Wareneingangsprüfung Musterklauseln

Wareneingangsprüfung. 7.1 Der Lieferant hat den Anlieferungszustand seiner Produkte nach der vereinbarten Beschaffenheit zu prüfen und zu dokumentieren. XXXXX führt deshalb eine Wareneingangsprüfung (§ 377 HGB) zunächst nur hinsichtlich der Identität, Menge und offensichtlicher Transportschäden durch. Mängel daraus wird XXXXX dem Lieferanten im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unverzüglich anzeigen. Durch die Vorlage eines Abnahmeprüfzeugnisses nach EN 10204-3.1 oder 3.2 oder gleichwertig wird die Prüfungsobliegenheit von XXXXX im Geltungsumfang des Abnahmeprüfzeugnisses beschränkt. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der unzureichenden oder verspäteten Mängelrüge.
Wareneingangsprüfung voestalpine prüft die vom Lieferanten gelieferten Teile nach Eingang auf etwaige Identitäts- und Quantitätsabweichungen sowie äußerlich erkennbare Beschädigungen, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Bei dieser Prüfung festgestellte Mängel zeigt voestalpine dem Lieferanten unverzüglich an. Der Lieferant verzichtet im Übrigen auf eine weitergehende Wareneingangsprüfung bei voestalpine. Sonstige Mängel, die erst während der Verarbeitung oder der bestimmungsmäßigen Nutzung der gelieferten Teile durch voestalpine festgestellt werden, zeigt voestalpine dem Lieferanten unverzüglich nach Feststellung der Mängel an. Insoweit verzichtet der Lieferant auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge.
Wareneingangsprüfung. 7.1 Der Lieferant hat den Anlieferungszustand seiner Produkte nach der ver- einbarten Beschaffenheit zu prüfen und zu dokumentieren. OILES führt des- halb eine Wareneingangsprüfung (§ 377 HGB) zunächst nur hinsichtlich der Identität, Menge und offensichtlicher Transportschäden durch. Mängel daraus wird OILES dem Lieferanten im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unverzüg- lich anzeigen. Mit der Vorlage eines Abnahmeprüfzeugnisses nach EN 10204- 3.1 oder 3.2 oder gleichwertig wird die Prüfungsobliegenheit von OILES im Geltungsumfang des Abnahmeprüfzeugnisses beschränkt. Der Lieferant ver- zichtet insoweit auf den Einwand der unzureichenden oder verspäteten Män- gelrüge.
Wareneingangsprüfung. 7.1 Der Lieferant hat den Anlieferungszustand seiner Produkte nach der vereinbarten Beschaffenheit zu prüfen und zu dokumentieren. AK führt deshalb eine Wareneingangsprüfung (§ 377 HGB) zunächst nur hinsichtlich der Identität, Menge und offensichtlicher Transportschäden durch. Mängel daraus wird AK dem Lieferanten im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unverzüglich anzeigen.
Wareneingangsprüfung. Im Hinblick auf die von XY übernommenen Verpflichtungen zur Qualitätssicherung finden die hierfür erforderlichen Prüfungen bei XY statt. BPW wird daher unverzüglich nach Ablieferung die Produkte anhand der Begleitpapiere auf Identität und Menge sowie äußerlich erkennbare Transportschäden untersuchen. Weitergehende Untersuchungsobliegenheiten bestehen nicht. Zeigt sich im Rahmen dieser Prüfung ein Mangel, wird BPW diesen XY unverzüglich anzeigen. Sonstige Mängel der Lieferung wird BPW unverzüglich XY anzeigen, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Insoweit verzichtet XY auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Wareneingangsprüfung. 9.1. Wir werden sobald und soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang üblich ist, nach Eingang der Lieferungen prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen.
Wareneingangsprüfung. 4.1. Die Wareneingangsprüfung bei ProMinent-Group beschränkt sich auf eine Identitäts- und Mengenprüfung. ProMinent-Group prüft weiter, ob an der Verpackung leicht erkennbare Transportschäden vorliegen. Weitergehende Prüfpflichten wurden nicht vereinbart, jedoch ist es ProMinent-Group möglich, im Einzelfall Qualitätsprüfungen unter statistischen Gesichtspunkten durchzuführen.
Wareneingangsprüfung. Die Wareneingangsprüfung für Rohstoffe, Fremdfertigungen und Kaufteile wird vom Lieferanten eigenverantwortlich im Rahmen einer der ISO/TS 16949:2002 bzw. der DIN EN ISO 9001:2000 entsprechenden Prüfung durchgeführt. Rohstoffe und Produkte, die Teil des an Xxxx Xxxxxx GmbH zu liefernden Rohstoffs, Produkt oder der gegenüber der Xxxx Xxxxxx GmbH zu erbringenden Leistung sind, dürfen vom Lieferanten erst dann be- oder verarbeitet oder eingebaut werden, wenn diese Prüfung und insbesondere die Übereinstimmung mit den Bestellnormen und / oder technischen Unterlagen von Xxxx Xxxxxx GmbH festgestellt ist. Die Materialrückverfolgbarkeit nach Herstellcharge muss gewährleistet sein.
Wareneingangsprüfung gigant wird unverzüglich nach Eingang von Produkten prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Aufgrund der installierten Verfahrenskontrollen beim Lieferanten werden Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen lange vor Fertigstellung des Endproduktes und der Lieferung an gigant entdeckt. Aufgrund dieser festgelegten Maßnahmen ist eine eingehende technische Eingangsprüfung bei gigant nicht mehr erforderlich. Der Lieferant verzichtet auf eine Wareneingangsprüfung durch gigant im Sinne der §§ 377 und 378 HGB.
Wareneingangsprüfung. 6.1 Die Obliegenheiten des Bestellers nach § 377 HGB bleiben unberührt. Eine Verlängerung der Frist zur Untersuchung der von BSH gelieferten Waren bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Wird die Verlängerung von Rügefristen vereinbart, sind Ansprüche gegen BSH aus der verlängerungsbedingten Wertschöpfung oder daraus folgende Aufwendungen bei dem Besteller ausgeschlossen. Bei festgestellten Mängeln bestehen Ansprüche des Bestellers nur und nur in dem Umfang wie sie bei unverzüglicher Wareneingangsprüfung entstanden wären. Die Beweislast trägt der Besteller.