Veräußerungsgewinne. Die Veräußerung einer Immobilie oder eines Flugzeuges durch einen Zielfonds in Gestalt einer vermögensverwaltenden Perso- nengesellschaft führt zu steuerbaren Einkünften gemäß § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 Satz 4 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (sog. Spekulati- onsfrist). Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung durch die Investment- gesellschaft an dem betreffenden Zielfonds maßgeblich, es sei denn, ein Anleger tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt der Investmentgesellschaft bei. In diesem Fall gilt in Bezug auf die- sen Anleger sein Beitritt als Anschaffungszeitpunkt. Erfolgt der Verkauf der Immobilie bzw. des Flugzeuges durch den Zielfonds erst nach Ablauf der Spekulationsfrist, unterliegen etwaige Ver- äußerungsgewinne nicht der Einkommensbesteuerung.
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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus
Veräußerungsgewinne. Die Veräußerung einer Immobilie oder eines Flugzeuges durch einen Zielfonds in Gestalt einer vermögensverwaltenden Perso- nengesellschaft vermögensverwalten- den Personengesellschaft führt zu steuerbaren Einkünften gemäß § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 Satz 4 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (sog. Spekulati- onsfristSpekulationsfrist). Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung durch die Investment- gesellschaft Invest- mentgesellschaft an dem betreffenden Zielfonds maßgeblichmaßgeb- lich, es sei denn, ein Anleger tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt der Investmentgesellschaft bei. In diesem Fall gilt in Bezug auf die- sen diesen Anleger sein Beitritt als AnschaffungszeitpunktAnschaffungs- zeitpunkt. Erfolgt der Verkauf der Immobilie bzw. des Flugzeuges Flug- zeuges durch den Zielfonds erst nach Ablauf der SpekulationsfristSpekulati- onsfrist, unterliegen etwaige Ver- äußerungsgewinne Veräußerungsgewinne grund- sätzlich nicht der Einkommensbesteuerung.
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Samples: Investment Prospectus
Veräußerungsgewinne. Die Veräußerung einer Immobilie oder eines Flugzeuges durch einen Zielfonds in Gestalt eine vermögensverwaltende Zielpersonengesellschaft oder auch des Anteils an einer vermögensverwaltenden Perso- nengesellschaft solchen Zielpersonengesell- schaft führt zu steuerbaren Einkünften gemäß § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 Satz 4 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz S. 4 EStG, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (sog. Spekulati- onsfristSpeku- lationsfrist). Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung durch die Investment- gesellschaft Invest- mentgesellschaft an dem der betreffenden Zielfonds Zielpersonengesell- schaft maßgeblich, es sei denn, ein Anleger tritt erst zu einem ei- nem späteren Zeitpunkt der Investmentgesellschaft bei. In diesem Fall gilt in Bezug auf die- sen diesen Anleger sein Beitritt als Anschaffungszeitpunkt. Erfolgt der Verkauf der Immobilie bzw. des Flugzeuges durch den Zielfonds die Zielpersonengesellschaft erst nach Ablauf der Spekulationsfrist, unterliegen etwaige Ver- äußerungsgewinne grundsätzlich nicht der EinkommensbesteuerungEinkommenbe- steuerung.
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Samples: Investment Agreement