Vordrucke. Soweit Vordrucke erforderlich sind, werden die für die vertragsärztliche Versorgung vereinbarten Formulare verwendet. Sie werden den Krankenhäusern von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt.
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Samples: Vertrag Nach § 115b Abs. 1 SGB V, Vertrag Nach § 115b Abs. 1 SGB V, Vertrag Nach § 115 B Abs. 1 SGB V
Vordrucke. Soweit Vordrucke erforderlich sind, werden die für die vertragsärztliche Versorgung vereinbarten verein- barten Formulare verwendet. Sie werden den Krankenhäusern von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt.
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Samples: Vertrag Nach § 115 B Abs. 1 SGB V, Vertrag Nach § 115 B Abs. 1 SGB V
Vordrucke. Soweit Vordrucke erforderlich sind, werden die für die vertragsärztliche Versorgung vereinbarten Formulare verwendet. Sie werden den Krankenhäusern von den Kassenärztlichen Kas- senärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt.
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Samples: Vertrag Nach § 115b Abs. 1 SGB V