VERWEISUNGEN IN BETRIEBSVEREINBARUNGEN UND ARBEITSVERTRÄGEN. Verweisungen in Betriebsvereinbarungen oder Ar- beitsverträgen auf den Kollektivvertrag in der am 30. 4. 2012 geltenden Fassung sind seit 1. 5. 2012 sinn- gemäß auf die entsprechenden neu gegliederten Kol- lektivvertragsbestimmungen anzuwenden.
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VERWEISUNGEN IN BETRIEBSVEREINBARUNGEN UND ARBEITSVERTRÄGEN. Verweisungen in Betriebsvereinbarungen oder Ar- beitsverträgen Arbeitsverträgen auf den Kollektivvertrag in der am 30. 4. 2012 30.4.2012 geltenden Fassung sind seit 1. 5. 2012 sinn- gemäß 1.5.2012 sinngemäß auf die entsprechenden neu gegliederten Kol- lektivvertragsbestimmungen Kollektivvertragsbestimmungen anzuwenden.
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VERWEISUNGEN IN BETRIEBSVEREINBARUNGEN UND ARBEITSVERTRÄGEN. Verweisungen in Betriebsvereinbarungen oder Ar- beitsverträgen Arbeitsverträgen auf den Kollektivvertrag in der am 30. 4. 2012 30.4.2012 geltenden Fassung sind seit 1. 5. 2012 sinn- gemäß 1.5.2012 sinngemäß auf die entsprechenden entsprechen- den neu gegliederten Kol- lektivvertragsbestimmungen Kollektivvertragsbestimmungen anzuwenden.
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