Common use of Wann endet der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschut- zes, spätestens mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft oder – bei Beendigung des Versicherungsvertrages zwi- schen dem Versicherer und dem Kreditinstitut – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland. 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsan- spruch besteht, längere Behandlung und ist eine Rück- reise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz über den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung des Ver- sicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus, bis die ver- sicherte Person wieder transportfähig ist.

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Samples: Service Agreement

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschut- zesVersicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft oder Kreditkarteninhaberschaft – bei Beendigung des Versicherungsvertrages zwi- schen Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditinstitut Kreditkartenemittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr den letzten Kreditkartenjahrespreis gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland. 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsan- spruch Leistungsanspruch besteht, längere Behandlung und ist eine Rück- reise Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz über den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung des Ver- sicherungsschutzes Versicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus, bis die ver- sicherte versicherte Person wieder transportfähig ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Platinum Kreditkarte

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle – mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschut- zesVersicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft oder Kreditkar- teninhaberschaft – bei Beendigung des Versicherungsvertrages zwi- schen Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditinstitut Kreditkartenemittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr den letzten Kreditkartenjahrespreis gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung Grenzüberschrei- tung in das Inland. 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsan- spruch Leistungsanspruch besteht, längere Behandlung und ist eine Rück- reise Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz über den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung des Ver- sicherungsschutzes Versicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus, bis die ver- sicherte versicherte Person wieder transportfähig ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Gold Kreditkarte

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle Versicherungs- fälle – mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschut- zesVersicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft Kreditkarteninhaberschaft oder – bei Beendigung Be- endigung des Versicherungsvertrages zwi- schen Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditinstitut Kreditkarten- Emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr Kreditkartenjahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland. 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsan- spruch Leistungsanspruch besteht, längere län- gere Behandlung und ist eine Rück- reise Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit Transport- unfähigkeit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz über den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung des Ver- sicherungsschutzes Versicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus, bis die ver- sicherte Person wieder transportfähig isthinaus um längstens 90 Tage.

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Samples: Versicherungsbestätigung Zur Mastercard® Business Gold

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell der im Tarif vorgesehenen vorgesehe- nen maximalen Dauer des Versicherungsschut- zesVersicherungs- schutzes, spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres der versicherten Person, mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft oder – bei Beendigung des Versicherungsvertrages zwi- schen Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditinstitut – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung Grenzüber- schreitung in das Inland. 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsan- spruch Leis- tungsanspruch besteht, längere Behandlung und ist eine Rück- reise Rückreise wegen nachgewiesener nachgewie- sener Transportunfähigkeit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz über den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung Been- digung des Ver- sicherungsschutzes Versicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus, bis die ver- sicherte versicherte Person wieder transportfähig ist.

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Samples: S Pool Konto Agreement

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle – Versiche- rungsfälle - mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschut- zesVersicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft Kre- ditkarteninhaberschaft oder - bei Beendigung des Versicherungsvertrages Vertrages zwi- schen dem Versicherer und dem Kreditinstitut Kreditkarten-Emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr gedeckten Kreditkartenjahresgebühr ge- deckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes Auslandsaufenthal- tes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland. 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsan- spruch bestehtLeistungsanspruch be- steht, längere Behandlung und ist eine Rück- reise Rückreise wegen nachgewiesener nachge- wiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz über den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung Be- endigung des Ver- sicherungsschutzes Versicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus, bis die ver- sicherte Person wieder transportfähig isthinaus um längstens 90 Tage.

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Samples: Insurance Policy

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle Versicherungs- fälle – mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschut- zesVersicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft Kreditkarteninhaberschaft oder – bei Beendigung Be- endigung des Versicherungsvertrages zwi- schen Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditinstitut Kreditkarten- emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr Kreditkartenjahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland. 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsan- spruch Leistungsanspruch besteht, längere län- gere Behandlung und ist eine Rück- reise Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit Trans- portunfähigkeit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz über den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung des Ver- sicherungsschutzes Versicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus, bis die ver- sicherte versicherte Person wieder transportfähig ist.

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Samples: Versicherungsbestätigung Zur Mastercard® Gold