Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund Musterklauseln

Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der AG ungeachtet anderweitiger Vereinbarung die Bestellung jederzeit, mit sofortiger Wirkung kündigen. Die vorzeitige Kündigung durch den AG kann sich auch auf Teile der Bestellung beschränken. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des AN eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem AG gefährdet ist, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AN mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen oder ein solches Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben worden ist, über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und die gesetzlichen Vorschriften die Kündigung des Vertrages nicht untersagen, der AN unrichtige Angaben über wesentliche Umstände macht oder der AN Verpflichtungen aus der Bestellung nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann. Die Endabrechnung erfolgt diesfalls mit Wirksamkeit der Vertragsauflösung entsprechend der bis dahin erbrachten Leistungen. Überzahlungen sind vom AN unverzüglich nach Schlussabrechnung an den AG zurückzuzahlen. Der AN kann die Bestellung nur aus folgenden wichtigen Gründen kündigen: Ohne Setzung einer Nachfrist, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AG mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen oder ein solches Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben worden ist oder wenn über das Vermögen des AG ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und die gesetzlichen Vorschriften die Kündigung von der Bestellung nicht untersagen. Unter Setzung zweier Nachfristen von jeweils mindestens 30 Kalendertagen, wobei in beiden Nachfristsetzungsschreiben die Kündigungserklärung bereits anzuführen ist, wenn der AG ihn an der ordnungsgemäßen Durchführung der Lieferungen/Leistungen wesentlich und nachhaltig behindert oder wenn der AG dem Grunde und der Höhe nach unstrittige, bereits schriftlich beauftragte wesentliche Zahlungsansprüche des AN trotz ordnungsgemäßer Rechnungslegung nicht bezahlt. Die Nachfristsetzung und Kündigung haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Dem AN steht in diesen Fällen eine Vergütung für die bereits erbrachten Lieferungen/Leistungen zu.
Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der AG, ungeachtet anderweitiger Vereinbarung, den Vertrag jederzeit, mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wich- tiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Ver- schlechterung oder Gefährdung der Vermögensver- hältnisse des AN eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem AG gefährdet ist, der AN unrichtige Angaben über wesentliche Umstände macht oder der AN Verpflichtungen aus der Bestellung nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.