser Regelung und entspricht einer solchen schriftlichen Zustimmung des AG.
7.3. Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn Anexia weitere Auftragnehmer mit der ganzen oder einer Teilleistung der in den Verträgen zwischen AG und Anexia vereinbarten Leistung beauftragt, sofern diese als weitere Auftragsverarbeiter fungieren und eine Zustimmung nicht bereits aus den Verträgen zwischen AG und Anexia hervorgeht.
7.4. Erteilt Anexia nach erfolgter schriftlicher Zustimmung des AG Aufträge an Subunternehmen, so obliegt es Anexia, die gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzverpflichtungen, denen Anexia gegenüber dem AG unterliegt, an diese weiteren Auftragsverarbeiter zu überbinden.
7.5. Eine Auflistung der Subunternehmen, die als zustimmungspflichtige weitere Auftragsverarbeiter in Erscheinung treten ist in ANHANG 2B angeführt.
Weitere Auftragsverarbeiter. 9.1 Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO in Anspruch zu nehmen.
9.2 Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter kann der Kunde in der Dienstleisterliste unter BLSVdigital abrufen.
9.3 Der Auftragnehmer informiert den Kunden, wenn er eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Die Änderungen kann der Kunde in der Dienstleisterliste unter BLSVdigital abrufen. Der Kunde kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben.
9.4 Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer zu erheben. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Xxxx die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Einspruchs kündigen.
9.5 Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu übertragen.
Weitere Auftragsverarbeiter. Der Kunde erteilt der GBG AG die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GIO in Anspruch zu nehmen.
Weitere Auftragsverarbeiter. Die aktuellen Auftragsverarbeiter des Auftragnehmers sind in Anlage B aufgezählt. Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung durch die bestehende Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen, soweit diese die Gewähr für eine datenschutzkonforme Verarbeitung bieten. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer, die datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter in angemessenem Umfang zu übertragen. Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Unterauftragsnehmer zu beauftragen. Wenn der Kunde dem nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerspricht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Wenn dem Auftragsverarbeiter ein solcher Widerspruch zugeht, wird dieser innerhalb von 30 Tagen dem Auftragsgeber entweder mitteilen, dass (i) der in Rede stehende Unterauftragsnehmer nicht zur Verarbeitung der Daten des Auftraggebers eingesetzt wird, oder (ii) dass der Auftragnehmer hierzu aus technischer Sicht nicht in der Lage ist. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht der Hauptvereinbarung zu. Erfolgt diese Kündigung nicht innerhalb von 30 Tage schriftlich, so gilt die Zustimmung des Auftraggebers zum neuen Unterauftragnehmer ebenfalls als erteilt.
Weitere Auftragsverarbeiter. Die im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der im Folgenden genannten weiteren Auftragsverarbeiter („Subunternehmer“) durchgeführt: • AnyDesk Software GmbH, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx • Xxxxxx Xxxxxxxxxx, “Rapid Host”, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx • Google Ireland Limited, Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx 0, Xxxxxx (unter Abschluss der EU-Standardvertragsklauseln) Der Auftragsverarbeiter ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen mit weiteren Auftragsverarbeitern („Subunternehmern“) befugt. Er setzt den Verantwortlichen hiervon unverzüglich in Kenntnis, wodurch der Verantwortliche die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen in Textform rechtzeitig vorab über die Beauftragung von weiteren Subunternehmern oder Änderungen bei Unterauftragsverhältnissen. Der Verantwortliche kann in Textform unter Darlegung eines wichtigen Grundes der Beauftragung des Subunternehmers oder der Änderung bei Unterauftragsverhältnissen innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme widersprechen. Im Fall eines begründeten Widerspruchs räumt der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter eine angemessene Frist zur Ersetzung des von dem Widerspruch betroffenen Subunternehmers durch einen anderen Subunternehmer ein. Ist dies dem Auftragsverarbeiter nicht möglich oder dem Verantwortlichen nicht zumutbar, ist der jeweilige Vertragspartner berechtigt, den Hauptvertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, weitere Auftragsverarbeiter sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der Auftragsverarbeiter hat bei der Einschaltung von weiteren Auftragsverarbeitern diese entsprechend den Regelungen dieses Vertrages zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Verantwortliche seine Rechte aus diesem Vertrag (insbesondere seine Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den weiteren Auftragsverarbeitern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von weiteren Auftragsverarbeitern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragsverarbeiter sicherzustellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln). Unterauftragsverhältnisse mit weiteren Auftragsverarbeitern im Sinne dieser Bestimmungen liegen nich...