Voraussetzungen der Leistungserbringung Musterklauseln

Voraussetzungen der Leistungserbringung. Es sind die Voraussetzungen zur Leistungserbringung gemäß § 3 Abs. 1 des Vertrages für die Abgabe der in dieser Anlage aufgeführten Hilfsmittel folgender Produktgruppen (PG) zu erfüllen:‌ -‌--------- PG 01 (Absauggeräte), PG 02 (Adaptionshilfen), PG 08 (Einlagen), PG 10 (Gehhilfen), PG 14 (Inhalations-/Atemtherapiegeräte), PG 19 (Krankenpflegeartikel), PG 20 (Lagerungshilfen), PG 21 (Messgeräte für Körperzustände/-funktionen), PG 25 (Sehhilfen) PG 99 (Verschiedenes).
Voraussetzungen der Leistungserbringung. 1.1. Es sind die Voraussetzungen zur Leistungserbringung gemäß § 3 Abs. 1 des Vertrages für die Abgabe der in dieser Anlage aufgeführten Hilfsmittel folgender Produktgruppen zu erfüllen: -‌-- PG 05 (Bandagen), PG 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie), PG 23 (Orthesen/Schienen).
Voraussetzungen der Leistungserbringung. Voraussetzung der Leistungserbringung sind jeweils gefüllte Becken sowie laufende Umwälzungen der betroffenen Wasserkreisläufe. Darüber hinaus ist durch den Auftraggeber für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Sperrung der betroffenen Becken für den Badebetrieb zu veranlassen. Sind diese Voraussetzungen zum Durchführungstermin nicht gegeben und muss die Wartung deshalb verschoben oder abgebrochen werden, werden zusätzlich entstandene und nachgewiesene Kosten dem Kunden gesondert berechnet. Solche Kosten sind auch Personalkosten von Witty, die durch vergebliche Anreise- und Wartezeiten entstehen.
Voraussetzungen der Leistungserbringung. Der Partner bietet Leistungen nach diesem Vertrag nur solchen Vertrags- unternehmen an, die Kartenzahlungs-Terminals einsetzen, die von der DK für den Netzbetrieb des Netzbetreibers zugelassen sind. Sofern Änderun- gen der Zulassungsbedingungen seitens der DK, der Kreditkartenorgani- sationen oder anderer relevanter Stellen für Terminals zu beachten sind, ist der Partner verpflichtet, die Terminals, die die veränderten Anforderun- gen nicht erfüllen, fristgerecht anzupassen. Der Netzbetreiber kann seine Leistungen für ein Terminal einstellen, das die Anforderungen der DK oder der Kartenorganisationen, oder anderer relevanter Stellen nicht mehr erfüllt. Ist eine Anpassung nicht, oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, kann der Dienstleistungsvertrag für das betreffende Terminal von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nimmt der Partner eine Anpassung nicht vor, obwohl sie möglich und zumutbar wäre, hat er den Netzbetreiber so zu stellen, wie er stünde, wenn die Anpassung rechtzeitig erfolgt wäre.
Voraussetzungen der Leistungserbringung. XXXXX führt die beauftragten Leistungen entsprechend den Festlegungen in den Vertragsdokumenten und gemäß den ROSEN zur Verfügung gestellten Angaben (z.B. im Pipelinefragenkatalog) durch. Weicht der Zustand der Pipeline zu irgendeiner Zeit von den ROSEN zur Verfügung gestellten Angaben ab, ist ROSEN berechtigt, nach eigenem Ermessen die Leistungserbringung nicht zu beginnen oder aber die Leistungserbringung zu beenden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.