Rechte und Pflichten des Auftragnehmers Musterklauseln

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer führt die Datenverarbeitung im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags grundsätzlich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch. Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten auch außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeiten, wenn in dem Drittland entsprechende Unterauftragnehmer unter Einhaltung der Anforderungen in Ziffer 5 eingesetzt werden und die Anforderungen von Art. 44 bis 48 DSGVO erfüllt sind oder eine Ausnahme i. S. v. Art. 49 DSGVO vorliegt. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Unternehmen und seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, die er im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, im jeweils erforderlichen Maß gesichert und vor einem unbefugten Abfangen durch Dritte geschützt sind. (3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Dienstleistungsvertrags und ggf. in Übereinstimmung mit dokumentierten ergänzenden Weisungen des Auftraggebers. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche Regelungen, durch die der Auftragnehmer möglicherweise verpflichtet ist, die Daten in anderer Weise zu verarbeiten. (4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen, wenn eine vom Auftraggeber oder in dessen Namen erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese vom Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass die Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung seitens des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen könnte, steht es dem Auftragnehmer frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Vertragsparteien auszusetzen. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mitzuteilen, die im Zuge der Verarbeitung von Daten des Auftraggebers auftritt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, wenn eine Aufsichtsbehörde gegen den Auftragnehmer gemäß Art. 58 DSGVO tätig wird und dies die Kontrolle der Verarbeitung betrifft, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers durchführt. (6) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten hinsichtlich der Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, d...
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer implementiert und betreibt die vereinbarten ITK- Services für den Auftraggeber nach Maßgabe des Vertrages und seinen Anlagen. Ziffer A. 8. findet keine Anwendung. Die Anlagen des Vertrages, insbesondere die jeweils anwendbare produktspezi- fische Leistungsbeschreibung sowie das Service Level Agreement, gelten nachranging zu diesen AGB. 2. ITK-Services des Auftragnehmers sind in Deutschland bzw. in ei- nem CHEMPARK nicht flächendeckend verfügbar. Sofern der Auf- traggeber weitere ITK-Services des Auftragnehmers wünscht, wird Auftragnehmer die Verfügbarkeit prüfen und dem Auftraggeber bei entsprechender Verfügbarkeit ein Angebot unterbreiten. 3. Der Auftragnehmer ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berech- tigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind. D.h. eine Teilleistung kann z.B. eine eigenständig nutzbare einzelne Standortanbindung des Auftraggebers sein. Das Gesamtprojekt ist hier ggf. noch nicht realisiert.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung einschließlich aller Neben- leistungen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, selbständig und in Eigenverantwortung auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen. Der Auftraggeber nimmt keinen Einfluss auf die Art und Weise der Leistungserfüllung /Auftragsdurchführung. Der Auftrag- nehmer hat die alleinige Weisungsbefugnis für die von ihm ein- gesetzten eigenen Mitarbeiter und etwaige von ihm eingesetzte Nachunternehmer (inkl. Freelancer, d.h. nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte). Er ist in der Organi- sation der Leistungserfüllung / Auftragsdurchführung frei. Er wird vereinbarte Termine (Leistungserfolg, vereinbarte Leis- tungsabschnitte) einhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eingenommene Mehr- wertsteuer als freier Unternehmer ordnungsgemäß an das Fi- nanzamt abzuführen sowie die vom Auftraggeber erhaltene Vergütung eigenständig und ordnungsgemäß zu versteuern. (2) Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefah- ren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen; der Auftragge- ber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Liefe- rungen verantwortlich. (3) Der Auftragnehmer hat für die Aufrechterhaltung der allgemei- nen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammen- wirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die er- forderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Er- laubnisse - z.B. nach dem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht, dem Gewerberecht - herbeizuführen. Sofern der Auftragnehmer zu Störungsbeseitigungen verpflichtet ist, muss er dem Auftraggeber eine Rufnummer benennen, unter der im vereinbarten Zeitraum die Anforderung zum Störungs- einsatz jederzeit und zuverlässig entgegengenommen wird. (4) Der Auftragnehmer hat für die notwendigen Lager- und Arbeits- plätze, Zufahrtswege und Anschlüsse für Wasser und Energie auf eigene Rechnung zu sorgen. Die Kosten sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. (5) Verhandlungen mit zuständigen Genehmigungsbehörden, Ver- sorgungsunter...
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisato- rischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt. (2) Der Auftragnehmer sichert zu, beim Transport und bei der Vernichtung der Datenträger nur eigenes Personal einzusetzen, dass nach § 26 DSG-EKD (Datenschutzgesetz der evangelischen Kirche Deutschland) auf das Datengeheimnis verpflichtet worden ist. Das eingesetzte Personal wurde mit den für sie relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut gemacht. Das Personal verarbeitet die Daten nur entsprechend den festgelegten Weisungen des Auftraggebers. (3) Beim Auftragnehmer ist als Beauftragter für den Datenschutz Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. (4) Der Auftragnehmer erwirbt keine Rechte an den in seinen Besitz gelangten Datenträgern und darauf verzeichneten Daten, schriftlichen oder bildlichen Darstellungen. Die Einsichtnahme in die Datenträger so- wie deren Weitergabe oder sonstige Verwendung durch den Auftragnehmer ist untersagt (soweit dies durch die DIN 66399:2012 gefordert wird). (5) Das durch die Vernichtung gewonnene Abfallgut geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. 2.1. Der Auftragnehmer verarbeitet Daten von betroffenen Personen ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z.B. Ermittlung von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Auftragge- ber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO). 2.2. Vorbehaltlich des Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO informiert der Auftragnehmer den Auftrag- geber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. In diesem Fall darf der Auftragnehmer die Umsetzung der Weisung solange aussetzen, Göbel+Lenze Direktmarketing GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Fon (089) 42 71 88 – 840 fax (089) 42 71 88 – 878 web xxx.xxxxxx-xxxxx.xx Deutsche Bank AG IBAN: XX00000000000000000000 BIC/SWIFT-CODE: XXXXXXXXXXX Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Registergericht München HRB 69 740 2.3. Der Auftragnehmer verwendet die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen und insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. 2.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der Daten die Ver- traulichkeit zu wahren und insbesondere alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Abschluss der Verarbeitung bzw. nach Beendigung des Vertrages fort. Der Auftragnehmer sichert insoweit zu, dass die für den Auftraggeber verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden. Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für den Auftraggeber genutzt werden, wer- den besonders gekennzeichnet; Eingang und Ausgang sowie die laufende Verwendung werden dokumentiert. 2.5. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapital III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzu- kommen (Ar...
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. (Art. 28 Abs. 3 DSGVO)
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. 3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden. Ausgenommen ist hiervon die Vermittlung von Wohnraum zu Mietzwecken i. S. d. § 1 WoVermittG. 3.2 Der Auftragnehmer hat den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Er hat den Auftraggeber über den Stand seiner Bemühungen laufend zu unterrichten. 3.3 Alle Tatsachen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen, hat er vertraulich zu behandeln.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. 3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit diesem Vertrag, folgende Dienste für den Auftraggeber zu erbringen: a) Betreuung des Kindes in Räumen des Kindergartens im vereinbarten Umfang gemäß Nr. 2.1 und 2.5 dieses Vertrags, b) Verpflegung (Vormittagsjause, Mittagessen, Nachmittagsjause bei der ganztägigen Betreuung, bzw. angepasst je nach dem Umfang der gewährten Betreuung) und Getränke für das Kind, c) Bildung nach Grundsätzen der Montessori-Pädagogik unter der Leitung einer geprüften Montessori-Lehrerin mit langjähriger Praxis, erworben in internationalen Kindergärten, die von ihrer Persönlichkeit her und aufgrund ihrer Ausbildung bereit ist, momentane Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen und Vertrauen gegenüber dem Kind aufzubauen, d) Englischunterricht mit einer Lehrerin, die in Großbritannien international ausgebildet wurde. 3.2 Der Auftragnehmer sorgt gemäß Grundsätzen der Montessori-Pädagogik für die individuelle und respektierende Behandlung des Kindes, als auch für eine Umgebung, die seiner natürlichen Entwicklung und den Montessori-Grundsätzen angepasst ist, in der das Kind die Möglichkeit hat, frei zu schaffen und an der Entwicklung seiner Persönlichkeit zu arbeiten. Die Betreuung des Kindes erfolgt in einer kleinen Gruppe der Kinder in der unkonkurrierenden, respektierenden, harmonischen und sicheren Umgebung. 3.3 Der Auftragnehmer stellt Xxxxx, Handtücher, Kissen, Decke und Bettwäsche für das Kind bereit. 3.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über die Erkrankung oder über den Unfall des Kindes zu informieren, zu denen es bei der Gewährung der Betreuung gekommen ist. 3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Betreuung des Kindes abzulehnen, wenn: a) der Auftraggeber die ärztliche Bescheinigung gemäß Nr. 4.1 Buchst. a) des Vertrags nicht vor dem Antritt des Kindes übermittelt, b) das Kind offensichtliche Symptome einer akuten Erkrankung (vor allem, jedoch nicht ausschließlich Infektionsschnupfen, Husten, Fieber, Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall) oder Symptome einer Infektionserkrankung (vor allem, jedoch nicht ausschließlich Pocken, Masern, Stickhusten, Mumps, Röteln) aufweist, c) vom Auftraggeber Schulgeld oder Zahlung für Verpflegung dem Auftragnehmer nicht spätestens bis zum Ende des entsprechenden Kalendermonats beglichen wird.
Rechte und Pflichten des Auftragnehmers. 3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Vereinbarungen im Beratungs- und Support- vertrag sowie etwaige zusätzlich vereinbarte Leistungen nach den Vorgaben des Auftraggebers und selbst oder durch für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Zusätzliche Leis- tungen müssen schriftlich vereinbart werden, um Gegenstand des Beratungs- und Supportvertrages zu wer- den. Der Auftragnehmer schuldet das Bemühen um die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. 3.2 Der Auftragnehmer führt einen angemessenen Leistungsnachweis über die durchgeführten Tätigkeiten. 3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf seinen Webseiten sowie in Unterneh- mensdarstellungen (Print und Digital) zu nennen. Zu diesem Zweck räumt der Auftraggeber die in Ziffer 5 ge- nannten Rechte an seinem Logo sowie an der Präsentation von Ausschnitten an Arbeiten, wie Screenshots der erstellen Arbeiten, ein. 3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in Ziffer 3.3 genannten Inhalte zu den dort genannten Zwecken auszu- werten, zu präsentieren und zu verwenden.