Wann endet der Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.1.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz nach diesem Baustein oder einem Tarif dieses Bausteins endet für die →versicherte Person - auch für
Wann endet der Versicherungsschutz?. Ergänzend zu Ziffer 8.6 der Haftpflichtversicherungsbedingungen und Ziffer 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen endet der Versicherungsschutz für das jeweilige Risiko, wenn Sie nicht mehr Eigentümer der im Versicherungsschein genannten Wohneinheit sind.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.3.1 In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs- schutz − sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder − mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie- rung. In den übrigen Versicherungen ist das Ende des Versiche- rungsschutzes im Versicherungsschein genannt. Er endet aber spätestens mit Beendigung der Reise bzw. in der Reise- Krankenversicherung mit der Rückkehr (Grenzübertritt) in das Land Ihres Wohnsitzes.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet • mit dem Tod der Versicherten Person, • mit Kündigung des Vertrags, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei- tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird, • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs- dauer. Der Anspruch auf Leistungen aus Beitragsbefrei- ung und Rentenzahlung endet, wenn • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen nicht mehr vorliegt, • die Versicherte Person stirbt oder • das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- reicht ist.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der Versicherten Person oder mit der optionalen Aus- zahlung des Vertragsguthabens. Nach Rentenbe- ginn endet der Versicherungsschutz mit der Fäl- ligkeit der letzten Rentenzahlung.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungs- fälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kreditkarteninhaberschaft oder – bei Be- endigung des Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditkarten- emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der sechsten Woche des Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder Un- fallfolgen nicht bis zur Beendigung des Versicherungs- schutzes nach Abs. 1 zurückreisen, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Ver- sicherungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.3.1 Ihr Versicherungsschutz endet in der Reise-Rücktrittsversicherung − sobald Sie das gebuchte und versicherte Fahrzeug oder Ob- jekt betreten oder − mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie- rung. in der Selbstbehaltsausschluss-Versicherung bei Rückgabe des Fahrzeugs, spätestens nach 92 Tagen. In den übrigen Versicherungen ist das Ende des Versiche- rungsschutzes im Versicherungsschein genannt. Er endet aber spätestens mit Beendigung der Reise, spätestens nach 92 Tagen.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschut- zes, spätestens mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft oder – bei Beendigung des Versicherungsvertrages zwi- schen dem Versicherer und dem Kreditinstitut – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.