Vorrang der versicherten Personen. Übersteigen die erhobenen und angedrohten Ansprüche die in der Versicherungsperiode zur Verfügung stehende Versicherungssumme, so wird der Versicherer zunächst seine Leistungen gegenüber den versicherten Personen erbringen. Im Anschluss werden Versicherungsleistungen an den Versicherungsnehmer und die Tochtergesellschaften erbracht.
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