Wärme- und Schallschutz Musterklauseln

Wärme- und Schallschutz. Bei der Festlegung des Hausanschlussraumes innerhalb des Gebäudes sind die Mindestanforderungen an Wärme- und Schallschutz zu beachten. Montage- und Befestigungsmaterialien müssen die Anforderungen des Schallschutzes erfüllen. Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten. Weitere Maßnahmen, die aufgrund baulicher Gegebenheiten zum Schutz vor Lärmbelästigung (Geräusche durch Strömung oder elektrische Antriebe von Pumpen, Stellmotoren etc.) erforderlich werden, sind vom Kunden auszuführen.
Wärme- und Schallschutz. Für die Ausführungen sind die einschlägigen DIN- und VDI-Richtlinien sowie des Ge- bäudeenergiegesetzes (GEG) verbindlich.
Wärme- und Schallschutz. Heizwasser- und Brauchwarmwasserleitungen Armaturen, Behälter und Apparate
Wärme- und Schallschutz. Vor- und Rücklaufleitungen sind getrennt zu iso- lieren. Für die Ausführung sind die einschlägigen DIN- und VDI- Richtlinien sowie die Energieein- sparverordnung verbindlich. Dies gilt auch für Armaturen, Behälter und Appa- rate, z.B. Wärmeüberträger, Wassererwärmer, Luft- und Ausdehnungsgefäße. Der Isolierstoff darf auch im feuchten Zustand die Rohrleitung nicht angreifen.