Voraussetzungen für das Abonnement Musterklauseln

Voraussetzungen für das Abonnement. Voraussetzungen für die Ausgabe von SchokoTickets an berechtigte Schülerinnen und Xxxxxxx durch das Verkehrsunternehmen sind:
Voraussetzungen für das Abonnement. Berechtigte gemäß Ziffer 1.1.1 können das SozialTicket im Abon- nement erwerben. Der*die Abonnement*in/Vertragspartner*in legt hierzu im Antragverfahren den ordnungsgemäß ausgefüllten Bestellschein mit Einzugsermächtigung und dem Nachweis der Be- rechtigung durch Vorlage der durch die zuständige Stelle ausgege- benen Trägerkarte (Berechtigungsnachweis) bei einem Verkehrsun- ternehmen des VRR vor. Im Rahmen der Antragsprüfung kann das Verkehrsunternehmen Auskünfte über die Bonität des*der Abonnent*in und des*der Kontoinhaber*in bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei einholen. Die Verkehrsunternehmen, die eine Bonitätsprüfung durchführen wollen, unterrichten vorher den*die Abonnent*in/Vertragspart- ner*in hiervon und holen dabei seine*ihre Unterschrift ein. Damit ist der*die Abonnent*in/Vertragspartner*in hierüber unterrichtet. Bei einer negativen Auskunft gilt der Abonnementantrag als abge- lehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum an die Wirtschaftsauskunftsdatei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen maximal 6 Monate gespeichert.
Voraussetzungen für das Abonnement. Voraussetzungen für die Ausgabe von YoungTicketPLUS an Berechtigte durch das Verkehrsunternehmen sind:
Voraussetzungen für das Abonnement. Im Abonnement werden Tickets ausgegeben, wenn ein Ver­ kehrsunternehmen des VRR wirksam ermächtigt wird, sämt­ liche aus dem Abonnementvertrag resultierenden Entgelte und Gebühren monatlich im Voraus bis auf Weiteres, min­ destens jedoch für die Dauer von 12 Monaten von einem im SEPA­Raum geführten Girokonto abzubuchen. Das Verkehrs­ unternehmen hält hierzu vorgesehene Vordrucke (Bestell­ scheine) vor. Im Rahmen der Antragsprüfung kann das Verkehrsunterneh­ men Auskünfte über die Bonität des*der Abonnent*in und des*der Kontoinhaber*in bei einer Wirtschaftsauskunftsda­ tei einholen. Die Verkehrsunternehmen, die eine Bonitäts­ prüfung durchführen wollen, unterrichten vorher den*die Abonnent*in/Vertragspartner*in hiervon und holen dabei seine*ihre Unterschrift ein. Damit ist der*die Abonnent*in/ Vertragspartner*in hierüber unterrichtet. Bei einer nega­ tiven Auskunft gilt der Abonnementantrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum an die Wirtschaftsauskunftsdatei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der daten­ schutzrechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunter­ nehmen maximal 6 Monate gespeichert.
Voraussetzungen für das Abonnement. Im Rahmen des Verbundtarifs für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) können FirmenTickets von Firmen, Verbänden, Behörden, Organisationen usw. im Abonnement für alle ständigen Mitarbeiter bezogen werden. Im Abonnement werden Tickets ausgegeben, wenn ein Verkehrsunternehmen des VRR wirksam ermächtigt wird, sämtliche aus dem Abonnementvertrag resultierenden Entgelte und Gebühren monatlich im Voraus bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto abzubuchen. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehene Vordrucke (Bestellschein) vor. Weiterhin gilt als Voraussetzung für das Abonnement, dass ggf. eine positive Bonitätsprüfung des Kunden vorliegt.
Voraussetzungen für das Abonnement. Das Deutschlandticket wird bei Bestellung als Abonnement ausgegeben, sofern der VBG oder berechtigter Vertriebsdienstleister ermächtigt wird, sämtliche aus dem Abonnementvertrag resultierenden Entgelte und Gebühren monatlich im Voraus bis auf Weiteres für jeden folgenden Monat von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto, Kreditkarte oder PayPal abzubuchen. Im Rahmen der Antragsprüfung holt der Kundenvertragspartner Auskünfte über die Bonität des*der Abonnent*in und des*der Kontoinhaber*in bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei ein. Bei einer negativen Auskunft gilt der Abonnementantrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum an die Wirtschaftsauskunftsdatei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Kundenvertragspartner maximal 6 Monate gespeichert.
Voraussetzungen für das Abonnement. Im Abonnement werden personenbezogen ausgestellte Kundenkarten ausgegeben, wenn die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck - SEPA-Lastschriftmandat - ermächtigt wird, das Abonnement für ein Job- Ticket monatlich im Voraus bis auf weiteres, mindestens jedoch bis zum Ende ei- nes Vertragsjahres, von einem Girokonto eines Kreditinstituts im Bundesgebiet ab- zubuchen. Das Ticket wird auf die Person des Beschäftigten ausgestellt und ist nicht übertrag- bar. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln darf Tickets nur ausgeben an die ständig im Hause Reichenspergerplatz 1 Tätigen, die Beschäftigten des ambulanten Sozialen Dienstes Köln (Apostelnstr. 13), an die Referendare des Landgerichtsbe- zirks Köln.
Voraussetzungen für das Abonnement. (1) ZeitTickets im Abonnement werden als elektronische Tickets auf Trägerkarten ausgegeben, wenn ein Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Rhein Sieg (VRS) mit einem hierfür vorgese- henen Vordruck (Bestellschein) ermächtigt wird, den jeweiligen Fahrpreis monatlich im Voraus bis auf Weiteres, mindestens je- doch für die Dauer von zwölf Monaten, von einem in Deutschland geführten Girokonto abzubuchen.
Voraussetzungen für das Abonnement. Der Vertragsschluss über ein Radio-Sparbox-Abonnement setzt voraus, dass der/ie Abonnent/in zum Zeitpunkt des Erwerbs des Wertschecks volljährig und kein/e Abonnement-Kunde/in (ausgenommen SchokoTicket/ YoungTicket) der BOGESTRA AG ist. Gegenstand des Radio-Sparbox-Abonnements ist ein persönliches Ticket2000 als Monatskarte im Jahresabonnement mit dem originären Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht der VRR AöR . Im Radio-Sparbox-Abonnement werden Tickets ausgegeben, wenn dem Verkehrsunternehmen der über die Aktion in der Radio-Sparbox erworbene Wertscheck über die Ausstellung einer Fahrtberechtigung (Ticket2000) vorgelegt wird. Zuständig für alle Anliegen (z.B. Ticketausstel- lung, Änderungen, Verlust) im Zusammenhang mit dem Radio-Sparbox-Abonnement ist ein/e persönliche/r Kundenberater/in, der/die dem Abonnenten/ der Abonnentin zugeteilt wird.
Voraussetzungen für das Abonnement. (1) Zu den ZeitTickets im Abonnement, auf die diese Anlage 8 Anwendung findet, zählen folgende Tickets: • MonatsTickets im Abonnement (vgl. Punkt 7.2.2.2 der Tarifbestimmungen) • MieterTickets (vgl. Punkt 7.2.2.6 der Tarifbestimmungen) • MonatsTickets MobilPass im Abonnement (vgl. Punkt 7.2.2.2 der Tarifbestimmungen) • StarterTickets (vgl. Punkt 7.2.3.4 der Tarifbestimmungen) • Formel9Tickets im Abonnement (vgl. Punkt 7.2.2.4 der Tarifbestimmungen) • AzubiTickets (vgl. Punkt 7.2.3.5 der Tarifbestimmungen) • Aktiv60Tickets (vgl. Punkt 7.2.2.5 der Tarifbestimmungen) • SchülerTickets (vgl. Punkt 7.2.3.7 der Tarifbestimmungen und Anlage 10).