Verweis. Für alle nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Bedingungen oder im Vertrag geregelten Angelegenheiten wird auf den Kodex für das öffentliche Auftragswesen und das italienische Zivilgesetzbuch verwiesen.
Verweis zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb oder an Veranstaltungen des Vereins.
Verweis. Geldbuße bis zu Euro 1.000,00,
Verweis. Geldstrafe oder Geldbuße (auch als Nebenstrafe), für Einzelmitglieder höchstens 50 Euro, im übrigen höchstens 250 Euro.
Verweis. Für alles, was in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, wird auf die allgemeinen Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches sowie auf die geltenden Gesetzbestimmungen verwiesen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Teil hiervon gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder aus irgendwelchen Gründen unwirksam oder anfechtbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall darüber einig, dass anstelle der angreifbaren Regelung eine Regelung tritt, die dem Zweck der angreifbaren Bestimmung gleich steht oder möglichst nahe kommt. Soweit zum Herbeiführen einer solchen alternativen Bestimmung Rechtshandlungen einer Partei erforderlich sind, kann eine andere Partei deren Vornahme jederzeit verlangen. Anlage: A – Verhaltensregeln;
Verweis. Die Garantien, Rechtsbehelfe und Einschränkungen, die entweder in den Geschäftsbedingungen von Laetus oder in den Laetus-Garantiebestimmungen (verfügbar unter xxx.xxxxxx.xxx) dargelegt sind, gelten für die Nutzung der Software und der hierunter gewährten Lizenzen, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Laetus vorliegen. DIESE GARANTIEN UND DIE HAFTUNG VON LAETUS, DIE IN DIESEN DOKUMENTEN BESCHRIEBEN SIND, SIND AUSSCHLIESSLICHE UND ABSCHLIESSENDE VERPFLICHTUNGEN VON LAETUS UND AUSSCHLIESSLICHE UND ABSCHLIESSENDE RECHTSBEHELFE DES KUNDEN.
Verweis. 4.1 angemessene Geldbuße von max. 200,- €
Verweis. Für alle nicht explizit in einem der Punkte angeführten Bedingungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Streitfälle ist der Gerichtsstand Bozen zuständig.
Verweis. Für alle nicht ausdrücklich vom Statut geregelten Sachverhalte wird, sofern anwendbar, auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Verweis. 1. Für alles, was in diesem FT nicht geregelt ist, wird auf die Bestimmungen im VT verwiesen.