Voraussetzungen für die Prämienbefreiung. Zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns hat der Versiche- rungsnehmer das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht.
Appears in 4 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen