Common use of Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft Clause in Contracts

Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft. Die USB ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die USB erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Anlegers vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereini- gungen, erteilt die USB nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zuge- stimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der An- nahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Anlegers der Auskunftserteilung entgegen- stehen.

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Samples: www.vb-ruhrmitte.de, www.sparda-hessen.de, www.vr-as.de

Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft. Die USB ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Kauf- leute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die USB erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Anlegers vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden Privat- kunden und Vereini- gungenVereinigungen, erteilt die USB nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zuge- stimmt zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der An- nahme Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Anlegers der Auskunftserteilung entgegen- stehenentgegenstehen.

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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.volksbank-bi-gt.de, www.berliner-volksbank.de

Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft. Die USB ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Kauf­ leute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die USB erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Anlegers vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereini- gungenVereinigungen, erteilt die USB nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zuge- stimmt aus­ drücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der An- nahme Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Anlegers der Auskunftserteilung entgegen- stehenAuskunfts­ erteilung entgegenstehen.

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Samples: www.volksbank-trier.de