Vorhaben zur Qualitätssicherung/Evaluierung Musterklauseln

Vorhaben zur Qualitätssicherung/Evaluierung. Nr. Bezeichnung Vorhaben Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Vorhaben Geplante Umsetzung bis 4.1 Personalplanung Im Zusammenhang mit der generellen Umstel- lung des IT-Systems der BOKU wird der Aufbau einer gesicherten neuen Personaldatenbank erfolgen, welche auch in der Personalplanung eingesetzt werden soll. Ende 2011 4.2 Stellenbeschreibung Sukzessive sind die Stellenbeschreibungen für alle Stellen an der BOKU im Hinblick auf den Kollektivvertrag zu überprüfen und zu aktualisie- ren, um eine Grundlage für eine verlässliche und aktuelle Personalbedarfsanalyse zu sichern. Ende 2012 4.3 Information und Einführung von MitarbeiterInnen Die bisherigen Informationen für neu eintretende MitarbeiterInnen in Papierform sollen aktualisiert (Kollektivvertrag) und IT-unterstützt zur Verfü- gung gestellt werden. Der Inhalt soll auch für die einzelnen Gruppen von MitarbeiterInnen diffe- renziert gestaltet werden. (siehe Punkt A.2.1) Ende 2012 4.4 Zielvereinbarungen Das System der Zielvereinbarungen sowie der Zielvereinbarungs- und Zielerreichungsgesprä- che wird weiter umgesetzt und bildet auch die Grundlage für leistungsorientierte Gehaltsbe- standteile. Die Vereinbarungen werden mit den DepartmentleiterInnen abgeschlossen und sind ein wesentliches Element zur Erstellung der Leis- tungsberichte. Für die neu zu besetzenden Pro- fessuren sind diese Vereinbarungen Teil der Be- rufungsverhandlung. nach Ab- schluss der LV 4.5 Evaluierungen (sowie Berufungen und Habilitationen) Die BOKU-internen Richtlinien für Habilitationen und Berufungen sowie für personenbezogene Evaluierungen sind anhand der bisherigen Er- fahrungen und für die einzelnen Zielgruppen differenziert zu überarbeiten. Dabei ist der Frage der Qualifikation in der Lehre breiter zu berück- sichtigen. Alle bisher noch nicht evaluierten De- partments sind nach dem bewährten Verfahren für die Evaluierung von Organisationseinheiten zu evaluieren. Ende 2012
Vorhaben zur Qualitätssicherung/Evaluierung. Nr. Bezeichnung Vorhaben Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Vorhaben Geplante Umsetzung bis 4.1 Evaluierung der Organisationsein- heiten Evaluierung der Departments: DAPP, DIB, WABO, NAS, IFA, RALI, BauNat, Material- und Prozesstechnik, WAU stufenweise bis 2012 4.2 Evaluierung der Agrarwissen- schaften Evaluierung der Agrarwissenschaften durch inter- nationale Peers Erstellung eines „Entwicklungsplans“ für die Agrarwissenschaften (siehe Punkt F.4.1) 2011
Vorhaben zur Qualitätssicherung/Evaluierung. Nr. Bezeichnung Vorhaben Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Vorhaben Geplante Umsetzung bis 5.1 Gender Monitoring Systems Aufbau eines Systems zur Evaluierung und Doku- mentation der Frauenförderprogramme und Gleich- stellung an der BOKU. Meilenstein: − Erstellung eins BOKU Frauenberichts 2011 5.2 Gender Budgeting Implementierung von Gender Budgeting an der BOKU im Bereich des Personalstrukturplanes. Meilensteine: − Analyse der Ausgangs- und Ist- Situation in ge- schlechtsdifferenzierter Art und Weise − Durchführung einer Gender-Analysen auf Basis ausgewählter Budgetpositionen − Messung der gendergerechten Wirkung auf Basis geeigneter Kennzahlen − Entwicklung und Formulierung von geschlechtsre- flexiven Zielen und Indikatoren, 2012
Vorhaben zur Qualitätssicherung/Evaluierung. Nr. Bezeichnung Vorhaben Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Vorhaben Geplante Umsetzung bis 5.1 Beantragung des Diploma-Supplement – Labels bei der EU Nach erfolgter Umstellung auf BOKU Online sind die technischen Voraussetzungen für eine optimale Datenerfassung der für das Diploma Supplement (DS) erforderlichen Informationen gegeben; daher ist eine Zertifizierung durch die EU anzustreben. Meilenstein: − Schaffung der technischen Voraussetzungen (2012) 2010 bis 2012
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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