Veräußerung. Unter einer Veräußerung wird jede Eigentumsübertragung verstanden, der ein Rechtsgeschäft, in der Regel ein Kauf- vertrag, zugrunde liegt. Ebenso als Veräußerung gilt die so genannte vorweggenommene Erbfolge, d. h. der künftige Erbe erhält bereits zu Lebzeiten des Erblassers Nachlassgegenstände. Auch in diesem Fall beruht der Eigentumswechsel auf einer vertraglichen Vereinbarung. Weiterhin handelt es sich bei der Sicherungsübereignung ebenfalls um eine Veräußerung.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Veräußerung. Unter einer Veräußerung wird jede Eigentumsübertragung Eigentumsübertra- gung verstanden, der ein Rechtsgeschäft, in der Regel ein Kauf- vertragKaufvertrag, zugrunde liegt. Ebenso als Veräußerung gilt die so genannte vorweggenommene Erbfolge, d. h. der künftige Erbe erhält bereits zu Lebzeiten des Erblassers Erblas- sers Nachlassgegenstände. Auch in diesem Fall beruht der Eigentumswechsel auf einer vertraglichen Vereinbarung. Weiterhin handelt es sich bei der Sicherungsübereignung ebenfalls um eine Veräußerung.
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