Verwahrung im Ausland erworbener Wertpapiere. NGR Die von der USB für einen Anleger im Ausland angeschafften und verwahrten Fondsanteile können bei einem ausländischen Verwahrer auf Sammeldepots ungetrennt von den Fondsanteilen anderer Anleger der USB und dem Eigenbestand der USB verwahrt werden. Im Fall der Insolvenz oder von Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen ausländischen Verwahrer, hätte dies zur Folge, dass sich die Rechtsposition der USB und insbesondere die Möglichkeit der USB, die Fondsanteile ihrer Anleger aus der Insolvenzmasse auszusondern, nach der ausländischen Rechtsordnung und nach der, mit dem ausländischen Verwahrer vereinbarten, Rechtsstellung der USB richten würde. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Aussonderung oder der Zugriff auf die Fondsanteile der Anleger bis zum Abschluss eines Insolvenzverfahrens oder bis zum Abschluss eines Vollstreckungsverfahrens gegen den ausländischen Verwahrer gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Zudem wäre die USB dem üblichen Prozessrisiko bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche ausgesetzt. Darüber hinaus kann auch im Fall einer Insolvenz oder von Vollstreckungsmaßnahmen gegen die USB selbst nicht ausgeschlossen werden, dass die Anleger der USB ihre Ansprüche gegen die USB auf Herausgabe (bzw. Aussonderung) ihrer bei einem aus- ländischen Verwahrer gelagerten Fondsanteile im Rechtsweg gegenüber einem Insol- venzverwalter oder Gläubiger der USB, ggf. auch gerichtlich, durchsetzen müssen. Hierbei wären die Anleger den üblichen Prozessrisiken ausgesetzt. Die USB hat daher verschie- dene Maßnahmen ergriffen, um einen möglichen Zugriff eines Insolvenzverwalters oder Gläubigers auf die bei einem ausländischen Verwahrer gelagerten Fondsanteile ihrer Anleger möglichst zu vermeiden; insbesondere wird das Depot der USB bei einem auslän- dischen Verwahrer mit dem Zusatz „Kundendepot“ geführt. Außerdem wurde vereinbart, dass die USB im Fall einer Insolvenz oder von Vollstreckungsmaßnahmen unverzüglich unterrichtet wird, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Anleger frühzeitig ergreifen zu können.
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