Vorsorge-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass sein Versicherungsschutz an neu hinzukommende Risiken, wie nachfolgend beschrieben, rückwirkend ab deren Ent- stehung angepasst wird: a) der Versicherungsnehmer nimmt eine über Absatz 1 hinausgehende, nichtselbst- ständige Tätigkeit auf oder tritt in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein, b) der Versicherungsnehmer nimmt eine nach dem Tarif des Versicherers versi- cherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit auf, c) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus, d) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt bereits eine nach dem Tarif des Versicherers versicherbare ge- werbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus. In den Fällen – a) und c) kann der Vertrag auf einen Rechtsschutz nach § 26 B Absatz 7 (Ideal- Rechtsschutz für Nichtselbstständige) oder § 26 B Absatz 8 (Ideal-Rechts- schutz für Singles) umgestellt werden, – b) und d) kann der Versicherungsschutz in einen Rechtsschutz nach § 28 B Ab- satz 7 (Ideal-Rechtsschutz für Selbstständige) umgewandelt werden. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages besteht der Versicherungs- schutz ohne Wartezeit. Der Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß Absatz 5 b) bzw. Absatz 6 b) bleibt von der Anpassung unberührt. Der Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. Die rückwirkende Anpassung des Vertrages muss spätestens sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos verlangt werden. Später kann der Versicherungs- nehmer die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung für die Zukunft verlan- gen, es sei denn, er hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Tarif. Verlangt der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages erst später als sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos, richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeit- punkt des Verlangens gültigen Tarif.
Appears in 2 contracts
Vorsorge-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer kann verlangenIst ein anderer Versicherungsschutz nötig, dass sein weil sich die äu- ßeren Umstände geändert haben? Versicherungsschutz an besteht für das neu hinzukommende Risiken, wie nachfolgend beschrieben, rückwirkend ab deren Ent- stehung angepasst wird:
a) der Versicherungsnehmer nimmt eine über Absatz 1 hinausgehende, nichtselbst- ständige Tätigkeit auf oder tritt in entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- zungen: » Die äußeren Umstände haben sich später als ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein,
b) der Versicherungsnehmer nimmt eine Jahr nach dem Tarif Beginn des Versicherers versi- cherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit auf,
c) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus,
d) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt bereits eine nach dem Tarif des Versicherers versicherbare ge- werbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus. In den Fällen – a) und c) kann der Vertrag auf einen Rechtsschutz Versicherungsvertrages nach § 26 B Absatz 7 (Ideal- Rechtsschutz für Nichtselbstständige) oder 27 i. V. m. § 26 B Absatz 8 (Ideal-Rechts- schutz für Singles) umgestellt werden27 a geändert, – b) und d) kann der Versicherungsschutz in einen Rechtsschutz nach § 28 B Ab- satz 7 (Ideal-Rechtsschutz für Selbstständige) umgewandelt werden. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages besteht der Versicherungs- schutz ohne Wartezeit. Der Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß Absatz 5 b) » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. Absatz bei der betroffenen mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver- sicherbar, und » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätestens 6 b) bleibt von der Anpassung unberührt. Der Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. Die rückwirkende Anpassung des Vertrages muss spätestens sechs Monate nach Entstehung des Risikos einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung. Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver- pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Risikos verlangt werdenLebenspartner des Versicherungsnehmers und haben Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- schaft in Textform zu verlangen. Später kann der Versicherungs- nehmer Verlangen Sie die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung Mitversi- cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Zukunft verlan- genAusübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- lichen, es sei dennfreiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- tigkeit, er hat die Verzögerung nicht zu vertreten. I» als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- den oder Gebäudeteilen, » im Falle Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der rückwirkenden Anpassung des Vertrages richtet sich der Beitrag – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- RECHTSSCHUTZ, – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- RECHTSSCHUTZ XXL, – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Tarif. Verlangt der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages erst später als sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos, richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeit- punkt des Verlangens gültigen Tarifden Annahmericht- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Vorsorge-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer kann verlangenIst ein anderer Versicherungsschutz nötig, dass sein weil sich die äu- ßeren Umstände geändert haben? Versicherungsschutz an besteht für das neu hinzukommende Risiken, wie nachfolgend beschrieben, rückwirkend ab deren Ent- stehung angepasst wird:
a) der Versicherungsnehmer nimmt eine über Absatz 1 hinausgehende, nichtselbst- ständige Tätigkeit auf oder tritt in entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- zungen: » Die äußeren Umstände haben sich später als ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein,
b) der Versicherungsnehmer nimmt eine Jahr nach dem Tarif Beginn des Versicherers versi- cherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit auf,
c) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus,
d) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt bereits eine nach dem Tarif des Versicherers versicherbare ge- werbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus. In den Fällen – a) und c) kann der Vertrag auf einen Rechtsschutz Versicherungsvertrages nach § 26 B Absatz 7 (Ideal- Rechtsschutz für Nichtselbstständige) oder 25 i. V. m. § 26 B Absatz 8 (Ideal-Rechts- schutz für Singles) umgestellt werden25a geändert, – b) und d) kann der Versicherungsschutz in einen Rechtsschutz nach § 28 B Ab- satz 7 (Ideal-Rechtsschutz für Selbstständige) umgewandelt werden. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages besteht der Versicherungs- schutz ohne Wartezeit. Der Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß Absatz 5 b) » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. Absatz bei der betroffenen mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver- sicherbar, und » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätestens 6 b) bleibt von der Anpassung unberührt. Der Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. Die rückwirkende Anpassung des Vertrages muss spätestens sechs Monate nach Entstehung des Risikos einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung. Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver- pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Risikos verlangt werdenLebenspartner des Versicherungsnehmers und haben Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- schaft in Textform zu verlangen. Später kann der Versicherungs- nehmer Verlangen Sie die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung Mitversi- cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Zukunft verlan- genAusübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- lichen, es sei dennfreiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- tigkeit, er hat die Verzögerung nicht » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- den oder Gebäudeteilen, » im Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags-Rechts- schutz gem. § 2 l), » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der – Xxxxxxx zu vertreten. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages richtet sich der Beitrag den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechts- schutz, – Xxxxxxx zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechts- schutz XXL, – Klausel zu § 28, Vertrags-Rechtsschutz für niedergelas- sene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Tarif. Verlangt der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages erst später als sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos, richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeit- punkt des Verlangens gültigen Tarifden Annahmericht- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Appears in 1 contract
Samples: Rechtsschutzversicherung
Vorsorge-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer kann verlangenIst ein anderer Versicherungsschutz nötig, dass sein weil sich die äu- ßeren Umstände geändert haben? Versicherungsschutz an besteht für das neu hinzukommende Risiken, wie nachfolgend beschrieben, rückwirkend ab deren Ent- stehung angepasst wird:
a) der Versicherungsnehmer nimmt eine über Absatz 1 hinausgehende, nichtselbst- ständige Tätigkeit auf oder tritt in entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- zungen: » Die äußeren Umstände haben sich später als ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein,
b) der Versicherungsnehmer nimmt eine Jahr nach dem Tarif Beginn des Versicherers versi- cherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit auf,
c) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus,
d) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt bereits eine nach dem Tarif des Versicherers versicherbare ge- werbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus. In den Fällen – a) und c) kann der Vertrag auf einen Rechtsschutz nach § 26 B Absatz 7 (Ideal- Rechtsschutz für Nichtselbstständige) oder § 26 B Absatz 8 (Ideal-Rechts- schutz für Singles) umgestellt werden, – b) und d) kann der Versicherungsschutz in einen Rechtsschutz Versicherungsvertrages nach § 28 B Ab- satz 7 (Ideal-Rechtsschutz für Selbstständige) umgewandelt werdeni. V. m. § 28a geändert, » das neue Risiko entsteht bei der nach § 28 Abs. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages besteht der Versicherungs- schutz ohne Wartezeit. Der Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß Absatz 5 1 b) ver- sicherten natürlichen Person bzw. Absatz 6 bei der betroffenen mit- versicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif versicher- bar, und » die nach § 28 Abs. 1 b) bleibt von der Anpassung unberührt. Der Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. Die rückwirkende Anpassung des Vertrages muss spätestens sechs versicherte natürliche Person oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätes- tens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen entspre- chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tarif- lich höchster Selbstbeteiligung. Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind die uns entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Risikos verlangt werdenLebens- partner der nach § 28 Abs. Später kann 1 b) versicherten natürlichen Per- son, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwir- kend spätestens 6 Monate nach Begründung der Versicherungs- nehmer Lebenspart- nerschaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung Mitversicherung nicht, sind die uns entstandenen Kosten zu erstatten. Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Zukunft verlan- genAusübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- lichen, es sei dennfreiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- tigkeit, er hat die Verzögerung nicht » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- den oder Gebäudeteilen, » im Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags-Rechts- schutz gem. § 2 l), » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der – Xxxxxxx zu vertreten. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages richtet sich der Beitrag den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechts- schutz, – Xxxxxxx zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechts- schutz XXL, – Klausel zu § 28, Vertrags-Rechtsschutz für niedergelas- sene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Tarif. Verlangt der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages erst später als sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos, richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeit- punkt des Verlangens gültigen Tarifden Annahmericht- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Appears in 1 contract
Samples: Rechtsschutzversicherung
Vorsorge-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer kann verlangenIst ein anderer Versicherungsschutz nötig, dass sein weil sich die äu- ßeren Umstände geändert haben? Versicherungsschutz an besteht für das neu hinzukommende Risiken, wie nachfolgend beschrieben, rückwirkend ab deren Ent- stehung angepasst wird:
a) der Versicherungsnehmer nimmt eine über Absatz 1 hinausgehende, nichtselbst- ständige Tätigkeit auf oder tritt in entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- zungen: » Die äußeren Umstände haben sich später als ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein,
b) der Versicherungsnehmer nimmt eine Jahr nach dem Tarif Beginn des Versicherers versi- cherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit auf,
c) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus,
d) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt bereits eine nach dem Tarif des Versicherers versicherbare ge- werbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus. In den Fällen – a) und c) kann der Vertrag auf einen Rechtsschutz nach § 26 B Absatz 7 (Ideal- Rechtsschutz für Nichtselbstständige) oder § 26 B Absatz 8 (Ideal-Rechts- schutz für Singles) umgestellt werden, – b) und d) kann der Versicherungsschutz in einen Rechtsschutz Versicherungsvertrages nach § 28 B Ab- satz 7 (Ideal-Rechtsschutz für Selbstständige) umgewandelt werdeni. V. m. § 28a geändert, » das neue Risiko entsteht bei der nach § 28 Abs. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages besteht der Versicherungs- schutz ohne Wartezeit. Der Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß Absatz 5 1 b) ver- sicherten natürlichen Person bzw. Absatz 6 bei der betroffenen mit- versicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif versicher- bar, und » die nach § 28 Abs. 1 b) bleibt von der Anpassung unberührt. Der Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. Die rückwirkende Anpassung des Vertrages muss spätestens sechs versicherte natürliche Person oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätes- tens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen entspre- chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tarif- lich höchster Selbstbeteiligung. Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind die uns entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Risikos verlangt werdenLebens- partner der nach § 28 Abs. Später kann 1 b) versicherten natürlichen Per- son, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwir- kend spätestens 6 Monate nach Begründung der Versicherungs- nehmer Lebenspart- nerschaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung Mitversicherung nicht, sind die uns entstandenen Kosten zu erstatten. Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Zukunft verlan- genAusübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- lichen, es sei dennfreiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- tigkeit, er hat die Verzögerung nicht zu vertreten. I» als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- den oder Gebäudeteilen, » im Falle Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der rückwirkenden Anpassung des Vertrages richtet sich der Beitrag – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- RECHTSSCHUTZ, – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- RECHTSSCHUTZ XXL, – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Tarif. Verlangt der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages erst später als sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos, richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeit- punkt des Verlangens gültigen Tarifden Annahmericht- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Vorsorge-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer kann verlangenIst ein anderer Versicherungsschutz nötig, dass sein weil sich die äu- ßeren Umstände geändert haben? Versicherungsschutz an besteht für das neu hinzukommende Risiken, wie nachfolgend beschrieben, rückwirkend ab deren Ent- stehung angepasst wird:
a) der Versicherungsnehmer nimmt eine über Absatz 1 hinausgehende, nichtselbst- ständige Tätigkeit auf oder tritt in entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- zungen: » Die äußeren Umstände haben sich später als ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein,
b) der Versicherungsnehmer nimmt eine Jahr nach dem Tarif Beginn des Versicherers versi- cherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit auf,
c) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus,
d) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt bereits eine nach dem Tarif des Versicherers versicherbare ge- werbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus. In den Fällen – a) und c) kann der Vertrag auf einen Rechtsschutz Versicherungsvertrages nach § 26 B Absatz 30 Abs. 1 bis 3 und 6 i. V. m. § 30a Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 (Ideal- Rechtsschutz für Nichtselbstständige) oder § 26 B Absatz 8 (Ideal-Rechts- schutz für Singles) umgestellt werdengeändert, – b) und d) kann der Versicherungsschutz in einen Rechtsschutz nach § 28 B Ab- satz 7 (Ideal-Rechtsschutz für Selbstständige) umgewandelt werden. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages besteht der Versicherungs- schutz ohne Wartezeit. Der Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß Absatz 5 b) » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. Absatz bei der betroffenen mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver- sicherbar, und » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätestens 6 b) bleibt von der Anpassung unberührt. Der Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. Die rückwirkende Anpassung des Vertrages muss spätestens sechs Monate nach Entstehung des Risikos einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung. Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver- pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Risikos verlangt werdenLebenspartner des Versicherungsnehmers und haben Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- schaft in Textform zu verlangen. Später kann der Versicherungs- nehmer Verlangen Sie die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung Mitversi- cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Zukunft verlan- genAusübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- lichen, es sei dennfreiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- tigkeit, er hat die Verzögerung nicht » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- den oder Gebäudeteilen, » im Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags-Rechts- schutz gem. § 2 l), » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der – Xxxxxxx zu vertreten. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages richtet sich der Beitrag den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechts- schutz, – Xxxxxxx zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechts- schutz XXL, – Klausel zu § 28, Vertrags-Rechtsschutz für niedergelas- sene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Tarif. Verlangt der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages erst später als sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos, richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeit- punkt des Verlangens gültigen Tarifden Annahmericht- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Appears in 1 contract
Samples: Rechtsschutzversicherung
Vorsorge-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer kann verlangenIst ein anderer Versicherungsschutz nötig, dass sein weil sich die äu- ßeren Umstände geändert haben? Versicherungsschutz an besteht für das neu hinzukommende Risiken, wie nachfolgend beschrieben, rückwirkend ab deren Ent- stehung angepasst wird:
a) der Versicherungsnehmer nimmt eine über Absatz 1 hinausgehende, nichtselbst- ständige Tätigkeit auf oder tritt in entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- zungen: » Die äußeren Umstände haben sich später als ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein,
b) der Versicherungsnehmer nimmt eine Jahr nach dem Tarif Beginn des Versicherers versi- cherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit auf,
c) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus,
d) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt bereits eine nach dem Tarif des Versicherers versicherbare ge- werbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus. In den Fällen – a) und c) kann der Vertrag auf einen Rechtsschutz Versicherungsvertrages nach § 26 B Absatz 30 Abs. 1 bis 3 und 6 i. V. m. § 30a Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 (Ideal- Rechtsschutz für Nichtselbstständige) oder § 26 B Absatz 8 (Ideal-Rechts- schutz für Singles) umgestellt werdengeändert, – b) und d) kann der Versicherungsschutz in einen Rechtsschutz nach § 28 B Ab- satz 7 (Ideal-Rechtsschutz für Selbstständige) umgewandelt werden. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages besteht der Versicherungs- schutz ohne Wartezeit. Der Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß Absatz 5 b) » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. Absatz bei der betroffenen mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver- sicherbar, und » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätestens 6 b) bleibt von der Anpassung unberührt. Der Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. Die rückwirkende Anpassung des Vertrages muss spätestens sechs Monate nach Entstehung des Risikos einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung. Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver- pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Risikos verlangt werdenLebenspartner des Versicherungsnehmers und haben Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- schaft in Textform zu verlangen. Später kann der Versicherungs- nehmer Verlangen Sie die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung Mitversi- cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Zukunft verlan- genAusübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- lichen, es sei dennfreiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- tigkeit, er hat die Verzögerung nicht zu vertreten. I» als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- den oder Gebäudeteilen, » im Falle Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der rückwirkenden Anpassung des Vertrages richtet sich der Beitrag – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- RECHTSSCHUTZ, – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- RECHTSSCHUTZ XXL, – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Tarif. Verlangt der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages erst später als sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos, richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeit- punkt des Verlangens gültigen Tarifden Annahmericht- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Vorsorge-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer kann verlangenIst ein anderer Versicherungsschutz nötig, dass sein weil sich die äu- ßeren Umstände geändert haben? Versicherungsschutz an besteht für das neu hinzukommende Risiken, wie nachfolgend beschrieben, rückwirkend ab deren Ent- stehung angepasst wird:
a) der Versicherungsnehmer nimmt eine über Absatz 1 hinausgehende, nichtselbst- ständige Tätigkeit auf oder tritt in entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- zungen: » Die äußeren Umstände haben sich später als ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein,
b) der Versicherungsnehmer nimmt eine Jahr nach dem Tarif Beginn des Versicherers versi- cherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit auf,
c) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus,
d) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt bereits eine nach dem Tarif des Versicherers versicherbare ge- werbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus. In den Fällen – a) und c) kann der Vertrag auf einen Rechtsschutz Versicherungsvertrages nach § 26 B Absatz 7 (Ideal- Rechtsschutz für Nichtselbstständige) oder 27 i. V. m. § 26 B Absatz 8 (Ideal-Rechts- schutz für Singles) umgestellt werden27 a geändert, – b) und d) kann der Versicherungsschutz in einen Rechtsschutz nach § 28 B Ab- satz 7 (Ideal-Rechtsschutz für Selbstständige) umgewandelt werden. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages besteht der Versicherungs- schutz ohne Wartezeit. Der Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß Absatz 5 b) » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. Absatz bei der betroffenen mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver- sicherbar, und » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätestens 6 b) bleibt von der Anpassung unberührt. Der Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. Die rückwirkende Anpassung des Vertrages muss spätestens sechs Monate nach Entstehung des Risikos einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung. Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver- pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Risikos verlangt werdenLebenspartner des Versicherungsnehmers und haben Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- schaft in Textform zu verlangen. Später kann der Versicherungs- nehmer Verlangen Sie die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung Mitversi- cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Zukunft verlan- genAusübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- lichen, es sei dennfreiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- tigkeit, er hat die Verzögerung nicht » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- den oder Gebäudeteilen, » im Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags-Rechts- schutz gem. § 2 l), » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der – Xxxxxxx zu vertreten. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages richtet sich der Beitrag den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechts- schutz, – Xxxxxxx zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechts- schutz XXL, – Klausel zu § 28, Vertrags-Rechtsschutz für niedergelas- sene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Tarif. Verlangt der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages erst später als sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos, richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeit- punkt des Verlangens gültigen Tarifden Annahmericht- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Appears in 1 contract
Samples: Rechtsschutzversicherung
Vorsorge-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer kann verlangenIst ein anderer Versicherungsschutz nötig, dass sein weil sich die äu- ßeren Umstände geändert haben? Versicherungsschutz an besteht für das neu hinzukommende Risiken, wie nachfolgend beschrieben, rückwirkend ab deren Ent- stehung angepasst wird:
a) der Versicherungsnehmer nimmt eine über Absatz 1 hinausgehende, nichtselbst- ständige Tätigkeit auf oder tritt in entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset- zungen: » Die äußeren Umstände haben sich später als ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein,
b) der Versicherungsnehmer nimmt eine Jahr nach dem Tarif Beginn des Versicherers versi- cherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit auf,
c) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10 000 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus,
d) der Versicherungsnehmer beendet das Studium, die Schul- oder Berufsausbil- dung und übt bereits eine nach dem Tarif des Versicherers versicherbare ge- werbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus. In den Fällen – a) und c) kann der Vertrag auf einen Rechtsschutz Versicherungsvertrages nach § 26 B Absatz 7 (Ideal- Rechtsschutz für Nichtselbstständige) oder 25 i. V. m. § 26 B Absatz 8 (Ideal-Rechts- schutz für Singles) umgestellt werden25a geändert, – b) und d) kann der Versicherungsschutz in einen Rechtsschutz nach § 28 B Ab- satz 7 (Ideal-Rechtsschutz für Selbstständige) umgewandelt werden. Im Falle der rückwirkenden Anpassung des Vertrages besteht der Versicherungs- schutz ohne Wartezeit. Der Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich gemäß Absatz 5 b) » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. Absatz bei der betroffenen mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver- sicherbar, und » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätestens 6 b) bleibt von der Anpassung unberührt. Der Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. Die rückwirkende Anpassung des Vertrages muss spätestens sechs Monate nach Entstehung des Risikos einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung. Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver- pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Risikos verlangt werdenLebenspartner des Versicherungsnehmers und haben Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner- schaft in Textform zu verlangen. Später kann der Versicherungs- nehmer Verlangen Sie die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung Mitversi- cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht » für die Zukunft verlan- genAusübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb- lichen, es sei dennfreiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä- tigkeit, er hat die Verzögerung nicht zu vertreten. I» als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu- den oder Gebäudeteilen, » im Falle Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der rückwirkenden Anpassung des Vertrages richtet sich der Beitrag – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- RECHTSSCHUTZ, – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS- RECHTSSCHUTZ XXL, – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE- DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE, » für ein Risiko, dessen Einschluss nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Tarif. Verlangt der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages erst später als sechs Monate nach Entstehung des neuen Risikos, richtet sich der Beitrag nach dem zum Zeit- punkt des Verlangens gültigen Tarifden Annahmericht- linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung