Common use of Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Clause in Contracts

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergü- tung bis zu einer Höhe von 1,75 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,625 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vH des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Ver- änderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

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Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergü- tung bis zu einer Höhe von 1,75 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,625 vH 1,80 v.H. des Vermögens der jeweiligen AnteilsgattungFondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet Basis des täglichen Fondsvolumens berechnet und abgegrenzt wird. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmenDie Vergütung wird dem Fondsvermögen einmal monatlich angelastet. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 vH v.H. des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichenveröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Ver- änderungen Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0Luxemburg: Euro MTF Luxemburg Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. Bosnien Herzegowina: Montenegro: Russland: Schweiz: Serbien: Türkei: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: Sarajevo, Banja Luka Podgorica Moscow Exchange SIX Swiss Exchange AG, BX Swiss AG Belgrad Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") Cboe Europe Equities Regulated Market – Integrated Book Segment, London Metal Exchange, Cboe Europe Equities Regulated Market – Reference Price Book Segment, Cboe Europe Equities Regulated Market – Off-Book Segment, London Stock Exchange Regulated Market (derivatives), NEX Exchange Main Board (non-equity), London Stock Exchange Regulated Market, NEX Exchange Main Board (equity), Euronext London Regulated Market, ICE FUTURES EUROPE, ICE FUTURES EUROPE - AGRICULTURAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - FINANCIAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - EQUITY PRODUCTS DIVISION und Gibraltar Stock Exchange Australien: Argentinien: Brasilien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo *) Zum Öffnen des Verzeichnisses in der Spalte links unter „Entity Type“ die Einschränkung auf „Regulated market“ auswählen und auf „Search“ (bzw. auf „Show table columns“ und „Update“) klicken. Der Link kann durch die ESMA geändert werden.

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Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergü- tung bis zu einer Höhe von 1,75 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,625 2 vH des Vermögens der jeweiligen AnteilsgattungFondsvermögens, die bis zum 30. Juni 2019 auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Diese Vergütung wird in der börsentäglichen Anteilswertberechnung in Form einer Abgrenzung berücksichtigt. Ab 1. Juli 2019 wird die Vergütung für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 0,5 vH des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichenveröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Ver- änderungen Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

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Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergü- tung bis zu einer Höhe von 1,75 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,625 vH 0,75 v.H. des Vermögens der jeweiligen AnteilsgattungFondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet Basis des täglichen Fondsvolumens berechnet und abgegrenzt wird. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmenDie Vergütung wird dem Fondsvermögen einmal monatlich angelastet. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 vH v.H. des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichenveröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Ver- änderungen Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0Luxemburg: Euro MTF Luxemburg Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. Bosnien Herzegowina: Montenegro: Russland: Schweiz: Serbien: Türkei: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: Sarajevo, Banja Luka Podgorica Moscow Exchange SIX Swiss Exchange AG, BX Swiss AG Belgrad Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") Cboe Europe Equities Regulated Market – Integrated Book Segment, London Metal Exchange, Cboe Europe Equities Regulated Market – Reference Price Book Segment, Cboe Europe Equities Regulated Market – Off-Book Segment, London Stock Exchange Regulated Market (derivatives), NEX Exchange Main Board (non-equity), London Stock Exchange Regulated Market, NEX Exchange Main Board (equity), Euronext London Regulated Market, ICE FUTURES EUROPE, ICE FUTURES EUROPE - AGRICULTURAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - FINANCIAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - EQUITY PRODUCTS DIVISION und Gibraltar Stock Exchange Australien: Argentinien: Brasilien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo *) Zum Öffnen des Verzeichnisses in der Spalte links unter „Entity Type“ die Einschränkung auf „Regulated market“ auswählen und auf „Search“ (bzw. auf „Show table columns“ und „Update“) klicken. Der Link kann durch die ESMA geändert werden.

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Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergü- tung bis zu einer Höhe von 1,75 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,625 1,50 vH des Vermögens der jeweiligen AnteilsgattungFondsvermögens, die bis zum 30. Juni 2019 auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Diese Vergütung wird in der börsentäglichen Anteilswertberechnung in Form einer Abgrenzung berücksichtigt. Ab 1. Juli 2019 wird die Vergütung für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 0,5 vH des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichenveröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Ver- änderungen Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx 4

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Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergü- tung bis zu einer Höhe von 1,75 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,625 vH 1,50 % des Vermögens der jeweiligen AnteilsgattungFondsvermögens, die für jeden Kalendertag auf Grund der Monatsendwerte errechnet Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wird. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 % des Fondsvermögens, die für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens dieser Tranche errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 vH 0,5 % des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten Mitglied- staaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Ver- änderungen Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Euro- päischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

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Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergü- tung bis zu einer Höhe von 1,75 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,625 vH 0,72 v.H. des Vermögens der jeweiligen AnteilsgattungFondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet Basis des täglichen Fondsvolumens berechnet und abgegrenzt wird. Die Vergütung wird dem Fondsvermögen einmal monatlich angelastet. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 vH 0,5 v.H. des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichenveröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Ver- änderungen Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0Luxemburg: Euro MTF Luxemburg Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. Bosnien Herzegowina: Montenegro: Russland: Schweiz: Serbien: Türkei: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: Sarajevo, Banja Luka Podgorica Moscow Exchange SIX Swiss Exchange AG, BX Swiss AG Belgrad Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") Cboe Europe Equities Regulated Market – Integrated Book Segment, London Metal Exchange, Cboe Europe Equities Regulated Market – Reference Price Book Segment, Cboe Europe Equities Regulated Market – Off-Book Segment, London Stock Exchange Regulated Market (derivatives), NEX Exchange Main Board (non-equity), London Stock Exchange Regulated Market, NEX Exchange Main Board (equity), Euronext London Regulated Market, ICE FUTURES EUROPE, ICE FUTURES EUROPE - AGRICULTURAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - FINANCIAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - EQUITY PRODUCTS DIVISION und Gibraltar Stock Exchange Australien: Argentinien: Brasilien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo *) Zum Öffnen des Verzeichnisses in der Spalte links unter „Entity Type“ die Einschränkung auf „Regulated market“ auswählen und auf „Search“ (bzw. auf „Show table columns“ und „Update“) klicken. Der Link kann durch die ESMA geändert werden.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergü- tung bis zu einer Höhe von 1,75 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,625 vH 1,80 v.H. des Vermögens der jeweiligen AnteilsgattungFondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet Basis des täglichen Fondsvolumens berechnet und abgegrenzt wird. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmenDie Vergütung wird dem Fondsvermögen einmal monatlich angelastet. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 vH 0,5 v.H. des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichenveröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Ver- änderungen Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0Luxemburg: Euro MTF Luxemburg Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. Bosnien Herzegowina: Montenegro: Russland: Schweiz: Serbien: Türkei: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: Sarajevo, Banja Luka Podgorica Moscow Exchange SIX Swiss Exchange AG, BX Swiss AG Belgrad Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") Cboe Europe Equities Regulated Market – Integrated Book Segment, London Metal Exchange, Cboe Europe Equities Regulated Market – Reference Price Book Segment, Cboe Europe Equities Regulated Market – Off-Book Segment, London Stock Exchange Regulated Market (derivatives), NEX Exchange Main Board (non-equity), London Stock Exchange Regulated Market, NEX Exchange Main Board (equity), Euronext London Regulated Market, ICE FUTURES EUROPE, ICE FUTURES EUROPE - AGRICULTURAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - FINANCIAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - EQUITY PRODUCTS DIVISION und Gibraltar Stock Exchange Australien: Argentinien: Brasilien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo *) Zum Öffnen des Verzeichnisses in der Spalte links unter „Entity Type“ die Einschränkung auf „Regulated market“ auswählen und auf „Search“ (bzw. auf „Show table columns“ und „Update“) klicken. Der Link kann durch die ESMA geändert werden.

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Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 30.09.2010 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergü- tung bis zu einer Höhe von 1,75 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Für ab dem 01.10.2010 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,625 1 vH des Vermögens der jeweiligen AnteilsgattungFondsvermögens für die Anteilscheingattung „Tranche I“ (Mindestveranlagung EUR 500.000,—) bzw. • bis zu einer Höhe von 2 vH des Fondsvermögens für sonstige Anteilscheingattungen, die für jeden Kalendertag auf Grund der Monatsendwerte errechnet Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgat- tungen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,50 0,5 vH des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaa- ten Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffent- lichenveröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Ver- änderungen Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäi- schen Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

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