Verwaltungs-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht in: • verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis) für die Interessen- wahrnehmung vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, • nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausstellen von amtlichen Doku- menten) für die Interessenwahrnehmung vor deutschen Verwaltungsgerichten. Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes oder des Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- schutzes handelt, ist jeweils dieser maßgeblich. für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
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Verwaltungs-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht in: • verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis) für die Interessen- wahrnehmung In- teressenwahrnehmung vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, • nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausstellen von amtlichen Doku- menten) für die Interessenwahrnehmung im Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und für die Interessen- wahrnehmung vor deutschen Verwaltungsgerichten. Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes oder des Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- schutzes handelt, ist jeweils dieser maßgeblich. für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: Es es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
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Verwaltungs-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht in: • verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis) für die Interessen- wahrnehmung vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, • nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausstellen von amtlichen Doku- menten) für die Interessenwahrnehmung vor deutschen Verwaltungsgerichten. Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes oder des Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- schutzes handelt, ist jeweils dieser maßgeblich. für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: Es es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
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Verwaltungs-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht in: • verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis) für die Interessen- wahrnehmung vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, • nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schulen und dem Ausstellen von amtlichen Doku- mentenBAföG-Amt) für die Interessenwahrnehmung Interessenwahrneh- mung vor deutschen Verwaltungsgerichten. Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes oder des Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- schutzes handelt, ist jeweils dieser maßgeblich. für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
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Verwaltungs-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht in: • verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis) für die Interessen- wahrnehmung vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, • nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Streitigkeiten mit Schulen und dem BAföG-Amt) für die Interessenwahrneh- mung im Zusammenhang mit dem Ausstellen von amtlichen Doku- menten) Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und für die Interessenwahrnehmung vor deutschen VerwaltungsgerichtenVer- waltungsgerichten. Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes oder des Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- schutzes handelt, ist jeweils dieser maßgeblich. für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: Es es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
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