Wartungsgebühren. 15.1 Die Höhe der Wartungs- und Supportgebühren ergibt sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Wartungsvereinbarung. 15.2 Soweit der Kunde NEVARIS mit gesondertem Auftrag zu Leistungen verpflichtet, die nicht von der Wartungsvereinbarung erfasst sind, entsteht ein eigenes Vertragsverhältnis mit der Maßgabe, dass die von NEVARIS in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen zuzüglich sämtlicher anfallender Nebenkosten gesondert zu vergüten sind. Die Höhe der Vergütung richtet sich im Zweifel nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise von NEVARIS. 15.3 Lizenz-Kauf: Die Wartungsgebühren werden im ersten Jahr vom Ersten des auf den Vertragsbeginn folgenden Monats bis zum Ende des Kalenderjahres berechnet. Danach werden die Wartungsgebühren für 12 Monate im Voraus berechnet. 15.4 Die Gebühren werden im Voraus mit Rechnungsstellung fällig.
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Wartungsgebühren. 15.1 Die Höhe der Wartungs- und Supportgebühren ergibt sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Wartungsvereinbarung.
15.2 Soweit der Kunde NEVARIS 123erfasst mit gesondertem Auftrag zu Leistungen verpflichtet, die nicht von der Wartungsvereinbarung erfasst sind, entsteht ein eigenes Vertragsverhältnis mit der Maßgabe, dass die von NEVARIS 123erfasst in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen zuzüglich sämtlicher anfallender Nebenkosten gesondert zu vergüten sind. Die Höhe der Vergütung richtet sich im Zweifel nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise von NEVARIS123erfasst.
15.3 Lizenz-Kauf: Die Wartungsgebühren werden im ersten Jahr vom Ersten des auf den Vertragsbeginn folgenden Monats bis zum Ende des Kalenderjahres berechnet. Danach werden die Wartungsgebühren für 12 Monate im Voraus berechnet.
15.4 Die Gebühren werden im Voraus mit Rechnungsstellung fällig.
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