Wartungen. 1.1 Wartungstermine werden zwischen dem Auftraggeber und TRUMPF in der Regel mindestens vier Wochen vor gewünschtem Wartungstermin vereinbart. In der Wartung sind keine Reparaturleistungen enthalten. Reparaturleistungen, für die im Übrigen folgender Absatz 2 gilt, werden dem Kunden separat auf Grundlage der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preise von TRUMPF, die dem Kunden auf Wunsch vorab mitgeteilt werden, in Rechnung gestellt.
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Wartungen. 1.1 Wartungstermine werden zwischen dem Auftraggeber und TRUMPF in der Regel mindestens vier Wochen vor gewünschtem Wartungstermin vereinbart. In der Wartung sind keine Reparaturleistungen enthalten. Reparaturleistungen, für die im Übrigen folgender Absatz 2 X.2 gilt, werden dem Kunden separat auf Grundlage der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preise von TRUMPF, die dem Kunden auf Wunsch vorab mitgeteilt werden, in Rechnung gestellt.
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