Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen Musterklauseln

Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben den Kosten zur Verwaltung des Sondervermögens fallen Kosten für die im Sondervermögen gehaltenen In- vestmentanteile an. Dadurch wird das Sondervermögen mittelbar mit Kosten des Zielfonds, insbesondere aber nicht ausschließlich Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale, erfolgsbezogene Vergütungen, Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge, Aufwendungserstattungen oder sonstige Kosten belastet. Die laufenden Kosten für die im Sondervermögen gehaltenen Investmentanteile werden bei der Berechnung der Gesamtkostenquote berücksichtigt. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeauf- schläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an anderen Sondervermögen berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offengelegt, die dem Son- dervermögen von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung ver- bunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Sonder- vermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds wird eine Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds berechnet. Die laufenden Kosten für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile werden bei der Berechnung der Gesamtkostenquote (siehe Abschnitt „Kosten – Gesamtkostenquote“) berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen sind folgende Arten von Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen, mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Fonds zu tragen: • eine Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens; • eine Vergütung der Verwahrstelle; • Kosten für den Vertrieb; • bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland; • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; • Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, wesentliche Anleger- informationen) • Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; • im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern • Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; • ggf. Kosten für die Einlösung der Anteilscheine; • ggf. Kosten für die Anteilschein-Bogenerneuerung; • im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Sondervermögens erhobenen Ansprüchen. Die Gesellschaft erwartet, dass die zu tragenden Aufwendungen den Höchstbetrag von 3 Prozent des Fondsvolumens nicht übersteigen. • Dieser Betrag ist eine Schätzung und kann bei nachgewiesenen Mehrkosten überschritten werden. Der Fonds wird nur die tatsächlichen Kosten tragen, selbst wenn diese den Höchstbetrag unterschreiten oder überschreiten. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die...
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds wird eine Verwal- tungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds be- rechnet. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen sind ins- besondere folgende Arten von Gebühren, Kosten, Steuern, Provisi- onen und sonstigen Aufwendungen, mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Fonds zu tragen: ■ Transaktionskosten; ■ bankübliche Depotgebühren; ■ Kosten für Druck und Versand sowie Bekanntmachung der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte sowie Auflö- sungsberichte; ■ Kosten der Bekanntmachung der Ausgabe- und Rücknahmepreise und Ausschüttungen; ■ Kosten für die Prüfung des Sondervermögens; ■ evtl. entstehende Steuern; ■ Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen so- wie ■ Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechts- ansprüchen. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeit- raum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Fonds von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmit- telbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungs- vergütung für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile berechnet wurde. Für den in Zielfonds der Gesellschaft gehaltenen Teil des Fondsvermögens wird dem Fonds keine Verwaltungsvergütung be- rechnet.
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds wird eine Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds berechnet. Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstige Aufwendungen im Ziel- fonds sind mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Fonds zu tragen. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die dem Fonds im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet wor- den sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rück- nahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem Fonds von der Gesellschaft selbst, von einer anderen (Kapital-) Verwaltungsgesellschaft, einer Investmentaktiengesellschaft oder einer anderen Gesell- schaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investment-Gesellschaft, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwal- tungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile berechnet wurde.
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Verwaltungsvergütung wird der Fonds mittelbar oder unmittelbar mit den Kosten des Zielfonds, insbeson- dere der Verwahrstellenvergütung, erfolgsbezogenen Vergütungen, sonstigen Vergütungen, Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen, Aufwendungserstattungen und sonstigen Kosten belastet. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeitraum für den Er- werb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Fonds von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehal- tenen Zielfondsanteile berechnet wurde.
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds wird eine Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds berechnet. Die laufenden Kosten für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile werden bei der Berechnung der Gesamtkostenquote (siehe Abschnitt „Kosten – Gesamtkostenquote“) berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen sind folgende Arten von Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen, mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Fonds zu tragen: Für die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen anfallenden Gebühren, Kosten, Steuern, Provisionen und sonstigen Aufwendungen, die mittelbar von den Anlegern des Fonds zu tragen sind, ist kein Höchstbetrag festgelegt. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Fonds im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Fonds von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile berechnet wurde.
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermögens wird eine Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen ge- haltenen Anteile berechnet. Weitergehende Erläuterungen zur Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile sind im Kapitel „Verwaltungs- und sonstige Kosten" zu finden. Darüber hinaus sind üblicherweise mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Sondervermögens Gebühren, Kosten, Pro- visionen, Steuern, Vergütungen und sonstige Aufwendungen zu tragen, wenn für die Sondervermögen Investmentanteile erwor- ben werden. Hierbei handelt es sich typischerweise um: • eine Vergütung für die Verwaltung des Sondervermö- gens; • eine Vergütung der Depotbank; • Depotgebühren, gegebenenfalls einschließlich Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; • Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger be- stimmten Jahres- und Halbjahresberichte; • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahres- berichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und gege- benenfalls der Ausschüttungen; • Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; • Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrund- lagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen An- gaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts er- mittelt wurden; • Kosten für den Vertrieb; • gegebenenfalls Kosten für die Einlösung der Ertragsschei- ne; • gegebenenfalls Kosten für die Ertragsschein-Bogener- neuerung; • im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; • im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschlä- ge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Sonderver- mögen für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an an- deren Sondervermögen berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offen gelegt, die dem Sondervermögen von einer in- oder ausländischen Kapitalanlagegesellschaft oder einer Gesell- schaft, mit der Union Investment durch Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehal- tenen Anteile berechnet wurde.
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Dem Sondervermögen wird neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermögens eine Verwaltungsver- gütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet. Beim Erwerb von Anteilen an anderen Investmentver- mögen darf die das andere Investmentvermögen verwal- tende Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge berech- nen. Die Gesellschaft hat im Jahres- und Halbjahresbericht die Vergütungen offen gelegt, die dem Sondervermögen von der das andere Investmentvermögen verwaltenden Gesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Son- dervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde. Soweit das Sondervermögen in Anteile anderer Invest- mentvermögen investiert, hat der Anleger wirtschaftlich nicht nur unmittelbar die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Gebühren und Kosten zu tragen; viel- mehr fallen ihm darüber hinaus mittelbar und anteilig auch die dem anderen Investmentvermögen belasteten Gebühren und Kosten zur Last. Welche Gebühren und Kosten dem anderen Investmentvermögen belastet wer- den, bestimmt sich nach dessen individuell gestalteten Gründungsdokumenten (z.B. Vertragsbedingungen oder Satzung) und kann daher nicht abstrakt vorhergesagt werden. Typischerweise ist jedoch damit zu rechnen, dass die Gebühren- und Kostenpositionen, die dem in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Sondervermö- gen belastet werden, in ähnlicher Weise auch anderen Investmentvermögen belastet werden.
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Fonds wird eine Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Anteile an Zielfonds berechnet.
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen. Neben der Verwaltungsvergütung wird der Fonds mittelbar oder unmittelbar mit den Kosten des Zielfonds, insbesondere der Verwahrstellenvergütung, erfolgsbezogenen Vergütungen, sonstigen Vergütungen, Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeab- schlägen, Aufwendungserstattungen und sonstigen Kosten belastet. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offengelegt, die dem Fonds im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds berechnet worden sind. Ferner wird die Vergütung offengelegt, die dem Fonds von einer in- oder ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Fonds gehaltenen Zielfondsanteile berechnet wurde. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zu Lasten des Fonds angefallenen Verwaltungskosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen (Gesamtkostenquote). Die Verwaltungskosten setzen sich zu- sammen aus der Vergütung für die Verwaltung des Fonds, der Vergütung der Verwahrstelle sowie den Aufwendungen, die dem Fonds zusätzlich belastet werden können (siehe Abschnitt „Verwaltungs- und sonstige Kosten“ sowie „Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen“). Die Gesamtkostenquote beinhaltet keine Nebenkosten und Kosten, die beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögens- gegenständen entstehen (Transaktionskosten). Die Gesamtkostenquote wird in den wesentlichen Anlegerinformationen als sogenannte „laufende Kosten“ veröffentlicht.