Betriebskosten Musterklauseln

Betriebskosten. Die Betriebsstoffe (Diesel, Gas, Öl) nach Betriebsstunden abgerechnet. Zu Beginn Ihres Bootscharters werden Sie über die Kosten informiert und der aktuelle Stand wird notiert. Zu Beginn des Bootscharters erhalten Sie ein voll getanktes Boot und Sie werden über die aktuellen Literpreise informiert.
Betriebskosten die normalen Betriebskosten sind im Mietpreis enthalten. Übersteigen die Betriebskosten den saisonalen Durchschnitt um 50%, so ist der Vermieter berechtigt, diese Kosten separat in Rechnung zu stellen. Nur die zur Abwicklung unserer Vermietungen notwendigen personenbezogenen Daten geben wir an unsere jeweiligen Dienstleister weiter. Übermittlung von personenbezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften, wie z.B. Kurtaxe etc. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ort, Datum Ort, Datum Name Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx oder Vertreter
Betriebskosten. 1. Neben der Grundmiete (§ 1 Ziff. 2.1) sind die in § 2 Ziff. 1 bis 16 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) vom 25.11.2003 (§ 556 Abs. 1 BGB) in ihrer jeweiligen Fassung aufgeführten Betriebskosten vom Mieter zu tragen. Die bei Vertragsschluss gültige Fassung der BetrKV ist diesem Vertrag als ANLAGE 2 beigefügt. Zudem ist der Vermieter berechtigt, sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Ziff. 17 XxxxXX wie folgt auf den Mieter umzulegen: • die Kosten des Sicherheitsdienstes im Fall etwa erforderlicher regelmäßiger Bewachung des Studenten- wohnheims, die der Sicherheit der Studierenden dient; • die Kosten der Inventarversicherung; • eine Bereitstellungspauschale für die Errichtung, Reinigung, Pflege, Wartung und den Unterhalt (z. B. Miete) der Datenübertragungsgeräte sowie des (internen und externen) Datenübertragungsnetzes, wenn vorhanden; • die Kosten der Übungsleiterpauschale (für Betreuungstätigkeit) für Haussprecher, die die Interessen der Studierenden in dem Studentenwohnheim vertreten; • die Kosten der Übungsleiterpauschale (für Betreuungstätigkeit) für die Tätigkeit der Ausschüsse in den Studentenwohnheimen des Olympischen Dorfes, soweit sich der Mietvertrag auf eine dortige Wohnung bezieht; • die Kosten von Hilfs- und Betriebsstoffen wie beispielsweise Glühbirnen, Streusalz, Treibstoffe, Toilet- tenpapier, Handtuchspender, Salze für Dosieranlagen etc.; die Stromkosten in dem Studentenwohn- heim; dies sind die Kosten für Hausstrom, Aufzugsstrom, Strom für die Gemeinschaftsantennen- und Datenübertragungsanlage sowie die Kosten des Stromverbrauchs in den einzelnen Studentenzimmern der Studentenwohnanlage. Die Stromkosten werden in der jährlichen Betriebskostenabrechnung zu- sammengefasst in einer Position ausgewiesen, da das Studentenwohnheim nicht über separate Zähler verfügt; § 2 Ziff. 15 und 16 BetrKV werden insoweit modifiziert; • in den Studentenwohnheimen Olympisches Dorf und Studentenstadt die Kosten des Aufsichtspersonals und die Sachkosten (z. B. Neuerwerb von Büchern etc.) für die dort vorhandenen Lesesäle; • für Mieter von Wohngemeinschaften (ab drei Personen-Wohngemeinschaften), die Kosten der Reini- gung der Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsbäder und anderer Gemeinschaftsflächen der Wohnge- meinschaften. Dies betrifft Reinigungsleistungen, die vom Vermieter ergänzend zu den Pflichten des Mieters, welche sich aus § 5.1 der Hausordnung ergeben, durch eine Fremdfirma durchgeführt werden; • die Kosten für Auszugsreinigungen, die über eine ...
Betriebskosten. (1) Neben dem vereinbarten Mietzins trägt die Mieterin/ der Mieter sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Die anfallenden Betriebskosten ergeben sich aus der Auflistung der Nebenkosten die als Anlage Bestandteil dieses Vertrages ist. Die Betriebskosten betragen pro qm = EUR ……….. Auf die Betriebskosten hat die Mieterin/ der Mieter zusammen mit den Mietzahlungen monatliche Vorauszahlungen in Höhe von EUR zu leisten.
Betriebskosten. Gegenstand dieses Leistungspakets ist die Übernahme der Kosten für alle vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Wartungen, der bei dieser Gelegenheit ergänzten oder aufgefüllten Betriebsmittel außer Kraftstoff und Kraftstoffadditiven, sowie die Kosten für durch bestimmungs- und vertragsgemäße Nutzung des Fahrzeugs verschleißbedingt erforderlich werdende Reparaturen an Bremsen, Achsen, Aggregaten und Antriebsstrang des Fahrzeugs. Die Kosten für erforderliche Materialien und Ersatzteile werden ebenfalls übernommen. Das Leistungspaket umfasst außerdem die Entgegennahme, Prüfung und Bezahlung der aus den vom LN zu erteilenden Aufträgen resultierenden Rechnungen, sowie die Bearbeitung von Garantie- und Kulanzanträgen. Der LG berechnet eine angemessene Leistungsgebühr, die Bestandteil des Leistungspaketpreises ist. Kosten für Mobilität und / oder der Fahrzeugpflege sind nicht Gegenstand des Leistungspakets.
Betriebskosten. (1) Zuschussfähige Betriebskosten sind die angemessenen Kosten des Personals und die angemessenen Sachkosten, die ausschließlich durch den Betrieb der Kindertageseinrichtung für das Betreuungsangebot nach § 3 entstehen. Für den Betrieb sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Betriebskosten. 1 Die Trägergemeinde führt die Rechnung.
Betriebskosten a) Neben der Miete sind Heiz- und Warmwasserkosten (s. § 15) sowie weitere Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV, soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen: Grundsteuer, Wasserversorgungskosten, Entwässerungskosten, Kosten des Personen- oder Lastenaufzuges, Kosten für Ungezieferbekämpfung, Kosten der Beleuchtung, Schornsteinfegerkosten, Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschadenversicherung, Glasversicherung, Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug, Betriebskosten der Gemeinschaftsantenne oder des Breitbandkabelanschlusses, Kosten des Betriebes der Einrichtungen für Wäschepflege, Kosten der Dachrinnenreinigung, Wartungskosten für Rauchmelder, Sprinkleranlage, Feuerlöscher und Garagentor, sonstige Betriebskosten.
Betriebskosten. Die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung werden von der Stadt/Kommune getragen. Hierfür werden als Vorauszahlung ausgewiesen für:
Betriebskosten. Betriebskosten (z.B. Wasser, Heizung, Strom, Gas) sind vom Pächter zu tragen.