Verzug nach Zahlungsaufforderung. Ist die Einziehung einer Prämie aus Gründen, die der Ver- sicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, so kommt er erst in Verzug, wenn er nach Zahlungsauf- forderung in Textform nicht fristgerecht zahlt.
Verzug nach Zahlungsaufforderung. Ist die Einziehung einer Prämie aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, so kommt er erst in Verzug, wenn er nach Zah- lungsaufforderung in Textform nicht fristgerecht zahlt.
Verzug nach Zahlungsaufforderung. Ist die Einziehung eines Beitrags aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, so kommt er erst in Verzug, wenn er nach einer Zahlungsaufforderung in Textform nicht frist- gerecht zahlt. 201973141334 KIB HUS E8072 1 V0 PG26_9_CPY1 / 0_0_445b7_a4000059_26_1.pdf 1/0/0/0;0/0/0/0