Vordienstzeitenanrechnung. 2.1. Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Ein- stufung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen. 2.1.1. Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses, als selbstständige Tätigkeit, als freie Dienstnehmerin oder im öffentlichen Dienst erbracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis anzurech- nen. 2.1.2. Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Arbeiterverhältnisses erbracht wurden, sind nach entsprechen- dem Nachweis zur Hälfte anzurechnen. 2.1.3. Weiters werden Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Vordienstzeiten gewertet. 2.1.4. Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Einzelhandelskauffrau, Drogistin, Foto- und Multimediakauffrau, Buch- und Medienwirtschaftshändlerin, Buch- und Musikalienhändlerin, Waf- fen- und Munitionshändlerin sowie Bürokauffrau (kaufm. administrative Lehrberufe: alle Lehrberufe, die die LAP des Lehrbe- rufs Bürokauffrau ersetzen, sowie Ersätze gemäß Erlass nach §34a BAG - siehe Anhang 12) wird als ein Vordienstzeitenjahr ge- rechnet. Dies gilt auch bei Doppellehren. Wird eine derartige Lehrabschlussprüfung noch während der Lehr- zeit des betreffenden Lehrberufes abgelegt, erfolgt die Anrechnung dieses einen Jahres mit Beginn der Wei- terbeschäftigung entsprechend dieses Kollektivvertrages. Wird eine derartige Lehrabschlussprüfung während der Weiterbeschäftigung oder später abgelegt, erfolgt die Anrechnung dieses einen Jahres mit dem der Lehr- abschlussprüfung folgenden Monatsersten. 2.1.5. Die erfolgreich abgeschlossene Handelsakademie wird mit zwei Jahren gerechnet. 2.1.6. Elternkarenzurlaube bzw. Kinderbetreuungszeiten werden im Ausmaß von höchstens 24 Monaten als Vordienstzeiten gerechnet. 2.1.7. Im Ausland zurückgelegte Vordienstzeiten, sind sinngemäß dieser Bestimmung bei der Berechnung der Vordienstzeiten zu berücksichtigen, wenn diese nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. 2.2. Weiters wird Arbeitnehmerinnen, die in der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb den Warenpreis und die Rechnungssumme rechnergestützt erfassen und /oder bare und unbare Zahlungsvorgänge abwickeln und/oder die Rechnung ausfolgen, ein weiteres Jahr als Vordienstzeit angerechnet. Führt die Arbeitnehmerin die ange- führten Tätigkeiten nicht von Beginn des Dienstverhältnisses an aus, sondern erst ab einem späteren Zeit- punkt innerhalb der ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses, so hat die Anrechnung mit diesem Zeit- punkt zu erfolgen. Der Vorrückungsstichtagsmonat der Arbeitnehmerin bleibt unverändert. Ergibt sich ein hö- heres Gehalt, gebührt dieses mit dem Zeitpunkt der Änderung der Tätigkeit.
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben, Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben
Vordienstzeitenanrechnung. 2.1. Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Ein- stufung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen.
2.1.1. Vordienstzeiten, die im Rahmen eines AngestelltenverhältnissesAnge- stelltenverhältnisses, als selbstständige Tätigkeit, als freie Dienstnehmerin Dienstnehmerin, oder im öffentlichen Dienst erbracht er- bracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis anzurech- nenanzurechnen.
2.1.2. Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Arbeiterverhältnisses Arbei- terverhältnisses erbracht wurden, sind nach entsprechen- dem entspre- chendem Nachweis zur Hälfte anzurechnen.
2.1.3. Weiters werden Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes Zivil- dienstes als Vordienstzeiten gewertet.
2.1.4. Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprü- fung in den Lehrberufen Einzelhandelskauffrau, DrogistinDro- gistin, Foto- und Multimediakauffrau, Buch- und MedienwirtschaftshändlerinMe- dienwirtschaftshändlerin, Buch- und MusikalienhändlerinMusikalienhänd- lerin, Waf- fen- Waffen- und Munitionshändlerin sowie Bürokauffrau Büro- kauffrau (kaufm. administrative Lehrberufe: alle Lehrberufe, die die LAP des Lehrbe- rufs Lehrberufs Bürokauffrau ersetzen, sowie Ersätze gemäß Erlass nach §§ 34a BAG - – siehe Anhang 1212 Seite 106) wird als ein Vordienstzeitenjahr ge- rechnetVor- dienstzeitenjahr gerechnet. Dies gilt auch bei DoppellehrenDoppel- lehren. Wird eine derartige Lehrabschlussprüfung noch während der Lehr- zeit Lehrzeit des betreffenden Lehrberufes Lehrbe- rufes abgelegt, erfolgt die Anrechnung dieses einen Jahres mit Beginn der Wei- terbeschäftigung entsprechend Weiterbeschäftigungszeit ent- sprechend dieses Kollektivvertrages. Wird eine derartige derar- tige Lehrabschlussprüfung während der Weiterbeschäftigung Weiterbe- schäftigungszeit oder später abgelegt, erfolgt die Anrechnung An- rechnung dieses einen Jahres mit dem der Lehr- abschlussprüfung Lehrab- schlussprüfung folgenden Monatsersten.. – 23 – Abschnitt 3)
2.1.5. Die erfolgreich abgeschlossene Handelsakademie Handelsakade- mie wird mit zwei Jahren gerechnet.
2.1.6. Elternkarenzurlaube bzw. Kinderbetreuungszeiten bzw Kinderbetreuungs- zeiten werden im Ausmaß von höchstens 24 Monaten als Vordienstzeiten gerechnet.
2.1.7. Im Ausland zurückgelegte Vordienstzeiten, sind sinngemäß dieser Bestimmung bei der Berechnung Berech- nung der Vordienstzeiten zu berücksichtigen, wenn diese nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
2.2. Weiters wird Arbeitnehmerinnen, die in der Arbeitswelt Ar- beitswelt Verkauf & Vertrieb den Warenpreis und die Rechnungssumme rechnergestützt erfassen und /oder und/oder bare und unbare Zahlungsvorgänge abwickeln und/und/ oder die Rechnung ausfolgen, ein weiteres Jahr als Vordienstzeit angerechnet. Führt die Arbeitnehmerin die ange- führten angeführten Tätigkeiten nicht von Beginn des Dienstverhältnisses an aus, sondern erst ab einem späteren Zeit- punkt Zeitpunkt innerhalb der ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses, so hat die Anrechnung mit diesem Zeit- punkt Zeitpunkt zu erfolgen. Der Vorrückungsstichtagsmonat der Arbeitnehmerin bleibt unverändert. Ergibt sich ein hö- heres höheres Gehalt, gebührt ge- bührt dieses mit dem Zeitpunkt der Änderung der Tätigkeit.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Vordienstzeitenanrechnung. 2.1. Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Ein- stufung Einstu- fung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen.
2.1.1. Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses, als selbstständige Tätigkeit, als freie Dienstnehmerin oder im öffentlichen Dienst erbracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis anzurech- nen.
2.1.2. Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Arbeiterverhältnisses erbracht wurden, sind nach entsprechen- dem entsprechendem Nachweis zur Hälfte anzurechnen.
2.1.3. Weiters werden Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes als Vordienstzeiten gewertet.
2.1.4. Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Einzelhandelskauffrau, Drogistin, Foto- und Multimediakauffrau, Buch- und Medienwirtschaftshändlerin, Buch- und Musikalienhändlerin, Waf- fen- Waffen- und Munitionshändlerin sowie Bürokauffrau (kaufm. administrative Lehrberufe: alle Lehrberufe, die die LAP des Lehrbe- rufs Lehrberufs Bürokauffrau ersetzen, sowie Ersätze gemäß Erlass nach §34a BAG - siehe Anhang 12) 8) wird als ein Vordienstzeitenjahr ge- rechnetgerechnet. Dies gilt auch bei Doppellehren. Wird eine derartige Lehrabschlussprüfung noch während der Lehr- zeit Lehrzeit des betreffenden be- treffenden Lehrberufes abgelegt, erfolgt die Anrechnung dieses einen Jahres mit Beginn der Wei- terbeschäftigung Weiterbeschäfti- gung entsprechend dieses Kollektivvertrages. Wird eine derartige Lehrabschlussprüfung während der Weiterbeschäftigung Weiterbe- schäftigung oder später abgelegt, erfolgt die Anrechnung dieses einen Jahres mit dem der Lehr- abschlussprüfung Lehrabschlussprü- fung folgenden Monatsersten.
2.1.5. Die erfolgreich abgeschlossene Handelsakademie wird mit zwei Jahren gerechnet.
2.1.6. Elternkarenzurlaube bzw. Kinderbetreuungszeiten werden im Ausmaß von höchstens 24 Monaten als Vordienstzeiten Vor- dienstzeiten gerechnet.
2.1.7. Im Ausland zurückgelegte Vordienstzeiten, sind sinngemäß dieser Bestimmung bei der Berechnung der Vordienstzeiten zu berücksichtigen, wenn diese nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
2.2. Weiters wird Arbeitnehmerinnen, die in der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb den Warenpreis und die Rechnungssumme rechnergestützt erfassen und /oder bare und unbare Zahlungsvorgänge abwickeln und/oder die Rechnung ausfolgen, ein weiteres Jahr als Vordienstzeit angerechnet. Führt die Arbeitnehmerin die ange- führten Tätigkeiten nicht von Beginn des Dienstverhältnisses an aus, sondern erst ab einem späteren Zeit- punkt Zeitpunkt innerhalb der ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses, so hat die Anrechnung mit diesem Zeit- punkt Zeitpunkt zu erfolgener- folgen. Der Vorrückungsstichtagsmonat der Arbeitnehmerin bleibt unverändert. Ergibt sich ein hö- heres höheres Gehalt, gebührt dieses mit dem Zeitpunkt der Änderung der Tätigkeit.
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