Common use of Vordrucke Clause in Contracts

Vordrucke. (1) 1Abrechnungs- und Verordnungsvordrucke sowie Vordrucke für schriftliche In- formationen werden als verbindliche Muster in der Vordruckvereinbarung (Anla- ge 2) festgelegt. 2Gegenstand der Vordruckvereinbarung sind auch die Erläute- rungen zur Ausstellung der Vordrucke. 3Die Vordrucke können gemäß der Ver- einbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versor- gung (Anlage 2a) mittels zertifizierter Software und eines Laserdruckers vom Vertragsarzt selbst in der Praxis erzeugt werden.

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Samples: Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Januar, Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Oktober, Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Januar