Common use of Vorsorge-Rechtsschutz Clause in Contracts

Vorsorge-Rechtsschutz. Besteht Versicherungsschutz gem. §§ 21 bis 29 für Sie oder für einen weiteren Inhaber/Geschäftsführer gem. §§ 21, 25, 26 und 29 und ändert sich Ihr Risiko oder das einer mitversicherten Person, indem: • ein weiteres gem. dem Tarif versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder • ein Versicherter eine gem. dem Tarif versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder • die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt, besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit im tariflichen Leistungsumfang und mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Sie müssen das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb von drei Monaten nach Entstehung anzeigen. Wenn Sie das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb von drei Monaten anzeigen, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie binnen zwei Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheins Ihren Widerruf in Textform erklären. Der neu zu berechnende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Beitragstarif. § 2 Leistungsarten Wir bieten Rechtsschutz mit unterschiedlichem Umfang an. Was Umfang Ihres Rechtsschutz-Vertrags ist, finden Sie in den §§ 21 bis 37, Ihrem Versicherungsschein und Ihrem Antrag. Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:

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Vorsorge-Rechtsschutz. Besteht Versicherungsschutz gem. §§ 21 bis 29 für Sie oder für einen weiteren Inhaber/Geschäftsführer gem. §§ 21, 25, 26 und 29 und ändert sich Ihr Risiko oder das einer mitversicherten Person, indem: • ein weiteres gem. dem Tarif versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder • ein Versicherter eine gem. dem Tarif versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder • die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt, besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit im tariflichen Leistungsumfang und mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Sie müssen das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb von drei Monaten nach Entstehung anzeigen. Wenn Sie das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb von drei Monaten anzeigen, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie binnen zwei Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheins Ihren Widerruf in Textform erklären. Der neu zu berechnende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Beitragstarif. § 2 Leistungsarten Wir bieten Rechtsschutz mit unterschiedlichem Umfang an. Was Umfang Ihres Rechtsschutz-Vertrags Vertrages ist, finden Sie in den §§ 21 bis 37, Ihrem Versicherungsschein und Ihrem Antrag. Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:

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Vorsorge-Rechtsschutz. Besteht Versicherungsschutz gem. §§ 21 bis 29 für Sie oder für einen weiteren Inhaber/Geschäftsführer gem. §§ 21, 25, 26 und 29 und ändert sich Ihr Risiko oder das einer mitversicherten Person, indem: • ein weiteres gem. dem Tarif versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder • ein Versicherter eine gem. dem Tarif versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder • die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt, besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit im tariflichen Leistungsumfang und mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Sie müssen das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb von drei Monaten nach Entstehung anzeigen. Wenn Sie das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb von drei Monaten anzeigen, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie binnen zwei Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheins Ihren Widerruf in Textform erklären. Der neu zu berechnende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Beitragstarif. § 2 Leistungsarten Wir bieten Rechtsschutz mit unterschiedlichem Umfang an. Was Umfang Ihres Rechtsschutz-Vertrags Rechtsschutzvertrages ist, finden Sie in den §§ 21 bis 37, Ihrem Versicherungsschein und Ihrem Antrag. Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:

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Vorsorge-Rechtsschutz. Besteht Versicherungsschutz gem. §§ 21 bis 29 für Sie oder für einen weiteren Inhaber/Geschäftsführer gem. §§ 21, 25, 26 und 29 und ändert sich Ihr Risiko oder das einer mitversicherten Person, indem: • ein weiteres gem. dem Tarif versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder • ein Versicherter eine gem. dem Tarif versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder • die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt, besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit im tariflichen Leistungsumfang und mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Sie müssen das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb von drei Monaten nach Entstehung anzeigen. Wenn Sie das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb von drei Monaten anzeigen, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie binnen zwei Wochen nach Zugang des neuen Versicherungsscheins Ihren Widerruf in Textform erklären. Der neu zu berechnende Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entstehung des neuen Risikos gültigen Beitragstarif. § 2 Leistungsarten Wir bieten Rechtsschutz mit unterschiedlichem Umfang an. Was Umfang Ihres Rechtsschutz-Vertrags Rechtsschutzvertrages ist, finden Sie in den §§ 21 bis 37§ 33, Ihrem Versicherungsschein und Ihrem Antrag. Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:

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