Common use of Verwaltungsvergütung Clause in Contracts

Verwaltungsvergütung. Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Fonds aus dem Fonds- vermögen eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 2,0% p.a. des Wertes des Fondsvermögens, die auf der Basis des Inventarwertes des Fondsvermögens börsentäglich ermittelt und diesem belastet wird. Es steht der Gesellschaft frei für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Verwaltungsvergütung zu berechnen oder von der Be- rechnung einer Vergütung abzusehen. Die Verwaltungsvergütung für die einzelnen Anteilklassen ist im Abschnitt „Ausgestaltung der Anteil- klassen“ in Ziffer 14 dargestellt. Mit dieser Vergütung sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt: ■ Vergütung für die Verwaltung des Fonds, Portfoliomanagement, Ri- sikomanagement, administrative Tätigkeiten; ■ an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrende Vermittlungsent- gelte als „Bestandsprovisionen“ gewährte Vergütungen. Die Gesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durch- führung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensi- onsgeschäften für Rechnung des Fonds eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Ge- schäften. Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durch- führung von solchen Geschäften entstandenen Kosten einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen trägt die Gesellschaft.

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Verwaltungsvergütung. Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Fonds aus dem Fonds- vermögen eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 2,02,0 % p.a. des Wertes des Fondsvermögens, die auf der Basis des Inventarwertes des Fondsvermögens börsentäglich ermittelt und diesem belastet wird. Es steht der Gesellschaft frei für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Verwaltungsvergütung zu berechnen oder von der Be- rechnung einer Vergütung abzusehen. Die Verwaltungsvergütung für die einzelnen Anteilklassen ist im Abschnitt „Ausgestaltung der Anteil- klassen“ in Ziffer 14 13 dargestellt. Mit dieser Vergütung sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt: ■ Vergütung für die Verwaltung des Fonds, Portfoliomanagement, Ri- sikomanagement, administrative Tätigkeiten; ■ an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrende Vermittlungsent- gelte als „Bestandsprovisionen“ gewährte Vergütungen. Die Gesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durch- führung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensi- onsgeschäften für Rechnung des Fonds eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Ge- schäften. Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durch- führung von solchen Geschäften entstandenen Kosten einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen trägt die Gesellschaft.

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Verwaltungsvergütung. Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des Fonds aus dem Fonds- vermögen eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 2,01,75 % p.a. des Wertes des Fondsvermögens, die auf der Basis des Inventarwertes des Fondsvermögens börsentäglich ermittelt und diesem belastet wird. Es steht der Gesellschaft frei für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Verwaltungsvergütung zu berechnen oder von der Be- rechnung einer Vergütung abzusehen. Die Verwaltungsvergütung für die einzelnen Anteilklassen ist im Abschnitt „Ausgestaltung der Anteil- klassen“ in Ziffer 14 13 dargestellt. Mit dieser Vergütung sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt: ■ Vergütung für die Verwaltung des Fonds, Portfoliomanagement, Ri- sikomanagement, administrative Tätigkeiten; ■ an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrende Vermittlungsent- gelte als „Bestandsprovisionen“ gewährte Vergütungen. Die Gesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durch- führung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensi- onsgeschäften für Rechnung des Fonds eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Ge- schäften. Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durch- führung von solchen Geschäften entstandenen Kosten einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen trägt die Gesellschaft.

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Samples: www.first-private.de