Wann besteht Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wann besteht Versicherungsschutz?. 2.1 Wir entschädigen Sie, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:
Wann besteht Versicherungsschutz?. A.8.2.1 Ein Unfall liegt vor, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- nis) eine Gesundheitsschädigung erleidet. Im Schadenfall muss ein geeigneter Nachweis (beispielsweise Chip/Registrierungs- Nummer, Steuerbescheid, Impfbescheinigung) erbracht werden, dass es sich bei dem Tier um Ihr Eigentum handelt. Bis zu ei- nem entsprechenden Nachweis sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. A.8.2.2 Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen, wenn die unfallbedingte Schädigung des versicherten Tieres in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres versicherten Fahrzeugs steht.
Wann besteht Versicherungsschutz?. (1) Versicherungsschutz besteht für Beschädigung oder Zerstörung des Xxxxxx (Sachschäden) durch:
Wann besteht Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz besteht auf Reisen für eine maximale Reisedauer von 90 Tagen. Dauert eine Reise länger, erlischt der Versicherungsschutz ab dem 91. Reisetag, 00.00 Uhr. An- und Abreisetag werden als je ein Tag berechnet.
Wann besteht Versicherungsschutz?. B.3 Für welche Fälle besteht Versicherungsschutz? (Versicherungsfälle)
Wann besteht Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Buchung der Reise und endet mit dem Antritt der Reise. Die Reise wird mit Inanspruchnahme der ersten gebuchten (Teil-)Leis­ tung angetreten.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem zum Zweck des unverzüglichen Antritts der Reise versicherte Sachen aus der Wohnung der versicherten Person entfernt werden, und endet, sobald die versicher­ ten Sachen dort wieder eintreffen. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Woh­ nung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits bei Ankunft.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung be- steht während der ordnungsgemäßen Verwendung des roten Oldtimerkennzeichens für eines der im Versicherungsschein oder dessen Anlage aufgeführten Fahrzeuge, wenn dieses mit dem roten Oldtimerkennzeichen versehen ist. Wurde das Kennzeichen zwei oder mehr Fahrzeugen zugeteilt und soll der Versiche- rungsschutz in der Kaskoversicherung auch auf die weiteren Fahrzeuge außerhalb der Verwendung des roten Oldtimerkennzeichens erweitert werden, können Sie eine beitragspflichtige Ruheversicherung abschließen.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz besteht für die Startpass-Inhaber beim Training/der Vorbereitung auf eine Teilnahme an einer Triathlon-Veranstaltung (private Ausübung des Triathlon-Sports) in den DTU-Sportarten. Versicherungsschutz besteht auch bei der privaten, aktiven Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen. Die Disziplinen sind wie folgt festgelegt: Schwimmen, Radfahren; Mountainbike fahren; Handbike fahren; Laufen, Querfeldeinlaufen, Rennrollstuhl fahren; Ski-Langlauf. Das Wegerisiko ist mitmitversichert: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung zur versicherten Sportausübung und endet mit der Rückkehr in die Wohnung. Bei auswärtigen Aufenthalten gilt die Unterkunft bzw. der Arbeitsplatz entsprechend. Versicherungsschutz besteht auch beim Auf- und Absteigen sowie Tragen und Führen eines Fahrrades.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind: