Common use of Wann endet der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungs- fälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kreditkarteninhaberschaft oder – bei Be- endigung des Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditkarten- emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.

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Samples: www.sparkasse-landshut.de

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungs- fälle Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kreditkarteninhaberschaft oder – bei Be- endigung Beendigung des Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditkarten- emittenten Kreditkartenemittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr den letzten Kreditkartenjahrespreis gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.

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Samples: www.sparkasse-markgraeflerland.de

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungs- fälle – Versiche- rungsfälle - mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kreditkarteninhaberschaft Kre- ditkarteninhaberschaft oder - bei Be- endigung Beendigung des Vertrages zwischen zwi- schen dem Versicherer und dem Kreditkarten- emittenten Kreditkarten-Emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr gedeckten ge- deckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes Auslandsaufenthal- tes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.

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Samples: www.stadt-sparkasse-haan.de

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungs- fälle Versiche- rungsfälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kreditkarteninhaberschaft oder Kreditkar- teninhaberschaft – bei Be- endigung Beendigung des Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditkarten- emittenten Kreditkartenemittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr den letzten Kreditkartenjahrespreis gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung Grenzüberschrei- tung in das Inland.

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Samples: www.ostsaechsische-sparkasse-dresden.de

Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungs- fälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kreditkarteninhaberschaft oder – bei Be- endigung des Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditkarten- emittenten Emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.

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Samples: www.ksklb.de