Warnhinweis Musterklauseln

Warnhinweis. Diese Zusammenfassung wurde in Übereinstimmung mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/1129 in der gültigen Fassung erstellt und sollte als Einleitung zum Basisprospekt (der „Basisprospekt“) gelesen werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die ETC-Wertpapiere zu investieren, auf den Basisprospekt als Ganzes stützen. Jeder Anleger könnte das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die ETC-Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Dieses Dokument stellt keiner Person gegenüber ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung bzw. zum Kauf von ETC-Wertpapieren dar. Es wurde im Zusammenhang mit den entsprechenden endgültigen Bedingungen erstellt.
Warnhinweis. Diese Zusammenfassung soll als Einführung zu dem Basisprospekt verstanden werden. Der Anleger soll jede Entscheidung zur Anlage in die Zertifikate (wie unter dem Gliederungspunkt C.1 definiert) auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts der Emittentin (wie unter dem Gliederungspunkt B.1 definiert) vom 28. Mai 2019 für basiswertabhängige Zertifikate (der "Basisprospekt") stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. Die Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Mainz, hat die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon übernommen.
Warnhinweis. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Services MANGOPAY und des elektronischen Geldes aufmerksam. Sollten Sie das Angebot nutzen wollen, müssen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und Sie im Rahmen des Registrierungsverfahrens akzeptieren. Sie bestätigen, in Deutschland ortsansässig zu sein. Sie verpflichten sich, die für diese Nutzer reservierte Webseite gegebenenfalls zu verlassen und sich mit der Webseite des Landes, in dem Sie ortsansässig sind und auf welcher Sie die auf Sie zutreffenden Geschäftsbedingungen finden, zu verbinden.
Warnhinweis. Es gibt VU (insbesondere im Ausland), die die Kreditkarte für die Zahlung nur dann akzeptieren, wenn sich der Karteninhaber zusätzlich identifiziert (etwa durch Vorlage eines Lichtbildausweises). Das Kreditinstitut empfiehlt daher, neben der Kreditkarte stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. Das Kreditinstitut rät insbesondere bei Auslandsreisen, neben der Kreditkarte zusätzliche Zahlungsmittel mitzunehmen.
Warnhinweis. Die Zusammenfassung ist als Einführung zu diesem Basisprospekt (nachfolgend auch „Prospekt” genannt) zu verstehen. Die Zusammenfassung ist im Zusammenhang mit dem gesamten Inhalt des Basisprospektes einschließlich etwaiger Nachträge zu lesen. Eine Anlageentscheidung sollte daher nicht allein auf diese Zusammenfassung gestützt, sondern erst nach Studium des Basisprospektes sowie etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen im Sinne des Art. 26 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 809/2004 und § 6 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) (nachfolgend „Endgültige Bedingungen“ genannt) getroffen werden, die im Zusammenhang mit der Emission von Inhaberschuldverschreibungen (nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“ genannt) stehen. Jeder Anleger sollte sich darüber bewusst sein, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte. Die Stadtsparkasse Wuppertal (nachfolgend auch „Emittentin“ genannt), die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzung hiervon übernommen hat oder die Personen, von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
Warnhinweis. 19.1. Es ist möglich, dass einzelne Akzeptanzstellen, deren Leistungen unter Verwendung der Karte bezahlt werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen Entgelte verrechnen (etwa Geldausgabeautoma- ten). Die Bank hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher über allenfalls verrechnete Entgelte zu informieren. Bei Geldausgabeautomaten erfolgt in der Regel eine entsprechende In- formation am Automaten vor Durchführung der Transaktion, wobei die Bank auch darauf keinen Einfluss hat. 19.2. Die Höchstbeträge für Barauszahlungen und NFC-Zahlungen (kon- taktlos) können je nach Land und/oder Geldausgabeautomaten un- terschiedlich sein. Die Bank hat darauf keinen Einfluss und emp- fiehlt, sich insbesondere vor Auslandsreisen zu informieren. 19.3. Es gibt Vertragsunternehmen (insbesondere im Ausland), die die Karte für die Zahlung nur dann akzeptieren, wenn sich der KI zusätz- lich identifiziert (etwa durch Vorlage eines Lichtbildausweises). Die Bank empfiehlt daher, neben der Karte stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. Die Bank rät insbesondere bei Auslandsreisen, neben der Karte zusätzliche Zahlungsmittel mitzunehmen. 19.4. Technische Störungen, die auftreten, bevor der Auftrag bei der Bank eingelangt ist, können in Einzelfällen dazu führen, dass Transakti- onen nicht durchgeführt werden können. Solche technischen Stö- rungen sowie die Nichtakzeptanz einer Karte bzw. die Ablehnung einer Transaktion durch einzelne Vertragsunternehmen können dazu führen, dass ein Zahlungsauftrag der Bank nicht zugeht. Dies hat zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang ausgelöst wird und keine Zahlung durch die Bank erfolgt.
Warnhinweis. Für Geräte, die im unbeaufsichtigten Dauerbetrieb beim Endkunden laufen (24 Std./7 Tage pro Woche/365 Tage pro Jahr), insbesondere für CO2- Inkubatoren, Klimatestschränke und Ultratiefkühlschränke, empfehlen wir für den Fall der Einlagerung von unwiederbringlichen Proben dringend, die in den Schränken eingelagerten Proben auf mindestens zwei Geräte aufzuteilen, sofern dies möglich ist. Sollte der Besteller ein Händler sein, ist er verpflichtet, seine Endkunden entsprechend zu warnen.
Warnhinweis. Das Armband darf nicht zu eng sitzen. Am einfachsten ist es vielleicht für Sie, wenn Sie das Armband mit dem WatchPAT-Gerät nach unten auf den Tisch legen, dann den Hand(gelenk)rücken auf das Armband legen und die Enden des Armbands schließen.
Warnhinweis. Das WatchPAT™ONE sollte keinerlei Beschwerden oder Schmerzen verursachen. Sollten unzumutbare Beschwerden auftreten, legen Sie das Gerät ab und kontaktieren Sie unseren Help Desk. Legen Sie das WatchPAT-Armband an Ihrer nicht-dominanten Hand an. Das Armband darf nicht zu eng sitzen. Bei Verwendung des WatchPAT™ONE mit Brustsensor sollte der Sensor durch den Ärmel des Schlafanzugs/Nachthemds bis zur Halsöffnung gezogen werden. Ziehen Sie das weiße Papier von der Klebefläche an der Rückseite des Sensors ab. Kleben Sie den Brustsensor unterhalb der Halskuhle mittig auf den oberen Teil Ihres Brustbeins, direkt unterhalb Ihres Halses, und richten Sie das Icon entsprechend Ihrer Körperachse so aus, dass das Kabel nach unten zeigt. Sichern Sie den aufgeklebten Brustsensor möglichst noch mit einem medizinischen Pflaster. Stecken Sie den Finger Ihrer Xxxx an der nicht-dominanten Hand in die Fingersonde, bis Sie die Sondenspitze spüren können. Drücken Sie die Sondenspitze auf eine feste Unterlage, während Sie die mit TOP bezeichnete Lasche lösen und entfernen. Wir empfehlen die Fingersonde auf den Zeigefinger Ihrer nicht-dominanten Hand zu setzen, generell ist aber jeder Finger mit Ausnahme des Daumens möglich. Patienten mit sehr breiten Fingern können den Kleinfinger für die Sonde nehmen. 🗎 Wenn diese Schritte abgeschlossen sind, ist das Gerät einsatzbereit.
Warnhinweis. Die Emittentin erklärt, dass • die Zusammenfassung als eine Einleitung zum Basisprospekt verstanden werden sollte und dass sich der Anleger bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Basisprospekt als Ganzes stützen sollte; • der Anleger das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren könnte; • ein Anleger, der wegen der in einem Basisprospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen muss, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann; • zivilrechtlich nur diejenigen Personen haften, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospektes gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. • Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.