Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.1.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz nach diesem Baustein oder einem Tarif dieses Bausteins endet für die →versicherte Person - auch für
Wann endet der Versicherungsschutz?. Ergänzend zu Ziffer 8.6 der Haftpflichtversicherungsbedingungen und Ziffer 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen endet der Versicherungsschutz für das jeweilige Risiko, wenn Sie nicht mehr Eigentümer der im Versicherungsschein genannten Wohneinheit sind.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.3.1 In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs- schutz − sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder − mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie- rung. In den übrigen Versicherungen ist das Ende des Versiche- rungsschutzes im Versicherungsschein genannt. Er endet aber spätestens mit Beendigung der Reise bzw. in der Reise- Krankenversicherung mit der Rückkehr (Grenzübertritt) in das Land Ihres Wohnsitzes.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet • mit dem Tod der Versicherten Person, • mit Kündigung des Vertrags, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei- tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird, • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs- dauer. Der Anspruch auf Leistungen aus Beitragsbefrei- ung und Rentenzahlung endet, wenn • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen nicht mehr vorliegt, • die Versicherte Person stirbt oder • das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- reicht ist.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der Versicherten Person oder mit der optionalen Aus- zahlung des Vertragsguthabens. Nach Rentenbe- ginn endet der Versicherungsschutz mit der Fäl- ligkeit der letzten Rentenzahlung.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungs- fälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kreditkarteninhaberschaft oder – bei Be- endigung des Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditkarten- emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der sechsten Woche des Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder Un- fallfolgen nicht bis zur Beendigung des Versicherungs- schutzes nach Abs. 1 zurückreisen, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Ver- sicherungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.3.1 Ihr Versicherungsschutz endet in der Reise-Rücktrittsversicherung − sobald Sie das gebuchte und versicherte Fahrzeug oder Ob- jekt betreten oder − mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie- rung. in der Selbstbehaltsausschluss-Versicherung bei Rückgabe des Fahrzeugs, spätestens nach 92 Tagen. In den übrigen Versicherungen ist das Ende des Versiche- rungsschutzes im Versicherungsschein genannt. Er endet aber spätestens mit Beendigung der Reise, spätestens nach 92 Tagen.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschut- zes, spätestens mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft oder – bei Beendigung des Versicherungsvertrages zwi- schen dem Versicherer und dem Kreditinstitut – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.