Common use of Vorbeugung ansteckender Krankheiten Clause in Contracts

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (Shingellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird • Diphtherie • Durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B . Ebola)

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Samples: mwrs-ei.de, mwrs-ei.de

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essenessen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Tabelle1) Tabelle 1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose bakterieller Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie Diphterie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser• Infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachter, verursachter Durchfall und /oder und/oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) Poliomyelitis • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) wurde • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie Diphterie Durch durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien Viren • Kinderlähmung (Poliomyelitis) Poliomyelitis • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Quelle: Informationen der Stadt Herne / Fachbereich Gesundheit / Stand: 22.01.2014 Anlage 6 zum Betreuungsvertrag vom / / Name(n) des Tageskindes / der Tageskinder Hiermit ermächtige/n ich/wir die Tagespflegeperson meinem / unserem Kind geboren am in der Zeit vom bis folgende/s Medikament/e laut ärztlicher Verordnung vom (liegt in der Anlage bei) durch (Name des Arztes) zu verabreichen. EbolaIch/wir entbinde/n die oben genannte Tagespflegeperson von der Verantwortung und Haftung durch eventuell auftretende Folgen, allergische Reaktionen und Nebenwirkungen, die durch die Einnahme o. Verabreichung der Medikamente auftreten. Die Originalverpackung der Medikamente sowie den Beipackzettel habe/n ich/wir der Tagespflegeperson für die Dauer der Einnahme / Verabreichung hinterlegt. Die Medikamentengabe erfolgt mit meinem/unserem Einverständnis und nach meiner/unserer Anweisung, daher trage/n ich/wir die alleinige Verantwortung für die daraus resultierenden Schäden und Folgeerscheinungen mit voller alleiniger Haftung. Ich bin/Wir sind im Notfall telefonisch zu erreichen unter Ort / Datum Unterschriften aller Sorgeberechtigten Wird die Anlage nur von einer Person unterschrieben, versichert diese, das alleinige uneingeschränkte Sorgerecht zu besitzen. Ärztliche Verordnung / Rezept Anlage 7 zum Betreuungsvertrag vom / / Name(n) des Tageskindes / der Tageskinder Einwilligung zur Datenerhebung in Verbindung mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages (Art. 6a DS-GVO) Ich bin über die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 der DS-GVO informiert worden. Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich, meine persönlichen Daten und die meines Kindes / meiner Kinder entsprechend zu schützen. Hiermit willige ich in die Erfassung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten und die meines Kindes / meiner Kinder und deren Nutzung zum Zwecke der Erfüllung des Betreuungsvertrages ein. Ich bin darüber informiert, dass die Einwilligung gegenüber dem Vertragspartner jederzeit schriftlich widerrufen werden kann. Die Einwilligung gilt auch für erforderliche Weitergaben sogenannter „Rahmendaten“ an den örtlichen Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe (Herner Tageseltern e.V.), soweit hierzu eine gesetzliche Grundlagegegeben ist. Stehen der Weitergabe schutzwürdige Interessen meiner personenbezogenen Daten oder der meines Kindes / meiner Kinder entgegen, hat die Weitergabe zu unterbleiben. Ich wurde über die Verwendung von elektronischen Geräten in der Kindertagespflegestelle, die personenbezogene Daten erfassen können, informiert und bin damit einverstanden. Ort / Datum Unterschriften aller Sorgeberechtigten Wird die Anlage nur von einer Person unterschrieben, versichert diese, das alleinige uneingeschränkte Sorgerecht zu besitzen. Anlage 8 zum Betreuungsvertrag vom / / Name(n) des Tageskindes / der Tageskinder Ich bin damit einverstanden, dass die Kindertagespflegeperson Foto-, Film- und Tonaufnahmen von meinem Kind erstellt, elektronisch speichert und für interne Zwecke, z.B. für die Bildungsdokumentation verwendet. Ich bin grundsätzlich damit einverstanden, dass die Foto-, Film- und Tonaufnahmen auch Ort / Datum Unterschriften aller Sorgeberechtigten

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Samples: Betreuungsvertrag Für Großtagespflegen, www.herner-tageseltern.de

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, verpflichtet über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sollten Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xxnoch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) wurde • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) • ansteckende Borkenflechte (Impetico contagiosa) • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kindern unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (Shingellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird • Diphtherie • Durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes virusbed. hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A / E) Anlage 7: Einverständniserklärung zum elektronischen Rechnungsversand Für das Kind Vorname: Ich bin / Wir sind mit dem Erhalt von elektronischen Rechnungen einverstanden. Ebola)Bitte übermitteln Sie die Rechnungen als E-Mail mit PDF-Anhang an folgende E-Mail-Adresse: Ort/Datum Unterschrift beider Erziehungsberechtigter bzw. Unterschrift des / der Alleinerziehungsberechtigten Anlage 8: Datenschutzerklärung und Einwilligungserklärung nach KDR-OG Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Kind nimmt an einer von den Maltesern organisierten Betreuung in der Schule Tremser Teich, Xx Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx teil. Wir möchten Sie bitten, sich die nachstehende Erklärung in Ruhe durchzulesen, da sie wich- tige Regeln zum Datenschutz enthält. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an. Die KDR-OG, welche den Datenschutz für die Malteser verbindlich regelt, schicken wir Ihnen gerne zu; Sie können sie auch auf unserer Homepage unter xxx.xxxxxxxx.xxx nachlesen:

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Samples: Betreuungsvertrag Für Die

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine Möglichkeiten allgemeine Mög- lichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch Toilettenbe- such oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und WindpockenWindpo- cken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose • bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsuchtverursachte Gelb- sucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachter, Durchfall und /oder und/oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kin- dern unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • Durch durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsuchtverursachte Gelb- sucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Name des Kindes: ........................................................................... Klasse: .................... Der GBS-Xxxxxx darf, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfege- setz (SGB VIII), nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz sowie dem Landesrahmenvertrag GBS oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften zulässig ist, personenbezogene Daten des Kindes und der Sorgeberechtigten verarbeiten. Ebola)Dementsprechend wird der Xxxxxx die Aufnahmedaten der ange- meldeten Xxxxxxx/Xxxxx von der Schule erhalten. Im Fall der Abwesenheit eines Kindes informieren sich GBS-Xxxxxx und Schule gegenseitig. Wir sind informiert, dass sich die Mitarbeitenden des GBS Trägers mit den Mitarbeitenden der Schule zu pädagogisch relevanten Themen, die unser Kind betreffen, austauschen. Dieser notwendige Aus- tausch dient der Sicherstellung der optimalen Förderung des Kindes gemäß § 6 Landesrahmenvertrag GBS und dem geregelten Ablauf der GBS. Hierzu gehören unter anderem gesundheitliche Probleme, Unfälle, eventuelle Schadensfälle oder Schäden aber auch Vorfälle zwischen den Kindern, die im Laufe des Ganztages relevant geworden sind. ☐ Ja, zum Zwecke der ganztägigen Förderung meines Kindes willige ich in die Übermittlung von Auskünften bzw. personenbezogenen Daten meines Kindes zwischen Schulleitung und der Lei- tung des GBS-Trägers bzw. zwischen Klassenlehrkraft und Bezugserzieher zu Förderplänen und Entwicklungsdokumentationen ein und entbinde diese insoweit gegenseitig von einer möglich- erweise bestehenden Schweigepflicht. ☐ Nein, über mein/unser Kind sollen keine Informationen ausgetauscht werden. ☐ Der Teilnahme der Mitarbeitenden des GBS Trägers an den Lernentwicklungsgesprächen (LEG) der Schule stimme ich grundsätzlich zu Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerru- fen. Die Nichteinwilligung oder ein Widerruf haben keinerlei Einfluss auf den Betreuungsvertrag. Hamburg, den ........................................ .......................................................................................... Unterschrift Sorgeberechtigte Name des Kindes: ................................................................... Klasse: ........................ Um den GBS-Tag ein wenig persönlicher gestalten zu können, möchten wir Ihr Kind ausschließlich zu den folgenden Zwecken fotografieren: • Gruppenbild am gruppeneigenen Schwarzen Brett • Geburtstagskalender in der Gruppe • Präsentation des GBS-Alltags und besonderer Aktionen wie Projektwoche etc. Jeder Besucher in den von der GBS genutzten Räumen kann sich die Fotos ansehen. Eine Veröffentli- chung im Internet, Zeitungen oder anderen öffentlichen Medien findet durch uns nicht statt. ☐ Ja, ich/wir willige(n) darin ein, dass die Mitarbeiter(innen) der Kita Este GmbH von mei- nem/unserem Kind zu den oben genannten Zwecken Fotos anfertigen, speichern, ausdrucken und aufhängen dürfen. ☐ Nein, von meinem/unserem Kind sollen keine Fotos gemacht werden. Mein/Unser Kind wird auf keinem Bild zu sehen sein. Sollten Sie eigene Aufnahmen während der GBS-Betreuungszeit oder während eines Ausfluges oder einer sonstigen Veranstaltung anfertigen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie nur ihr eigenes Kind fotografieren und filmen dürfen, sofern Sie keine Einwilligung der anderen auf der Aufnahme identifizierbaren Personen vorweisen können. Auch eine Veröffentlichung oder ein Teilen über unsi- chere Übertragungswege wie E-Mail, Facebook oder WhatsApp ist nicht zulässig, wenn nicht alle er- kennbaren Personen ihre Zustimmung erklärt haben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerru- fen. Die Nichteinwilligung oder ein Widerruf haben keinerlei Einfluss auf den Betreuungsvertrag. Hamburg, den ...................................... ........................................................................................... Unterschrift Sorgeberechtigte Namensänderung des Kindes: Namensänderung der Sorgeberechtigten: Adressänderung: Änderung der E-Mail_Adresse: Änderung der Telefonnummer/Notfallkontakt :_ TAG Montag ☐ Dienstag ☐ Mittwoch ☐ Donnerstag ☐ Xxxxxxx ☐ UHRZEIT Mein Kind isst: Rind ☐ Geflügel ☐ Fisch ☐ Vegetarisch ☐ ☐ Ja, ich willige ein, dass die MitarbeiterInnen der Kita Este GmbH von meinem Kind zum Zweck eines Geburtstagskalenders, Anwesenheitskarten oder Dokumentation des GBS-Alltags Fotos anfertigen, speichern, ausdrucken und aufhängen dürfen. ☐ Nein, von meinem Kind sollen keine Fotos gemacht werden. Mein Kind wird auf keinem Bild zu se- hen sein. ☐ Ja, die Angestellten der Kita Este GmbH dürfen für eine individuelle Betreuung meines Kindes mit den MitarbeiterInnen der Grundschule Informationen über mein Kind austauschen. ☐ Nein, über mein Kind sollen keine Informationen ausgetauscht werden. ☐ Der Teilnahme der MitarbeiterInnen des Trägers Kita Este GmbH an den Lernentwicklungsgesprä- chen (LEG) der Schule stimme ich grundsätzlich zu. ☐ Jeden Tag selbständig nach Hause gehen bzw. mit dem Bus/Fahrrad fahren. ☐ Xxx mit schriftlicher Erlaubnis für den benannten Tag alleine nach Hause gehen. ☐ In Fahrzeugen der Kita Este GmbH, Privatfahrzeugen der MitarbeiterInnen und Privatfahrzeugen von begleitenden Eltern (bspw. bei Ausflügen) mitfahren. ☐ Sich ohne Anwesenheit einer Mitarbeiterin zum freien Spiel auf dem Schulhof aufhalten, wenn dies nach Einschätzung der zuständigen Gruppenleitung vertretbar ist. ☐ Am Schwimmbadbesuch teilnehmen. Schwimmabzeichen: Mein Kind darf von folgenden Personen abgeholt werden Mein Kind darf von folgenden Personen nicht abgeholt werden Ihr gutes Recht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Nichteinwilligung oder ein Widerruf haben keinerlei Einfluss auf den Betreu- ungsvertrag. Geändert am Unterschrift Sorgeberechtigte(r) Bestätigt am Unterschrift Kita Este GmbH Der Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts ist unser Geschäftsführer der Kita Este GmbH (gemeinnützige GmbH): Xxxxx Xxxxxxx Xxx-Xxxxxxxxx-Xxxxx 00 00000 Xxxxxxx Tel.: 000-000000 E-Mail: xxxx.xxxx@xxxxxxx.xx Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter den o.g. Kontaktmöglichkeiten und unter xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx wenden.

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Samples: schule-arp-schnitger-stieg.hamburg.de

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygiene- regeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht werden verursacht wer- den und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Tabelle1Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle 1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose • bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • COVID 19/ Corona-Virus • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht EHEC verur- sacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/verursachte Gelbsucht/ Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterver- ursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht Mitteilungs- pflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien • EHEC-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht EHEC verur- sacht wird • Diphtherie • Durch durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/verursachte Gelbsucht/ Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Ich/ Wir haben die vorgeschriebene Belehrung zur Kenntnis genommen. Ebola)Datum Unterschrift des/ der Personensorgeberechtigten Hinweis für Mitarbeitende: Dieser Belehrungsbogen ist unter xxx.xxx.xx auch in anderen Sprachen verfügbar. Einwilligung für Anfertigung von Fotoaufnahmen und deren internen und externen Verwendung Informationen gemäß § 6 des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) vom 24.05.2018 und gemäß EU- DSGVO Liebe Eltern, unser Anliegen ist es, Ihnen, Ihren Angehörigen sowie Besuchern und der Öffentlichkeit einen Ein- druck vom Leben und Alltag in unserer Kindertageseinrichtung zu vermitteln. Sofern Sie uns Ihr Einverständnis dazu erteilen, machen wir Fotos vom Alltag und veröffentlichen diese zu gebenen Anlässen intern oder auch darüber hinaus. Verantwortlich junikum, Gesellschaft für Jugendhilfe und Familien | St. Agnes mbH 00000 Xxx-Xxxxxxxxxxxx, Xxxxx-Xxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxx 00 Xxxxxx Xxxxx (Geschäftsführer) Telefon: (00000) 00000-00 Mail: xxxxxx@xxxxxxx.xx Name, Vorname des Kindes Ich bin damit einverstanden, dass der Verantwortliche bzw. dessen Beschäftigte Fotos von meinem Kind, die es im Alltag und beim Zusammensein mit anderen Kindern zeigen, zur internen Verwendung anfertigen dürfen. Diese Fotos werden ausschließlich innerhalb der Kindertageseinrichtung verwendet und veröffentlicht, z.B. Aushang in Gruppen- und Gemeinschaftsräumen, Erinnerungsbü- cher/ Portfolio des Kindes. Es werden keine Bildaufnahmen verwendet, die Personen in grenz- oder schamverletzen- den Situationen darstellen. Mir ist bekannt, dass Fotos von gemeinsamen Aktivitäten, auf denen mein Kind abgebildet ist, auch in Erinnerungsbüchern/ Portfolios anderer Kinder genutzt werden. Mit der Anfertigung und internen Verwendung und Veröffentlichung von Fotos, auf denen mein Kind abgebildet ist, bin ich nicht einverstanden. Ich bin damit einverstanden, dass der Verantwortliche bzw. dessen Beschäftigte Fotos von meinem Kind, die es im Alltag und beim Zusammensein mit anderen Kindern zeigen zur Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation von Veranstaltungen, Darstellung der Aktivitäten der Einrichtung, als Pressemitteilung in der Tages-/ oder Wochenzeitung (z.B. Stimbergzeitung, Kurier zum Sonntag, Stadtspie- gel) veröffentlichen darf. In der Regel veröffentlicht die Zeitung die Artikel auch auf ihrer Internet-Seite. Darauf haben wir keinen Einfluss. Mir ist bewusst, dass das Foto und die Daten bei einer Veröffentlichung im Internet durch Dritte weltweit verwendet und missbraucht werden können. Außerdem kann der Verant- wortliche nicht sicherstellen, dass die Bilder komplett gelöscht werden. Bei der Veröffentlichung dürfen folgende Daten angegeben werden: Vorname Nachname Xxxxx Ein Honorar wird nicht gezahlt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Mit der externen Verwendung und Veröffentlichung von Fotos, auf denen mein Kind abgebildet ist, bin ich nicht einverstanden. Ich bin darüber informiert worden, dass ggf. vorzunehmende Nachbearbeitungen oder Veränderun- gen nicht zum Nachteil der dargestellten Person erfolgen.

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Samples: Betreuungsvertrag

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygie- neregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xxwww.impfen- xxxx.xx. Tabelle1Tabelle 1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten Krankheiten: ansteckende • • • • • • Ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosacon- tagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose bakterieller Ansteckungsfähige Lungentuberkulose Bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird • Diphtherie • durch Diphterie Durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöserInfektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterBakte- rien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen und/oder Erbre- chen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) • • • • • • • • • • • Kinderlähmung (Poliomyelitis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-lnfektionen • Infektionen Mumps Pest Röteln Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellenvariezellen) • virusbedingtes Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger Krankheitserreger: Cholera-Cholera- Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- Thyphus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Bakterie Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung Erkran- kung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • Durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Röteln • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) • Xxxxxxxxxx zum Betreuungsvertrages für die OGS Hiermit erteile ich die Erlaubnis und erkläre mein Einverständnis, dass Foto- und Filmaufnahmen, die im Rahmen der Betreuung in der OGS hergestellt werden, unentgeltlich insbesondere auch zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, verwendet werden dürfen. Ebola)Mit einer Veröffentlichung innerhalb bzw. Weitergabe außerhalb der OGS bin ich für die folgenden Medien einverstanden:

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Samples: www.walburgisschule-ramsdorf.de

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten bei Verdacht auf Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Erkrankung Kinderarzt/-ärztin oder an folgenden Krankheiten Ihr Gesundheitsamt. • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose • bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft Ansteckungsfähige EHEC-Bakterien • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • Durch durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Literaturangabe: Xxxxxx-Xxxx Institut (RKI) online einsehbar unter: xxxxx://xxx.xxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxx/XxXX/Xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx _eltern_deutsch.pdf? blob=publicationFile (eingesehen am 18.07.2019) Hiermit bestätige ich/bestätigen wir, die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. Ebola)5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Das Personal der Kindertagesstätte hat mich/uns darauf hingewiesen, dass dieser Verordnung Folge geleistet werden muss. Ich/wir erklären hiermit, mein/unser Kind Name, Vorname sofort vom Besuch der Kita zurückzuhalten und das Personal der Kindertagesstätte zu benachrichtigen, falls das Kind oder ein Familienangehöriger an einer ansteckenden Krankheit gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz erkrankt ist. Es ist uns bekannt, dass bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienangehörigen und bei Verdacht auf Erkrankung innerhalb der Wohngemeinschaft das Kind erst aufgrund einer Gesundheitsbescheinigung/Attest des Arztes wieder in die Kita kommen kann. Ort, Datum Eltern/Erziehungsberechtigte In den städtischen Kindertagesstätten wird der gesetzliche Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung mit bestmöglicher Qualität ernst genommen. Durch Personalausfälle können schwierige Situationen entstehen, die Auswirkungen auf die Aufsichtspflicht und den Erziehungs- und Bildungsauftrag haben. Alle Kindertagesstätten leiden bei den pädagogischen Fachkräften unter Fluktuation und krankheitsbedingten Ausfällen. Diese Situation ist nicht nur in Sinzig so, sondern gilt trägerübergreifend in ganz Rheinland-Pfalz. Damit die Betreuung Ihrer Kinder zuverlässig gewährleistet werden kann, hat das Landesjugendamt zum 1.1.2019 verbindliche Vorgaben für alle Kindertagesstätten zum Umgang mit personellen Engpässen erlassen. Diese Vorgabe einzuhalten ist eine Verpflichtung des Trägers. Ab dem 1. Januar 2019 wird für jede Kindertagesstätte ein einrichtungsspezifischer Maßnahmenplan (ESSP) vorgehalten, der mit dem Kreisjugendamt und dem Landesjugendamt abgestimmt wurde. Auf der Basis der geltenden Betriebserlaubnis, dem daraus abgeleiteten Personalschlüssel und dem Personalausfall, müssen die Leitungen der Kitas täglich Maßnahmen ergreifen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass pädagogische Angebote nicht durchgeführt werden, keine neuen Kinder aufgenommen werden können oder die Öffnungszeiten reduziert werden müssen. In extremen Notfällen ist die Schließung einzelner Gruppen oder sogar der ganzen Kindertagesstätte möglich. Bitte bemühen Sie sich in Ihrem Umfeld um Alternativen der Betreuung, die notfalls auch kurzfristig in Anspruch genommen werden können. Sprechen Sie bei Fragen gerne Ihre zuständige Kita-Leitung oder die Gesamtleitung an. Um die Förderung des Kindes optimal aufeinander einzustellen, ist eine fachliche Zusammenarbeit der Kita-Fachkräfte mit der behandelnden Stelle/den behandelnden Stellen notwendig. Hierzu gehören gemeinsame Gespräche über - den Gesundheitszustand des Kindes, - den Entwicklungsstand und die besonderen Bedürfnisse des Kindes, - die jeweils vorzunehmenden Förderungsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen, - den Behandlungsfortschritt und die Wirkungen auf die Entwicklung des Kindes. Die Eltern/Erziehungsberechtigte erklären ihr Einverständnis, dass die zuständigen Fachkräfte der Kita mit der behandelnden Stelle/den behandelnden Stellen in der genannten Weise zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten und die hierfür erforderlichen Informationen zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden. Im Übrigen verpflichtet sich die Kita, die Vorschriften des Datenschutzes (Europäische Datenschutz Grundverordnung, Sozialdatenschutz §35 SGB I) einzuhalten und über den Inhalt der Behandlung gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Name des Kindes:

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Samples: Betreuungsvertrag

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine Möglichkeiten allgemeine Mög- lichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch Toilettenbe- such oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und WindpockenWindpo- cken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtig- ten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose ▪ bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis He- patitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder /o- der Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) Kinderlähmung (Poliomyelitis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Be- handlung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-lnfektionen • Infektionen ▪ Mumps Pest Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • pyoge- nes ▪ Typhus oder Paratyphus Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger Cholera-Bakterien Diphtherie-Bakterien EHEC-Bakterien Typhus- oder Paratyphus-Bakterien Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung Erkran- kung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ▪ ansteckungsfähige Lungentuberkulose bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird Diphtherie • Durch ▪ durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits He- patitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Bakte- rien ▪ Kinderlähmung (Poliomyelitis) Masern Meningokokken-lnfektionen • Infektionen ▪ Mumps Pest Typhus oder Paratyphus virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Hiermit erkläre ich / erklären wir, dass wir von der Kindertageseinrichtung die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. Ebola§34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten haben Augsburg, 18.10.2018 Ort, Datum Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Personensorgeberechtigten Zur Erstellung eines SEPA-Lastschriftmandats benötigen wir folgende Angaben: Beitragszahler: Xxx Xxxxxxxxxx Kreditinstitut: Parkbank IBAN: (22-stellig) DE11370100500100430504 BIC: (8- oder 11-stellig) PKNKDEFF Erteile ich dem Xxxxxx keine Ermächtigung zum Einzug, erhöht sich mein monatlicher Elternbeitrag um eine Verwaltungsgebühr von € 6. Ich verpflichte mich zur pünktlichen monatlichen Überweisung des Ge- samtbetrags (Elternbeitrag, Mittagessen, Spielgeld etc. s.o. + Verwaltungsgebühr) bis zum 10. des lau- fenden Monats auf folgendes Konto: Beitragszahler: ….. Kreditinstitut: ….. IBAN: (22-stellig) …. …. …. …. …. .. BIC: (8- oder 11-stellig) …….. Die aktuelle Beitragshöhe wird zum Fälligkeitstag (15. des jeweiligen Monats) eingezogen. Fällt dieser auf ein/einen Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Bei Änderungen des Betreuungsvertrages entnehme/n ich/wir die Beitragshöhe der Gebührenübersicht in der Anlage zum Betreuungsvertrag bzw. dem Aushang der Kindertagesstätte. Augsburg, 18.10.2018 Ort, Datum Unterschrift/en der Kontoinhaber Zecken können zahlreiche Krankheiten übertragen – insbesondere Borreliose und FSME. Es wird drin- gend empfohlen, eine Zecke schnellstmöglich nach Entdeckung zu entfernen (so u.a. das Xxxxxx-Xxxx- Institut). Unserer Einrichtung sieht daher folgende Vorgehensweise für den Fall vor, dass ein Zeckenbefall bei einem Kind festgestellt wird:

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Samples: kita-habakuk.e-kita.de

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln einhält. Hygieneregeln einhält Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Stand: 06/2014 Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose • bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Ebola Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ansteckende Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • Durch durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Im Hinblick auf die Beschäftigung von schwangeren Mitarbeiterinnen macht es sich dringend erforderlich, dass alle Eltern zusätzlich, zu den oben genannten Erkrankungen auch bei Feststellung folgender Erkrankungen Röteln, Ringelröteln, Zytomegalie, Virusgrippe und Hepatitis B beim Kind und / oder in Ihrer Familie, dies schnellstmöglich in der Kindertagesstätte bekannt geben. Ebola)Damit kann sichergestellt werden, dass der Infektionsschutz für Schwangere gewährleistet werden kann. Aus medizinischer Sicht ist das Entfernen von Zecken möglichst zeitnah zum Zeckenbiss sinnvoll. Um eine Zecke bei Ihrem Kind in der Kindertageseinrichtung entfernen zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis. Sollten wir bei Ihrem Kind während der Betreuung in der Kindertageseinrichtung eine Zecke entdecken, werden wir diese unmittelbar entfernen. Wurde eine Zecke entfernt, informieren wir Sie hierüber, wenn Sie Ihr Kind abholen. Wir bitten Sie auch nach dem Entfernen der Zecke darauf zu achten, ob bei Ihrem Kind folgende Reaktionen zu beobachten sind: • Entzündung der Bissstelle • Kreisrote Entzündung am Körper • Allgemeines Krankheitsempfinden Treten solche Reaktionen auf, stellen Sie bitte Ihr Kind einem Arzt vor. Mit der Entfernung von Xxxxxx durch die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung bin ich/sind wir einverstanden: Ja Nein Falls Sie mit einer Zeckenentfernung durch das pädagogische Personal nicht einverstanden sind, wird für den Fall der Entdeckung eines Zeckenbisses folgendes Vorgehen in der Kindertageseinrichtung vereinbart: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Fürth, ……………………………. …………………………………………………… …………………………………………………………. (Unterschrift des / der Personensorgeberechtigten) Unterschrift der Kita-Leitung BITTE lesen sie dieses Merkblatt sorgfältig durch! Vorsichtsmaßnahmen, die Eltern beim Mitbringen von Speisen und Lebensmitteln in die KiTa beachten müssen, um die Gesundheit der anderen Kinder nicht zu gefährden! Rohe Eier sind oft salmonelleninfiziert. Sind Eier nicht durchhitzt oder durchgebacken, können sich die schädlichen Keime ungehindert vermehren und nach Verzehr die Gesundheit beeinträchtigen. Auf Speisen mit rohen Eiern sollten Sie deshalb verzichten. Dazu gehören insbesondere ♦ alle Speisen einschließlich Salate, die mit selbst hergestellter Mayonnaise aus rohen Eiern verfeinert wurden ♦ angesämte Bouillons ♦ Kartoffelsalat mit rohen Eiern ♦ Süßspeisen mit Eigelb oder Eischnee (z.B. Tiramisu) ♦ Kuchen und Torten, wenn die Füllung oder Creme mit rohem Ei hergestellt wurde ♦ selbst hergestelltes Speiseeis.

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Samples: Betreuungsvertrag Für Die Kindertageseinrichtungen Der Stadt Fürth

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xxxxx.xxxxxxxxxx.xx. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende contagiosa) Borkenflechte (Impetigo contagiosa• Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • • • • • • • ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung • • • • • • • • Behandlung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-lnfektionen Infektionen Mumps Pest Mumps Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes Typhus oder Paratyphus Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • Durch durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Zahlungsempfänger / Creditor's name: Gemeinde Stephansposching, Xxxxxxxxxxxx Xxx. Ebola0 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx Gläubiger-Identifikationsnummer/ Creditor Identifier: DE52ZZZ00000178192 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige/Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger (Name siehe oben), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger (Name siehe oben) auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweise: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. SEPA Direct Debit Mandate By signing this mandate form, you authorise Gemeinde Stephansposching to send instructions to your bank to debit your account and your bank to debit your account in accordance with the instructions from Gemeinde Stephansposching. Notes: As part of your rights, you are entitled to a refund from your bank under the terms and conditions of your agreement with your bank. A refund must be claimed within 8 weeks starting from the date on which your account was debited. Name des Kontoinhabers / Name of the debtor(s) FAD Name und Vorname / name and first name Anschrift des Kontoinhabers / Your address Straße / street name Hausnummer / street nr Postleitzahl / postal code Ort / city Land / country Kreditinstitut / Name of bank Name und Ort / name and city Konto / Your account number BIC (Bank Identifier Code) IBAN (International Bank Account Number) Unterschrift(en) / Signature(s) Ort / location Datum / date

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Samples: gs-stephansposching.de

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten - Kinderlähmung (Poliomyelitis) - Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde) - Krätze (Skabies) - Masern - Meningokokken-Infektionen - Mumps - Pest - Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes - Typhus oder Paratyphus - Windpocken (Varizellen) - virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) - Sars-CoV-2-Virus - ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) - ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose - bakterieller Ruhr (Shigellose) - Cholera - Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird - Diphtherie - durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) - Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien - infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) - Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • - Typhus- oder Paratyphus-Bakterien - Shigellenruhr-Bakterien - Cholera-Bakterien - Diphtherie-Bakterien - EHEC-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige - Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien - Kinderlähmung (Poliomyelitis) - Masern - Meningokokken-Infektionen - Mumps - Pest - Typhus oder Paratyphus - virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) - ansteckungsfähige Lungentuberkulose - bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) - Cholera - Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird - Diphtherie • Durch - durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib- Sars-Bakterien • CoV-2-Virus Anlage 7 Nachweis der Masernimpfung Hessen Impfbescheinigung gemäß § 2 Kindergesundheitsschutzgesetz Hessen (KiGesSchG HE) zur Vorlage bei einer Kindergemeinschaftseinrichtung Name, Vorname des Kindes: Geburtsdatum: Adresse: Datum der voraussichtlichen Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung: Es sind alle dem Alter entsprechenden öffentlich empfohlenen Impfungen zum o.g Tag der Aufnahme erfolgt: Ja Nein . Zusätzlich sind weitere Impfungen erfolgt, wie z.B.: Es liegen medizinische Gründe vor, weshalb derzeit eine vollständige Impfung nicht möglich ist: Ja Nein Impfungen gegen folgende Krankheiten fehlen o. wurden unvollständig durchgeführt: Tetanus Keuchhusten Mumps Hepatitis B Rotavirus Diphterie Hib Röteln Pneumokokken Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen • Mumps • Pest • Typhus Windpocken Meningokokken C Ort, Datum Unterschrift Ärztin/Arzt / Arztstempel Dokumentation über die Verweigerung von Impfungen Ich wurde von meiner Ärztin/meinem Arzt im Hinblick auf einen vollständigen, altersgemäßen, ausreichenden Impfschutz beraten und darüber informiert, dass die öffentlich empfohlenen Impfungen gegen die oben erwähnten Krankheiten bei meinem Kind fehlen oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B unvollständig sind. Ebola)Ich möchte nicht, dass diese Impfungen bei meinem Kind nachgeholt werden. Meine Ärztin/mein Arzt hat mich über die Möglichkeit aufgeklärt, dass mein Kind deshalb nach §§28

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Samples: kita.bistumlimburg.de

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine Möglichkeiten allgemeine Mög- lichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch Toilet- tenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xxwww.impfen- xxxx.xx. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberech- tigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • • • • • • • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosacontagio- sa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder o- der E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) • • • • • • • • • • • • • • Kinderlähmung (Poliomyelitis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-lnfektionen • Infektionen Mumps Pest Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • pyoge- nes Typhus oder Paratyphus Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. EbolaEbo- la) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung Erkran- kung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • Durch durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsuchtverursachte Gelb- sucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Einverständniserklärung für die externe Verwendung von Bild- und Tonaufnah- men sowie personenbezogener Daten Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die Ganztagsbetreuung an der des Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. für die Dokumentation ihrer Arbeit Aufnahmen von mei- nem/unserem/dem Kind macht und verwendet. Ebola)Die Erlaubnis erstreckt sich auf die Verwendung der Aufnahmen:  für die Internetseite,  für Veröffentlichung des Trägers, wie z. B. Geschäftsbericht, Newsletter, Programmheft,  im Schaukasten und  in sozialen Netzwerken  ggf. für die Hortzeitung, Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Löschung von Aufnahmen erfolgt ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen (Art. 17 DSGVO, 35 BDSG) Ja Nein Berlin, Ich bin/Wir sind darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meines/des Kindes unter Beachtung der Europäischen Datenschutzge- setzes erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Ich bin/Wir sind zudem darauf hingewiesen worden, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner/unserer Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein/wir unser Einverständnis ohne für mich/uns nachteilige Folgen ablehnen bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann/können. Ich bin/Wir sind darüber informiert worden, dass die Veröffentlichung durch mich/uns von Bildern an- derer Personen ohne deren Zustimmung Schadenersatzansprüche auslösen kann. Insbesondere ist eine Veröffentlichung im Internet unzulässig. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erhalten. (siehe Rückseite) Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter: Xxxx Xxxxxx, xxxxxxxxxxx@xxxx.xx Koordination: xxxx@xxxx.xx. Im Rahmen der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie verschiedene Rechte im Zu- sammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dazu gehört das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Soweit die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Widerrufserklärung nimmt die Leitung der Ganztagsbetreuung entgegen. Sie können hinsichtlich der Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde ein- legen: Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit, Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxx. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Absatz 2 h DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nr. 1 b Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden. Einverständniserklärung für die interne Verwendung von Bild- und Tonaufnah- men sowie personenbezogener Daten Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die Ganztagsbetreuung an der des Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. für die Dokumentation ihrer Arbeit Aufnahmen von mei- nem/unserem/dem Kind macht und verwendet. Die Erlaubnis erstreckt sich auf die Verwendung der Aufnahmen:  für die Entwicklungsdokumentation des Kindes,  in Elternbriefen und Aushängen in der Ganztagsbetreuung,  von Ganztagsbetreuungs- und Gruppenfesten und  ggf. für die Erstellung von Fotoalben, Lerngeschichten usw., mit der Möglichkeit zur Weitergabe an die Erziehungs- und Sorgeberechtigten. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Löschung von Aufnahmen erfolgt ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen (Art. 17 DSGVO, 35 BDSG) Ja Nein Berlin, Ich bin/Wir sind darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meines/des Kindes unter Beachtung der Europäischen Datenschutzge- setzes erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Ich bin/Wir sind zudem darauf hingewiesen worden, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner/unserer Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein/wir unser Einverständnis ohne für mich/uns nachteilige Folgen ablehnen bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann/können. Ich bin/Wir sind darüber informiert worden, dass die Veröffentlichung durch mich/uns von Bildern an- derer Personen ohne deren Zustimmung Schadenersatzansprüche auslösen kann. Insbesondere ist eine Veröffentlichung im Internet unzulässig. Die Datenschutzhinweise habe ich erhalten. (siehe Rückseite) Datenschutzhinweise Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter: Xxxx Xxxxxx, xxxxxxxxxxx@xxxx.xx Koordination: xxxx@xxxx.xx. Im Rahmen der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie verschiedene Rechte im Zu- sammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Soweit die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Widerrufserklärung nimmt die Leitung der Ganztagsbetreuung entgegen. Sie können hinsichtlich der Datenverarbeitung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde ein- legen: Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit, Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxx. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Absatz 2 h DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nr. 1 b Bundesdatenschutzgesetz.

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Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten - Kinderlähmung (Poliomyelitis) - Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde) - Krätze (Skabies) - Masern - Meningokokken-Infektionen - Mumps - Pest - Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes - Typhus oder Paratyphus - Windpocken (Varizellen) - virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) - Sars-CoV-2-Virus - ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) - ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose - bakterieller Ruhr (Shigellose) - Cholera - Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird - Diphtherie - durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) - Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien - infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) - Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • - Typhus- oder Paratyphus-Bakterien - Shigellenruhr-Bakterien - Cholera-Bakterien - Diphtherie-Bakterien - EHEC-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige - Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien - Kinderlähmung (Poliomyelitis) - Masern - Meningokokken-Infektionen - Mumps - Pest - Typhus oder Paratyphus - virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) - ansteckungsfähige Lungentuberkulose - bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) - Cholera - Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird - Diphtherie • Durch - durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung - Sars-CoV-2-Virus Anlage 7 Nachweis der Masernimpfung RLP (soweit nicht durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung Impfausweis nachgewiesen) Name, Vorname: geb. am: Name, Vorname der/des Erziehungsberechtigten: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort Ärztliche Bescheinigung über den Masernschutz Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (PoliomyelitisIfSG) für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1- 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG. Für die o.g. Person wird bescheinigt, dass folgender, altersentsprechender, den Anforderungen gemäß § 20 Absatz 9 IfSG genügender Masernschutz vorliegt: □ Masernschutz vorhanden □ eine dokumentierte Masernimpfung (ab Vollendung des 1. Lebensjahres) □ zwei dokumentierte Masernimpfungen (ab Vollendung des 2. Lebensjahres) □ Immunität gegen Masern • Meningokokken-lnfektionen • Mumps • Pest • Typhus nachgewiesen (serologischer Labornachweis) □ dauerhafte medizinische Kontraindikation Stempel der Ärztin oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B . Ebola)des Artes Ort, Datum Unterschrift der Ärztin oder des Arztes Herausgeber: MWG, Version 1.1, 14.06.2021

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Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xxxxx.xxxxxxxxxx.xx. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/- ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose • bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie • Durch durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Ich habe den Inhalt gelesen und verstanden. EbolaOrt, Datum Unterschrift des/der Sorgeberechtigten Unterschrift des/der Sorgeberechtigten Ihr Kind geht nun (erstmals) in eine Kindertageseinrichtung oder in eine Kindertagespflege (Kita). Geben Sie Ihrem Kind dabei die nötige Sicherheit, indem Sie es bestmöglich gegen viele Infektionskrankheiten schützen lassen. Gerade Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter sind anfällig für viele hochansteckende Infektionskrankheiten. Vor Eintritt in eine Kita sollten Sie daher den aktuellen Impf- schutz Ihres Kindes überprüfen und Ihr Kind gegebenenfalls (nach)impfen lassen! Durch eine Impfung schützen Sie Ihr eigenes Kind. Sie übernehmen darüber hinaus aber auch eine soziale Verantwortung: Geimpfte Kinder stecken andere in der Regel nicht an und geben so auch all jenen Sicherheit, die z.B. für eine Masernimpfung noch zu jung sind oder wegen einer Immunschwäche nicht geimpft werden können. Auch ungeimpfte schwangere Mütter und ihre ungeborenen Kinder werden so geschützt. Seit 1. Xxxx 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es soll vor allem Schulkinder und Kinder in Kindertagesstätten wirksam vor Masern schützen. Für Kinder ab einem Jahr besteht eine Nachweispflicht, wenn sie nicht auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden oder eine Immunität nachweisen können. Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern durchgeführt wurden. Kinder, die nachweispflichtig sind und keinen ausreichenden Nachweis erbringen, dürfen nicht betreut werden. Verpasste Impfungen können jederzeit nachgeholt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und frischen Sie den Impfschutz Ihres Kindes, aber auch Ihrer gesamten Familie, auf. Die Wirksamkeit und Sicherheit aller empfohlenen Impfungen wird von staatlichen Stellen laufend streng kontrolliert. Der Nutzen dieser Impfungen überwiegt bei weitem die gerin- gen Risiken. Zu Fragen rund ums Thema Impfen beraten Sie die Ärztinnen und Ärzte in ganz Bayern und Ihr Gesundheitsamt gerne. Aktuelle und ausführliche Informationen zum Impfen finden Sie auch im Internet unter xxx.xxxxxx.xxxxxx.xx. Ich habe das Infoblatt gelesen und verstanden. Ort, Datum Unterschrift des/der Sorgeberechtigten Unterschrift des/der Sorgeberechtigten - Impfausweis spätestens am ersten Kita-Tag

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Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose ▪ bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) Kinderlähmung (Poliomyelitis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-lnfektionen • Infektionen ▪ Mumps Pest Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes Typhus oder Paratyphus Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger Cholera-Bakterien Diphtherie-Bakterien EHEC-Bakterien Typhus- oder Paratyphus-Bakterien Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ▪ ansteckungsfähige Lungentuberkulose ▪ Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien ▪ bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) ▪ Kinderlähmung (Poliomyelitis) ▪ Cholera ▪ Masern ▪ Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC ▪ Meningokokken-Infektionen EHEC verursacht wird ▪ Mumps ▪ Diphtherie • Durch ▪ Pest ▪ durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte ▪ Typhus oder Paratyphus Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. oder E) Ebola) Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Ebola)Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Diakonie für Kinder und Jugend e.V. in Neunkirchen am Brand Geschäftsführung: Xxxx Xxxxx

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Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.z. B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xxxxx.xxxxxx-xxxx.xx Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Tabelle1Tabelle 1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigte bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten Krankheiten: • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose bakterieller Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie Diphterie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachter, verursachter Durchfall und /oder und/oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (PoliomyelitisPoliomeylitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.z. B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • DiphtherieDiphterie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Shigellenruhr Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird • Diphtherie Diphterie • Durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektion • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus Parathyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Hiermit bestätige ich/wir, dass ich/wir das Merkblatt sorgfältig gelesen habe/n. Ort, Datum Unterschrift der Eltern/des/der Sorgeberechtigten Masernschutz Nachweispflicht für Kinder und Mitarbeitende in der Kindertagespflege. EbolaAm 01. Xxxx 2020 tritt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Gesetzesreform die Intention, den insbesondere vom Xxxxxx Xxxx-Institut (RKI) geforderten Impfstatus von 95% der Bevölkerung zu erreichen. Hierdurch soll ein umfassender Schutz vor der Masernerkrankung sichergestellt werden. Die Änderungen werden folgend in Grundzügen dargestellt: Bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung müssen laut Gesetz die Eltern oder andere Personensorgeberechtigte den bestehenden Masernimpfschutz entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) ihres Kindes anhand des Impfausweises oder ärztlichen Zeugnisses oder einer Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass ein Nachweis vorgelegen hat, nachweisen. Laut der Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit ist dabei Folgendes zu beachten: Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität und Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen. Das Bundesministerium weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Personen, die keinen ausreichenden Nachweis erbringen, weder in den betroffenen Einrichtungen betreut, noch in diesen tätig werden dürfen. Für neu aufzunehmende Kinder bedeutet dies allerdings, dass der Nachweis nicht zwingend bei der Ausstellung des Betreuungsvertrages, sondern spätestens am ersten tatsächlichen Betreuungstag erbracht werden muss. Dies könnte den Sorgeberechtigten z. B. durch einen Aufnahmevorbehalt im Vertrag verdeutlicht werden. Ab dem Stichtag 1. Xxxx 2020 sind die Nachweise zu erbringen. Auch alle Beschäftigten (alle nach dem Geburtsjahr 1970 geborenen Personen) einer Einrichtung (Kindertagesbetreuung) sowie Kindertagespflegepersonen müssen einen entsprechenden Nachweis, siehe Punkt 1 (s.o.), vorlegen. Wird der erforderliche Nachweis nicht erbracht, kann das Kind nicht in der Einrichtung oder bei der Tagespflegeperson betreut werden. Bei einem fehlenden Nachweis des Masernimpfschutzes kann das Gesundheitsamt die betroffenen Eltern der Kinder oder die Beschäftigten der Einrichtung zu einem Beratungsgespräch einladen und diese zur Impfung auffordern. Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt ein Aufnahme-, Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen. Wird entgegen der gesetzlichen Verbote eine Person betreut oder beschäftigt oder das Gesundheitsamt im Falle einer Benachrichtigungspflicht nicht informiert, kann das Gesundheitsamt eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro gegenüber der verantwortlichen Leitung der Einrichtung oder Tagespflegeperson aussprechen. Gleiches gilt für Personen (Erziehungsberechtigte oder Beschäftigte), die trotz Nachweispflicht und Aufforderung durch das Gesundheitsamt den Nachweis nicht erbringen. Hiermit bestätige(n) ich/wir den o.g. Auszug aus dem Maserschutzgesetzt gewissenhaft gelesen zu haben und alle nötigen Nachweise vorzulegen. (Unterschrift der Eltern/des/der Sorgebrechtigten) 3-Tage-Fieber 7-14 Tage 24 h fieberfrei Nein Ansteckende Binde- hautentzündung 5-12 Tage Wenn kein Sekret u. keine Rötung mehr zu sehen sind, nur bei Adenoviren Attest erforderlich Nein Borkenflechte (Impetigo contagiosa) 2-10 Tage 24 h nach Beginn der Antibiotika- gabe, sonst nach Abheilen Ärztliche Rücksprache EHEC 2-10 Tage Nach Genesung und 3 negativenStuhlproben, Attest erforderlich Rücksprache mit demGesundheitsamt Erkältungskrankheiten Nein -Ohne Fieber Kein Ausschlussgrund -Mit Fieber (>38C) 24 h fieberfrei Grippe (Influenza) 1-2 Tage Nach Genesung Hand-Fuß-Mund-Krankheit 4-30 Tage Nach Genesung Hepatitis A/E 15-50/64 Tage Nach ärztlicher Rücksprache Rücksprache mit demGesundheitsamt Keuchhusten (Pertussis) 7-20 Tage 5 Tage nach Beginn der Antibiotikagabe, sonst nach 3 Wochen Ärztliche Rücksprache Kopfläuse Nach 1. Behandlung(2. Behandlung nach 8-10 Tagen) Nein, aber Kontrolle erforderlich Krätze (Skabies) 14-42 Tage Nach Behandlung und ärztlicher Rücksprache, Nachkontrolle nach 14Tagen, Attest erforderlich Ärztliche Rücksprache, evtl. Mitbehandlung Magen-Darm-Infekt Bei Kindern < 6 JahrenFrühestens 48 h nach letztem Erbrechen oder Durchfall Nein -Norovirus/Rotavirus 1-3 Tage -Salmonellen 1-3 Tage -Campylobacter 1-10 Tage Masern 8-21 Tage Nach Genesung und frühestens5 Tage nach Beginn des Ausschlags Rücksprache mit demGesundheitsamt Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis 2-4 Tage Nach Antibiotikagabe und Genesung Ärztliche Rücksprache Meningokokken-Erkrankungen 2-10 Tage Nach Antibiotikagabe und Genesung Ärztiche Rücksprache Mumps 12-25 Tage Nach Genesung u. frühestens 5 Tage nach Beginn der Drüsenschwellung Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Mundfäule 2-12 Tage Nach Genesung Nein Pfeiffersches Drüsenfieber 7-30 Tage Nach Genesung Nein Ringelröteln 7-14 Tage Mit Beginn des Ausschlags Nein Röteln 14-21 Tage Nach Genesung und frühestens8 Tage nach Beginn des Hautausschlages Rücksprache mit demGesundheitsamt Scharlach, Streptokokken A, Mandelentzündung. 1-3 Tage 24 h nach Beginn der Antibiotikagabe, sonst nach Genesung Nein Tuberkulose 6-8 Wochen Nach ärztlichem Urteil, Untersuchung durch Gesundheitsamt,Attest erforderlich Untersuchung und Attest erforderlich Windpocken 8-28 Tage Nach Abheilen der Bläschen Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Einverständniserklärung zur Bildungsdokumentation Als Kindertagespflegeperson habe ich die Aufgabe, die Entwicklung Ihres Kindes kontinuierlich zu dokumentieren. Es ist mir wichtig, die Entwicklungsschritte und Zunahme an Kompetenzen Ihres Kindes schriftlich festzuhalten. Ich beobachte das Verhalten und die Entwicklung z.B. im Spiel, in der Sprache, in der Motorik. Sie als Eltern und Sorgeberechtigte können jederzeit Einblick in die von mir angelegte Dokumentation nehmen. Sie bietet mir eine wertvolle Grundlage für meine Elterngespräche mit Ihnen. Diese Dokumentation wird Ihnen am Ende der Betreuungszeit übergeben.

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Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xxxxx.xxxxxxxxxx.xx. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • • • • • • • • • • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachterverursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kindern unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) • • • • • • • • • • • Kinderlähmung (Poliomyelitis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-lnfektionen • Infektionen Mumps Pest Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes Typhus oder Paratyphus Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (Shingellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht wird • Diphtherie • Durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B . Ebola)

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Samples: Betreuungsvertrag

Vorbeugung ansteckender Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allge- meine allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung Vor- beugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygi- eneregeln Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten Krankhei- ten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verur- sacht verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Ma- sernMasern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: xxx.xxxxxx-xxxx.xx. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorge- berechtigten Sorgeberechtigten bei Verdacht Ver- dacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungen- tuberkulose Lungentuberkulose • bakterieller Ruhr (Shigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht EHEC verur- sacht wird • Diphtherie • durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verur- sachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder Kin- dern unter 6 Jahren) • Keuchhusten (Pertussis) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behand- lung Behandlung noch nicht begonnen wurde) • Krätze (Skabies) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht Mitteilungs- pflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • EHEC-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden folgen- den Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Ansteckungsfähige ansteckungsfähige Lungentuberkulose • bakterielle Ruhr (ShingelloseShigellose) • Cholera • Darmentzündung (Enteritis), die durch E- HEC verursacht EHEC verur- sacht wird • Diphtherie • Durch durch Hepatitisviren A oder E verur- sachte verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatits Hepatitis A oder E) • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Masern • Meningokokken-lnfektionen Infektionen • Mumps • Pest • Typhus oder Paratyphus • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B B. Ebola) Anlage 10 -SEPA-Basis-Lastschriftmandat / SEPA Direct Debit Mandate für das Einzugsverfahren core Gläubiger-Identifikationsnummer / creditor identifer Zahlungsart / type of payment: (Name und Anschrift des Gläubigers) Evang. EbolaLuth. Gesamtkirchengemeinde Würzburg z.H. Kindergartenverwaltung Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxx 00x 00000 Xxxxxxxx für Kindergartenbeitrag und Essensgeld Evang.-Luth. Kirchengemeinde Uettingen KINDERTAGESSTÄTTE Evang. Kindertagesstätte Uettingen Mandatsreferenznummer: unique mandate reference Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den Zahlungsempfänger Evang.- Luth. Kirchengemeindeamt Würzburg, Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxx 00x, 00000 Xxxxxxxx, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift ein- zuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von Evang.-Luth. Kirchengemein- deamt Würzburg, Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxx 00x, 00000 Xxxxxxxx auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschrif- ten einzulösen. Die Zahlungen sollen von folgendem Konto eingezogen werden: Kontoinhaber (Zahlungspflichtige/r) Straße des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin Name des Kreditinstituts Wohnort Postleitzahl DE BIC des Zahlungspflichtigen IBAN des Zahlungspflichtigen Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für den Betreuungsvertrag mit Vorname Vertragspartner Name Vertragspartner Xxxxxxx Xxxxxx Familie und Soziales Region Unterfranken 97025 Würzburg Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass für mein Kind geboren am: seit: ein Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beansprucht wird, der nach dem Bayerischen Kinder- bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert wird. Mit freundlichem Gruß Unterschrift Sorgeberechtigte/r Anspruchsvoraussetzung für das Betreuungsgeld ist u.a., dass für das Kind keine Betreuung in einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Eine Inanspruchnahme liegt nur vor, wenn das Betreuungsangebot kindbezogen aufgrund des BayKiBiG gefördert wird. Über die staatliche Förderung werden die Eltern durch Aushang und durch Mitteilung des zuständigen Trägers informiert. Außerhalb Bayerns (anderes Bundesland, anderer EU-Staat) kommt es auf die vergleichbaren gesetzlichen Regelungen dieses Landes an, insbesondere auf die im jeweiligen Kindertagesstättengesetz. Maßgeblich für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege ist die vertragliche Vereinbarung (mündlich oder schriftlich). Diese umfasst grundsätzlich auch Ferien- bzw. Schließzeiten. Die Eltern werden in der Regel an den Kosten der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege beteiligt. Ein Kostenbeitrag der Eltern schließt aber eine öffentliche Förderung grundsätzlich nicht aus.

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