Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Vor Rentenbeginn endet der Versicherungsschutz mit Fälligkeit der optionalen Kapitalauszahlung im Erle- bensfall oder mit dem Tod der versicherten Person, sofern keine Hinterbliebenenleistungen zu erbringen sind. Nach Rentenbeginn endet der Versicherungsschutz mit der Fälligkeit der letzten Rentenzahlung.
Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der versicherten Person, mit Fälligkeit des Xxxxx der Fondsanteile bzw. deren Übertragung. Während einer prämienfreien Zeit ist Ihr Versicherungsschutz nur so lange gegeben, wie das Fondsguthaben für die notwendige Entnahme von Risiko- und Kosten- prämien ausreicht; gleiches kann grundsätzlich auch während der Prämienzahlungsdauer eintreten.
Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. 6 Vertriebskosten 16
Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. 2.1 Was haben Sie bei der Prämienzahlung zu beachten und was ist vereinbart?
Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Ihr Versicherungsschutz endet, – sobald der Darlehensvertrag zwischen Ihnen und Barclays (egal, aus welchem Grund) endet, – mit Ihrem Tod oder dem Tod der 2. versicherten Person, – am 67. Geburtstag – mit Ihrer Abmeldung vom Gruppenversicherungsvertrag durch Barclays oder – mit der Kündigung des Gruppenversicherungsvertrages oder – mit dem Tag, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen – in der Arbeitslosigkeitsversicherung mit dem Tag der Genehmigung einer un- befristeten vollen Erwerbsunfähigkeit bzw. mit Bezug einer Ruhestands- oder Altersrente. – in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie unbefristet berufs- oder erwerbs- unfähig werden. Die Assistance-Leistungen bilden mit dem zugrundeliegenden Risiko Arbeitslo- sigkeit eine Einheit, so dass die jeweiligen Altersgrenzen auch für die Assistance- Leistungen gelten. Bei einer Kündigung (Gemäß 3.9.) oder außerplanmäßigen vorzeitigen Beendigung gemäß 3.8. wird der zurückzuerstattende Versicherungsbeitrag nach den aner- kannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet: (Restlaufzeit x (Restlaufzeit + 1)) – Tod und – Arbeitsunfähigkeit Einmalbeitrag x Beispiel: (Gesamtlaufzeit x (Gesamtlaufzeit + 1)) – und (optional) Arbeitslosigkeit versichert. Arbeitslosigkeit ist nur dann versichert, wenn Sie diese Absicherung im Darlehens- antrag ausdrücklich gewählt haben: Diese Option steht Ihnen offen, wenn Sie Arbeitnehmer/in oder Selbstständige/r sind. Wann Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne dieser AVB sind, finden Sie bei den Definitionen unter Abschnitt 3 zum jeweiligen Begriff. Den Versicherungs- schutz gegen das Risiko Arbeitslosigkeit erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit von 30 Tagen. Eine Arbeitslosigkeit ist nicht versichert, wenn innerhalb dieser Zeit eine Kündigung in der Wartezeit ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird. Sie haben einen Anspruch auf Leistungen, wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes sterben, arbeitsunfähig oder – sofern ver- sichert – arbeitslos werden. Vor und bei jedem Leistungsfall von Arbeitslosigkeit haben Sie auch Anspruch auf Assistance-Leistungen. Wurde noch eine weitere Person als zweite versicherte Person im Sicherheitspaket angemeldet, gilt es Folgendes zu beachten: – Beide versicherte Personen können nicht gleichzeitig Leistungen wegen Arbeits- unfähigkeit und/oder Arbeitslosigkeit erhalten. Erst wenn unsere Leistungs- zahlung aus dem ersten Versicherungsfall abgeschlossen ist, kann die zweite versicherte ...
Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, wenn er rechtzeitig vorher gekündigt worden ist. Die Laufzeit beträgt grundsätzlich ein Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt worden ist. Näheres entnehmen Sie § 8 Absatz 1 und 2 ARB 2011.
Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der
Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet: - mit Ihrem Tod oder - mit der Kündigung des Versicherungsvertrages bzw. einzelner Risiken oder - mit dem Tag an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen. Der Versicherungsschutz endet außerdem: - bei Arbeitsunfähigkeit, schwerer Krankheit und Arbeitslosigkeit am 67. Geburtstag. - in der Arbeitsunfähigkeits- oder Arbeitslosigkeitsversicherung mit dem Tag der Genehmigung einer unbefriste- ten vollen Erwerbsunfähigkeit bzw. mit Bezug einer Ruhestands- oder Altersrente. Zur Assistance vgl. Teil 7. – 9. Die Assistancedienstleistungen bilden mit dem zugrundeliegenden Risiko eine Einheit, so dass die jeweiligen Altersgrenzen auch für die entsprechenden Assistancedienstleistungen gelten.
Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. 2.1.2 Zusätzlich sind Sie von der Zahlung der Beiträ-
Wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der versicherten Person, mit Kündigung des Vertrags bzw. mit Ablauf der vereinbarten und im Versiche- rungsschein festgeschriebenen Versicherungsdauer.