Wahrung von Betroffenenrechten. (1) Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet, den Auftraggeber bei seiner Pflicht zur Bearbeitung von Anträgen von betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO zu unterstützen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte an den Auftragnehmer richten. (2) Benötigt der Auftraggeber die Mitwirkung des Auftragnehmers zur Wahrung der Betroffenenrechte (insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung), wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Anforderung (mind. in Textform) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. (3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber dabei unterstützen, Informationen so schnell wie möglich bereitzustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer hierzu auffordert (mind. in Textform). (4) Für Unterstützungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Betroffenenrechte ergriffen werden, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Vergütung verlangen.
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Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement
Wahrung von Betroffenenrechten. (1) Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. Der Auftragnehmer Auf- tragnehmer ist im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet, den Auftraggeber bei seiner Pflicht zur Bearbeitung Pflicht, Anträge von Anträgen von betroffenen Personen Betroffenen nach Art. 12 bis 12-22 DSGVO DS-GVO zu bearbeiten, zu unterstützen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte an den Auftragnehmer richten.
(2) Benötigt der Auftraggeber die Soweit eine Mitwirkung des Auftragnehmers zur für die Wahrung der Betroffenenrechte von Betroffenenrechten (insbesondere ins- besondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung)) durch den Auftraggeber erforderlich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Anforderung (mind. in TextformText- form) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.
(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber dabei unterstützen, Informationen so schnell wie möglich bereitzustellenbereitzustel- len. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer hierzu auffordert (mind. in Textform).
(4) Für Unterstützungsmaßnahmen, Der Auftragnehmer kann für die Unterstützungshandlungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Betroffenenrechte ergriffen werden, kann der Auftragnehmer vom Gel- tendmachung von Betroffenenrechten gegenüber dem Auftraggeber eine Vergütung verlangenver- langen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Wahrung von Betroffenenrechten. (1) Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet, den Auftraggeber bei seiner Pflicht zur Bearbeitung von Anträgen von betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO zu unterstützen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte an den Auftragnehmer richten.
(2) Benötigt der Auftraggeber die Soweit eine Mitwirkung des Auftragnehmers zur für die Wahrung der Betroffenenrechte (insbesondere von Betroffenenrechten - insbe- sondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung)Löschung - durch den Auftraggeber erforder- lich ist, wird der Auftragnehmer die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach Weisung des Auf- traggebers treffen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Anforderung und arbeitet insbesondere bei der Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO dem Auftraggeber zu oder beantwortet derartige Auskunftsersuchen, um ggf. die gesetzlichen Fristen einhalten zu können, direkt und informiert den Auftraggeber unverzüglich, siehe hierzu auch Punkt 3 (mind. in Textform) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen2).
(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber dabei unterstützen, Informationen so schnell wie möglich bereitzustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer hierzu auffordert (mind. in Textform).
(4) Für UnterstützungsmaßnahmenRegelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch Mitwirkungsleistun- gen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Betroffenenrechte ergriffen werdenGeltendmachung von Betroffenenrechten gegenüber dem Auftrag- geber beim Auftragnehmer entstehen, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Vergütung verlangenbleiben unberührt.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung