Vordienstzeitenanrechnung. 2.1. Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Ein- stufung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen.
Appears in 4 contracts
Samples: www.gpa.at, www.gpa.at, www.wko.at
Vordienstzeitenanrechnung. 2.1. Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Ein- stufung Einstu- fung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen.
Appears in 1 contract
Samples: www.wko.at