Verzug und Schadenersatz. Xxxxx MDSI bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertag in Verzug, kann der Anwender nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist den Vertrag fristlos kündigen. Ein Verzugsscha- den und sonstige Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MDSI, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem von MDSI beauftragten Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall begrenzt auf den Betrag, den der Anwender pro Vier- teljahr an Software-Supportgebühren zahlt.
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Verzug und Schadenersatz. Xxxxx MDSI bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertag in Verzug, kann der Anwender nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist den Vertrag fristlos kündigen. Ein Verzugsscha- den und sonstige Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MDSI, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem von MDSI beauftragten Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall begrenzt auf den Betrag, den der Anwender pro Vier- teljahr Vierteljahr an Software-Supportgebühren Wartungsgebühren zahlt.
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Verzug und Schadenersatz. Xxxxx MDSI bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertag in Verzug, kann der Anwender nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist den Vertrag fristlos kündigen. Ein Verzugsscha- den und sonstige Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MDSI, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem von MDSI beauftragten Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall begrenzt auf den Betrag, den der Anwender pro Vier- teljahr an Software-Supportgebühren Pflegegebühren zahlt.
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Verzug und Schadenersatz. Xxxxx MDSI bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertag in Verzug, kann der Anwender nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist den Vertrag fristlos kündigen. Ein Verzugsscha- den und sonstige Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MDSI, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem von MDSI beauftragten Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werdenwer- den. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall begrenzt auf den Betrag, den der Anwender pro Vier- teljahr Viertel- jahr an Software-Supportgebühren Wartungsgebühren zahlt.
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