Vertriebsgebühr Musterklauseln

Vertriebsgebühr. Die Gesellschaft zahlt – wie in Anhang F aufgeführt – eine jährliche Vertriebsgebühr. Diese Vertriebsgebühr fällt täglich an, sie basiert auf dem Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds (wobei gegebenenfalls Anpassungen des Nettoinventarwertes des betreffenden Fonds, wie in Ziffer 17.3 in Anhang A beschrieben, berücksichtigt werden) und sind monatlich zu zahlen.
Vertriebsgebühr. Sofern ein Vertriebsträger vertraglich verpflichtet wurde, kann dieser aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen eine Vertriebsträgergebühr erhalten, deren maximale Höhe, Berechnung und Auszahlung für jeden Teilfonds in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ ausgewiesen ist. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des Teilfonds berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Vertriebsträgergebühr je Teilfonds wird im Jahresbericht genannt. Vom Vermögen unabhängiger Aufwand (Einzelaufwand) Der AIFM und die Verwahrstelle haben ausserdem Anspruch auf Ersatz der folgenden Auslagen, die ihnen in Ausübung ihrer Funktion entstanden sind:
Vertriebsgebühr. Für den Vertrieb des AIF wird eine jährliche Vertriebsgebühr gemäss Anhang B „AIF im Überblick“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des AIF berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben.
Vertriebsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Anlageverwaltungsgesellschaft als Haupt-Vertriebsgesellschaft des Fonds ernannt. Die Haupt-Vertriebsgesellschaft hat Anspruch auf eine Vertriebsgebühr im Hinblick auf alle Klassen von Anteilen (außer im Hinblick auf die Anteile der Klasse E), die von der Verwaltungsgesellschaft aus ihren eigenen Vermögenswerten zu zahlen ist. Die an die Haupt-Vertriebsgesellschaft für Anteile der Klasse E zu leistende Gebühr wird direkt aus den Vermögenswerten gezahlt, die nur den Anteilen der Klasse E des jeweiligen Teilfonds zuzuordnen sind. Die Vertriebsgebühr wird täglich berechnet, monatlich rückwirkend in Höhe von 0,75 % p. a. für die entsprechenden Anteile gezahlt und anhand des durchschnittlichen täglichen Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteile ermittelt. Die Haupt-Vertriebsgesellschaft beabsichtigt, alle oder einen Teil der Gebühren an die Finanzintermediäre für ihre Dienstleistungen für den Fonds zu zahlen. Sie wird ihre Dienstleistungen für alle Anteilinhaber erbringen. Die Haupt- Vertriebsgesellschaft kann nach ihrem freien Ermessen festlegen, für Anteile ganz oder teilweise auf diese Gebühr zu verzichten.
Vertriebsgebühr. Für den Vertrieb des OGAW wird eine jährliche Vertriebsgebühr gemäss Anhang A „AIF im Überblick“ in Rechnung. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des AIF berechnet, zu jedem Bewertungsstichtag abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Monatsende erhoben. Die Höhe der Vertriebsgebühr des OGAW wird im Jahresbericht genannt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.