Rechte und Pflichten des Auftragnehmers Musterklauseln

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer implementiert und betreibt die vereinbarten ITK- Services für den Auftraggeber nach Maßgabe des Vertrages und seinen Anlagen. Ziffer A. 8. findet keine Anwendung. Die Anlagen des Vertrages, insbesondere die jeweils anwendbare produktspezi- fische Leistungsbeschreibung sowie das Service Level Agreement, gelten nachranging zu diesen AGB.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer führt die Datenverarbeitung im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags grundsätzlich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch. Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten auch außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeiten, wenn in dem Drittland entsprechende Unterauftragnehmer unter Einhaltung der Anforderungen in Ziffer 5 eingesetzt werden und die Anforderungen von Art. 44 bis 48 DSGVO erfüllt sind oder eine Ausnahme i. S. v. Art. 49 DSGVO vorliegt.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung einschließlich aller Neben- leistungen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, selbständig und in Eigenverantwortung auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt keinen Einfluss auf die Art und Weise der Leistungserfüllung /Auftragsdurchführung. Der Auftrag- nehmer hat die alleinige Weisungsbefugnis für die von ihm ein- gesetzten eigenen Mitarbeiter und etwaige von ihm eingesetzte Nachunternehmer (inkl. Freelancer, d.h. nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte). Er ist in der Organi- sation der Leistungserfüllung / Auftragsdurchführung frei. Er wird vereinbarte Termine (Leistungserfolg, vereinbarte Leis- tungsabschnitte) einhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eingenommene Mehr- wertsteuer als freier Unternehmer ordnungsgemäß an das Fi- nanzamt abzuführen sowie die vom Auftraggeber erhaltene Vergütung eigenständig und ordnungsgemäß zu versteuern.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. 2.1. Der Auftragnehmer verarbeitet Daten von betroffenen Personen ausschließlich im Rahmen der ge- troffenen Vereinbarungen und der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auf- tragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z.B. Ermittlung von Strafverfolgungs- oder Xxxxxx- schutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber diese recht- lichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DS-GVO).
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übergabe des Auftrags dem Auftraggeber eine Wartungsanleitung der gelieferten Produkte abzugeben. Der Auftragnehmer ist berechtig vom Vertrag zurückzutreten, sollte der Auftraggeber der Vertrag schwerwiegend verletzen. Als schwerwiegende Verletzung des Vertrags wird vor allem ein Zahlungsverzug um mehr als 15 Tage oder Mangel an Kooperation betrachtet, der die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers im vereinbarten Termin, am vereinbarten Ort und in vereinbarter Menge und Qualität unmöglich macht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die zur Verbesserung der Qualität des Auftragsgegenstandes führenden Änderungen vorzunehmen.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. 3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit diesem Vertrag, folgende Dienste für den Auftraggeber zu erbringen:
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Datenverarbeitung im Auftrag in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder - unter Beachtung der zwingend anwendbaren Vorschriften - in einem Drittland durchzuführen.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Eingang der abzurechnen- den Daten umgehend die vereinbarten Dienstleistungen vorzuneh- men. Auftragnehmer und Auftraggeber stimmen sich frühzeitig über die für die Bearbeitung erforderlichen Termine ab.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. 3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Vereinbarungen im Beratungs- und Support- vertrag sowie etwaige zusätzlich vereinbarte Leistungen nach den Vorgaben des Auftraggebers und selbst oder durch für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Zusätzliche Leis- tungen müssen schriftlich vereinbart werden, um Gegenstand des Beratungs- und Supportvertrages zu wer- den. Der Auftragnehmer schuldet das Bemühen um die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.