Common use of Wann endet der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet • mit dem Tod der Versicherten Person, • mit Kündigung des Vertrags, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei- tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird, • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs- dauer. Der Anspruch auf Leistungen aus Beitragsbefrei- ung und Rentenzahlung endet, wenn • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen nicht mehr vorliegt, • die Versicherte Person stirbt oder • das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- reicht ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vwfs.de, www.swisslife.de

Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet • mit dem Tod der Versicherten Person, • mit Kündigung des Vertrags, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei- tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird, • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs- dauer. Der Anspruch auf Leistungen aus Beitragsbefrei- ung und Rentenzahlung Pflegerentenleistungen endet, wenn • Berufsunfähigkeit Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen Be- dingungen nicht mehr vorliegt, vorliegt oder • die Versicherte Person stirbt oder • das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- reicht iststirbt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.swisslife.de, www.swisslife.de

Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der Versicherten Person, • mit Kündigung des Vertrags, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei- tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird, • Person oder mit dem Ablaufdatum Ablauf der Versicherungs- dauervereinbarten Versicherungsdauer. Der Anspruch auf Leistungen aus Beitragsbefrei- ung Beitragsbefreiung und Rentenzahlung endet, wenn • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen Bedingungen nicht mehr vorliegt, • die Versicherte Person stirbt Sie sterben oder • das Ablaufdatum der die vereinbarte Leistungsdauer er- reicht ist.abläuft

Appears in 1 contract

Samples: www.swisslife.de

Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet • mit dem Tod der Versicherten Person, • mit Kündigung des Vertrags, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei- tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird, • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs- dauer. Der Anspruch auf Leistungen aus Beitragsbefrei- ung und Rentenzahlung endet, wenn • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen nicht mehr vorliegt, • die Versicherte Person stirbt oder • das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- reicht ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.swisslife.de