Verzicht auf Ersatzansprüche. Der Versicherungsschutz bleibt unberührt, wenn der Versi- cherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls im Rah- men des Üblichen auf Ersatzansprüche für Brand- oder Ex- plosionsschäden verzichtet hat. Bei Schäden, die von Betriebsangehörigen des Versiche- rungsnehmers, die nicht Repräsentanten sind, verschuldet wurden, verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf ein ihm eventuell zustehendes Regressrecht. Dies gilt nicht für Schäden, die von Betriebsangehörigen vorsätzlich herbeige- führt wurden.
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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions, Business Insurance Terms and Conditions
Verzicht auf Ersatzansprüche. Der Versicherungsschutz bleibt unberührt, wenn der Versi- cherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls im Rah- men des Üblichen auf Ersatzansprüche für Brand- oder Ex- plosionsschäden verzichtet hat. Bei Schäden, die von Betriebsangehörigen des Versiche- rungsnehmers, die nicht Repräsentanten sind, verschuldet wurden, verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf ein ihm eventuell zustehendes Regressrecht. Dies gilt nicht für SchädenSchä- den, die von Betriebsangehörigen vorsätzlich herbeige- führt herbeigeführt wurden.
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