Wann besteht Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wann besteht Versicherungsschutz?. 2.1 Wir entschädigen Sie, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch: A) Straftat eines Dritten. B) Unfall des Transportmittels. C) Feuer oder 🡒Elementarereignisse. 2.2 Wir entschädigen Sie, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Voraussetzung ist: Das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam: A) Eines Beförderungsunternehmens. B) Eines Beherbergungsbetriebes. C) Einer Gepäckaufbewahrung.
Wann besteht Versicherungsschutz?. A.8.2.1 Ein Unfall liegt vor, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- nis) eine Gesundheitsschädigung erleidet. Im Schadenfall muss ein geeigneter Nachweis (beispielsweise Chip/Registrierungs- Nummer, Steuerbescheid, Impfbescheinigung) erbracht werden, dass es sich bei dem Tier um Ihr Eigentum handelt. Bis zu ei- nem entsprechenden Nachweis sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. A.8.2.2 Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen, wenn die unfallbedingte Schädigung des versicherten Tieres in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres versicherten Fahrzeugs steht.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz besteht auf Reisen für eine maximale Reisedauer von 90 Tagen. Dauert eine Reise länger, erlischt der Versicherungsschutz ab dem 91. Reisetag, 00.00 Uhr. An- und Abreisetag werden als je ein Tag berechnet.
Wann besteht Versicherungsschutz?. (1) Versicherungsschutz besteht für Beschädigung oder Zerstörung des Xxxxxx (Sachschäden) durch: a) Bedienungsfehler; b) Bodenstürze, Bruchschäden und Flüssigkeitsschäden, jedoch ohne Witterungseinflüsse (vgl. § 1 Ziff. 4 (2) c); c) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion), die nicht durch Witterungseinflüsse entstehen; d) Überspannung, Blitzschlag; e) Sabotage, Vandalismus; f) Motorschäden. (2) Versicherungsschutz besteht außerdem, sofern dies mitbeantragt wurde, bei Abhandenkommen des Xxxxxx, durch a) Einbruchdiebstahl, 1. wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Gebäude be- fand und der Täter sich gewaltsam Zutritt dazu verschafft hat. 2. aus dem Kraftfahrzeug (Kfz), wenn sich das Gerät in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraum oder Hand- schuhfach eines verschlossenen Kfz befand und der Ein- bruchdiebstahl aus dem Kfz nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde. b) Diebstahl, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde (d. h. in einem verschlossenen, nicht einseh- baren Behältnis und sich jeder Zeit im Blick oder Körperkontakt mit dem Versicherungsnehmer befand). c) Raub oder Plünderung. (3) Nach Ablauf der Garantie und der gesetzlichen Gewährleistungsfrist besteht Versicherungsschutz auch für Beschädigung oder Zerstö- rung des Xxxxxx (Sachschäden) durch Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefeh- ler. (4) Bei Zerstörung oder Beschädigung des Xxxxxx besteht Versiche- rungsschutz nur, wenn das Gerät dem Versicherer bzw. dem von ihm beauftragten Dienstleister zwecks Prüfung vorgelegt oder ge- zeigt werden kann.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Buchung der Reise und endet mit dem Antritt der Reise. Die Reise wird mit Inanspruchnahme der ersten gebuchten (Teil-)Leis­ tung angetreten.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Wir entschädigen Sie, wenn Ihr mitgeführtes Reise- gepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch: A) Straftat eines Dritten. B) Unfall des Transportmittels. C) Feuer oder 🡒Elementarereignisse. Wir entschädigen Sie, wenn Ihr aufgegebenes Reise- gepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Voraussetzung ist: Das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam: A) Eines Beförderungsunternehmens. B) Eines Beherbergungsbetriebes. C) Einer Gepäckaufbewahrung. In welcher Höhe leisten wir Entschädigung? Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme: A) Für abhandengekommene oder zerstörte Sachen: Den 🡒Zeitwert. B) Für beschädigte Sachen: Die notwendigen Repara- turkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung. Maximal erhalten Sie den 🡒Zeit- wert. C) Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Den Material- wert. D) Bei amtlichen Ausweisen und Visa: Die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung. Was ist versichert, wenn Ihr Reisegepäck verspätet ankommt? Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert beför- dert und erreicht den Bestimmungsort mindes-tens
Wann besteht Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz besteht für die Startpass-Inhaber beim Training/der Vorbereitung auf eine Teilnahme an einer Triathlon-Veranstaltung (private Ausübung des Triathlon-Sports) in den DTU-Sportarten. Versicherungsschutz besteht auch bei der privaten, aktiven Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen. Die Disziplinen sind wie folgt festgelegt: Schwimmen, Radfahren; Mountainbike fahren; Handbike fahren; Laufen, Querfeldeinlaufen, Rennrollstuhl fahren; Ski-Langlauf. Das Wegerisiko ist mitmitversichert: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung zur versicherten Sportausübung und endet mit der Rückkehr in die Wohnung. Bei auswärtigen Aufenthalten gilt die Unterkunft bzw. der Arbeitsplatz entsprechend. Versicherungsschutz besteht auch beim Auf- und Absteigen sowie Tragen und Führen eines Fahrrades.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung be- steht während der ordnungsgemäßen Verwendung des roten Oldtimerkennzeichens für eines der im Versicherungsschein oder dessen Anlage aufgeführten Fahrzeuge, wenn dieses mit dem roten Oldtimerkennzeichen versehen ist. Wurde das Kennzeichen zwei oder mehr Fahrzeugen zugeteilt und soll der Versiche- rungsschutz in der Kaskoversicherung auch auf die weiteren Fahrzeuge außerhalb der Verwendung des roten Oldtimerkennzeichens erweitert werden, können Sie eine beitragspflichtige Ruheversicherung abschließen.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind: a) die private, aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen. Hinweis: Erfolgt die WettkampLeilnahme im Verbands-/VereinsauLrag, besteht Versicherungsschutz im Umfang des Sportversicherungsvertrages des bei der ARAG versicherten LSB/LSV. b) Schadenfälle, die bei Ausübung von Sportarten eintreten, die als DTU-fremde Sportarten nicht unter Abschnitt X. Xxxxxx 2 aufgeführt werden (zum Beispiel Tennis, Fußball, Badminton, Snowboarden, Kampfsport, Bergsport, etc.). c) Trainingsfahrten, die von den Versicherten gemeinsam oder aber auch einzeln im AuLrag des Vereins oder Ver- bands durchgeführt werden, soweit hier Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag besteht (Ziffer 7.1.1 wird hiervon nicht berührt). d) Die Benutzung eines Fahrrades bei der Berufsausübung (z.B. als Kurier). Fahrten mit dem Rad zu und von der Ar- beit sind jedoch mitversichert. e) Berufssportler. Als Berufssportler gilt, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend aus den EinkünLen der ausgeübten Sportart be- streitet.
Wann besteht Versicherungsschutz?. Für welche Fälle besteht Versicherungsschutz? (Versicherungsfälle)