Common use of Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Clause in Contracts

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 % des Fondsvermögens, die für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,5 % des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

Appears in 1 contract

Samples: 1916152470.rsc.cdn77.org

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 % 1,50 vH des Fondsvermögens, die für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,5 % vH des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

Appears in 1 contract

Samples: swissfunddata.ch

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 % 1,50 vH des Fondsvermögens, die für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,5 % vH des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

Appears in 1 contract

Samples: www.easybank.at

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 1,5 % des FondsvermögensFonds- vermögens, die für jeden Kalendertag auf Basis aufgrund des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt Durchschnitts der Fondsvermögenswerte je Preisberechnungstag breinigt um allfällige dafür vor- genommene Abgrenzungen errechnet und monatlich entnommen in 12 Teilbeträgen angelastet wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Aufwendungen für administrative Tätigkeiten gemäß § 5 Abs 2 Z 1 lit b) InvFG sowie Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen Investmentfonds werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle Depotbank eine Vergütung von 0,5 bis zu 0,50 % des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen ande- ren Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses Ver- zeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite Internetsite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

Appears in 1 contract

Samples: www.amundi.com

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 % vH des Fondsvermögens, die für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,5 % vH des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

Appears in 1 contract

Samples: swissfunddata.ch

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 1,54 % des Fondsvermögens, die für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen Anteilsgat- tungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,5 % des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten Mitglied- staaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichenveröffent- lichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Euro- päischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite Internetsite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx00

Appears in 1 contract

Samples: solutions.vwdservices.com

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 % 1,75 vH des Fondsvermögens, die für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,5 % vH des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

Appears in 1 contract

Samples: swissfunddata.ch

Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 % 1,50 vH des Fondsvermögens, die für jeden Kalendertag auf Basis des jeweiligen Fondsvermögens errechnet, abgegrenzt und monatlich entnommen wirdentnommen. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen Anteilsgat- tungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die abwickelnde Stelle eine Vergütung von 0,5 % vH des Fondsvermögens. Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten Mitglied- staaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichenveröffent- lichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Euro- päischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. xxxxx://xxxxxxxxx.xxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxXxxxxxxx?xxxx=xxxx_xxxxxxxxx_xxxxx0

Appears in 1 contract

Samples: swisslife.tools.factsheetslive.com