Vorkaufsrecht. Der Erbbauberechtigte räumt hiermit dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks ge- mäß § 1 für die Dauer des Erbbaurechts für alle Verkaufsfälle ein dingliches Vorkaufs- recht an dem Erbbaurecht ein. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt drei Monate. Sie beginnt mit dem Tag des Zugangs einer beglaubigten Abschrift des rechtswirksamen Kaufvertrags bei dem Vorkaufsberechtigten. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Vorkaufsrecht an erster Rangstelle im Erbbaugrundbuch eintragen zu lassen.
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Samples: Erbbaurechtsvertrag, Erbbaurechtsvertrag, Erbbaurechtsvertrag
Vorkaufsrecht. Der Erbbauberechtigte räumt hiermit dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks ge- mäß § 1 für die Dauer des Erbbaurechts Grundstückseigentümer an dem Erbbaurecht für alle Verkaufsfälle ein dingliches Vorkaufs- recht an dem Erbbaurecht das Vorkaufsrecht ein. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt drei 3 (drei) Monate. Sie beginnt mit dem Tag Tage des Zugangs einer beglaubigten Abschrift des rechtswirksamen Kaufvertrags Kaufvertrages bei dem Vorkaufsberechtigten. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Vorkaufsrecht an erster Rangstelle im Erbbaugrundbuch eintragen zu lassenGrundstückseigentümer.
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