Pflichten des Bestellers Musterklauseln

Pflichten des Bestellers. 7.1 In Ergänzung zu Ziffer 3.7 hat der Besteller insbesondere nachfolgende Pflichten einzuhalten:  Anschluss-/ Installationsvoraussetzungen: - Benennen und Abstellen des zur Unterstützung der Anschluss- und In- stallationsarbeiten erforderlichen Personals - Ermöglichen eines Testlaufs zu den üblichen Betriebsbedingungen und Gewährung der hierfür erforderlichen Rechenzeiten  Betrieb: - Betrieb von Hard- und Software nur durch qualifiziertes, insbesondere eingewiesenes oder geschultes Personal unter Beachtung der Be- triebs- und Bedienungsbedingungen sowie -anweisungen - Einhaltung der Richtlinien für den Einsatz von Verbrauchsmaterial (z.B. Medien/Tinte) sowie Ersatz- und Verschleißteile  Datensicherung und Datenpflege: - Regelmäßige - der Bedeutung der Daten für den Geschäftsbetrieb des Bestellers angemessene - Datensicherung, insbesondere Durchfüh- rung einer gesonderten Datensicherung vor Durchführung von Ser- vicearbeiten, um das Datenverlustrisiko zu minimieren - Regelmäßige Pflege der Speichermedien (z.B. regelmäßige Defrag- mentierung von Massespeicher, Auslagerung von Massedaten) - Die Vorhaltung eines aktuellen und vollumfänglichen Virenschutzes  Rahmenbedingungen für Service: - Benennung eines qualifizierten Ansprechpartners sowie eines Stell- vertreters, der bei Bedarf während der Serviceleistung vor Ort anwe- send ist - Unverzügliche Meldung und detaillierte Beschreibung von auftreten- den Störungen anhand zweckdienlicher Unterlagen (Beschreibung der Fehlersymptomatik durch Fehlerprotokolle etc.) - Dokumentation und Vorführung von Störungen des Servicegegen- standes - Bei vereinbarter Remote-Diagnose: Einrichtung und Aufrechterhal- tung der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Telefonanschluss) auf eige- ne Kosten des Bestellers - Rechtzeitige Mitteilung eines Standortwechsels des Servicegegen- standes - Erkennbare Leistungshindernisse (Betriebsfeiern, etc.) sind HANSA mit angemessener Frist vorab schriftlich anzuzeigen  Rahmenbedingungen für den Dauerbezug von Verbrauchsmaterial: - Bereitstellung geeigneter und ausreichender Lagerfläche für Ver- brauchsmaterial - Entsorgung von sicherheitsrelevanten Stoffen und Waren gemäß den einschlägigen umwelt- und entsorgungsrechtlichen Bestimmungen auf eigene Kosten.
Pflichten des Bestellers. 5.1. Der Besteller sowie die von ihm betreuten Personen haben den erforderlichen, sachlich gebotenen Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten. Das gilt vor allem hinsichtlich sicherheits- und ordnungsbezogener Anweisungen.
Pflichten des Bestellers. 7.1. Der Besteller ist im Falle des Lohnauftrages/bei Lohnherstellung für die Konzeption und/oder Gestaltung der Verpackung verantwortlich. Notwendige Informationen, insbesondere Herstellungs- und Prüfanweisungen, müssen in diesem Fall rechtzeitig und vollständig in schriftlicher Form übergeben werden.
Pflichten des Bestellers. 4.1 Der Besteller meldet Störungen, Fehler und Schäden unverzüglich schriftlich. Die Fehlermeldung enthält eine Einstufung in die Fehlerklassen nach Ziffer 3.1 aus der Sicht des Bestellers und muss so genau sein, dass die Bison zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen kann. Sie kann nur durch eine Person abgegeben werden, die die notwendige Kenntnis der Software und berufliche Qualifikation hat und der Bison vom Besteller schriftlich als meldeberechtigt benannt wurde.
Pflichten des Bestellers. 1. Der Besteller muss etwaige von ihm beizubringenden Materialien/zu bearbeitenden Teile (Werkstoffe u.a.) zum vereinbarten Termin rechtzeitig anliefern. Der Besteller trägt die Verantwortung dafür, dass sie in Konstruktion und Beschaffenheit vergleichbaren Materialien entsprechen. Xxxxxx die Materialien Fehler auf, haften wir für hierdurch entstehende Mängel im Rahmen unserer Leistung nicht. Eventuell dadurch entstehende Mehrkosten für die Bearbei- tung und für unbrauchbar gewordene Werkzeuge trägt der Besteller. Falls sich die Materialien während der Bearbei- tung aus von uns nicht zu vertretend den Gründen als un- brauchbar erweisen, könne en wir den der bereits erbrach- ten Leistung entsprechenden Teil der Vergütung und die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
Pflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller hat den Unternehmer spätestens mit dem Angebot auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Montage und sons- tige Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
Pflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller wird:
Pflichten des Bestellers. 5.1 In Ergänzung zu Ziffer 3.6 hat der Besteller insbesonde- re nachfolgende Pflichten einzuhalten bzw. nachfolgend bezeichnete Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch vph zu schaffen: • Anschluss-/Installationsvoraussetzungen: o Benennen und Abstellen des zur Unterstützung der Anschluss- und Installationsarbeiten erforderlichen Personals. o Ermöglichen eines Testlaufs zu den üblichen Be- triebsbedingungen und Gewährung der hierfür er- forderlichen Rechenzeiten. • Betrieb: o Betrieb von Hard- und Software durch qualifiziertes, insbesondere eingewiesenes oder geschultes Per- sonal unter Beachtung der Betriebs- und Bedie- nungsbedingungen sowie -anweisungen. o Einhaltung der Richtlinien für den Einsatz von Ver- brauchsmaterial (z.B. Medien/Tinte) sowie Ersatz- und Verschleißteilen. • Datensicherung und Datenpflege: o Regelmäßige der Bedeutung der Daten für den Ge- schäftsbetrieb des Bestellers angemessene Datensi- cherung, insbesondere Durchführung einer geson- derten Datensicherung vor Durchführung von Ser- vicearbeiten, um das Datenverlustrisiko zu minimie- ren. o Regelmäßige Pflege der Speichermedien (z.B. re- gelmäßige Defragmentierung von Massenspei- chern, Auslagerung von Massendaten). o Aktueller, regelmäßiger und umfassender Viren- schutz aller für die Serviceleistungen maßgeblicher Hardware. • Rahmenbedingungen für die Serviceleistungen: o Benennung eines qualifizierten Ansprechpartners sowie eines Stellvertreters, der bei Bedarf während der Serviceleistungen vor Ort anwesend ist. o Unverzügliche Meldung und detaillierte Beschrei- bung von auftretenden Störungen anhand zweck- dienlicher Unterlagen (Beschreibung der Fehler- symptomatik durch Fehlerprotokolle etc.). o Dokumentation und Vorführung von Störungen des Servicegegenstandes. o Bei vereinbarter Remote-Diagnose: Einrichtung und Aufrechterhaltung der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Telefonanschluss) auf eigene Kosten des Be- stellers. • Rahmenbedingungen für den Dauerbezug von Ver- brauchsmaterial. o Bereitstellung geeigneter und ausreichender Lager- fläche für Verbrauchsmaterial.
Pflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller sowie die von ihm betreuten Personen haben den erforderlichen, sachlich gebotenen Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten. Das gilt vor allem hinsichtlich sicherheits- und ordnungsbezogener Anweisungen. Busbetrieb Bettenbühl… … für Sie unterwegs in ganz Europa Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx | 06198 9203 | xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx USt.-Id.-Nr. DE 192051784
Pflichten des Bestellers. 9.1. Der Besteller stellt HPE zu Beginn der Ausführung der Leistungen sämtliche erforderlichen Unterlagen, Informationen, Genehmigungen, Freigaben und Daten unentgeltlich zur Verfügung. Soweit der Besteller während der Durchführung des Vertrages über neue, die Tätigkeit von HPE betreffende Erkenntnisse, Unterlagen, Informationen oder Daten verfügt, hat er diese HPE unaufgefordert und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.