Wartungsumfang. 2.1. Die Wartungsleistungen (Standardpflege) umfassen gegen eine pauschale Vergütung die Übersendung oder Bereitstellung neuer Releases/Versionen, Updates, Patches oder Umgehungen der Software, die telefonische Unterstützung bei der Klärung von Mängeln und die Beseitigung von Mängeln der Software. AS/point erbringt die Leistungen während ihrer Geschäftszeiten (montags bis freitags – 2.2. Alle weiteren Leistungen, die AS/point im Zusammenhang mit der Software im Auftrag des Kunden erbringt, werden gesondert nach Aufwand vergütet. Dazu gehört u. a. auch: a) Die Wartung modifizierter Standardprogramme und zusätzlicher Programme. b) Die Wartung für Software, die nicht unter den von AS/point vorgegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird. c) Wartungsleistungen, die durch nicht den Vertragsgegenständen unterliegende Programmbereiche verursacht werden. 2.3. AS/point kann vertragliche Leistungen auch durch von ihr beauftragte Unternehmen erbringen lassen. 2.4. Mängelansprüche aufgrund des Software-Überlassungsvertrages werden durch den Pflegevertrag nicht berührt; sie können während des Gewährleistungszeitraumes kostenfrei nach den Bestimmungen des Software-Überlassungsvertrages geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wartungsumfang. 2.1. Die Wartungsleistungen (Standardpflege) umfassen gegen eine pauschale Vergütung die Übersendung oder Bereitstellung neuer Releases/Versionen, Updates, Patches oder Umgehungen Umgehun- gen der Software, die telefonische Unterstützung bei der Klärung von Mängeln und die Beseitigung Beseiti- gung von Mängeln der Software. AS/point SUMMIT erbringt die Leistungen während ihrer Geschäftszeiten (montags bis freitags –– außer an gesetzlichen Feiertagen am Firmensitz von SUMMIT – von 8.00 bis 17.00 Uhr).
2.2. Alle weiteren Leistungen, die AS/point SUMMIT im Zusammenhang mit der Software im Auftrag des Kunden erbringt, werden gesondert nach Aufwand vergütet. Dazu gehört u. a. auch:
a) 2.2.1. Die Wartung modifizierter Standardprogramme und zusätzlicher Programme.
b) 2.2.2. Die Wartung für Software, die nicht unter den von AS/point SUMMIT vorgegebenen Einsatzbedingungen Einsatzbedin- gungen genutzt wird.
c) 2.2.3. Wartungsleistungen, die durch nicht den Vertragsgegenständen unterliegende Programmbereiche Programm- bereiche verursacht werden.
2.3. AS/point SUMMIT kann vertragliche Leistungen auch durch von ihr beauftragte Unternehmen erbringen erbrin- gen lassen.
2.4. Mängelansprüche aufgrund des Software-Überlassungsvertrages werden durch den Pflegevertrag Pflege- vertrag nicht berührt; sie können während des Gewährleistungszeitraumes kostenfrei nach den Bestimmungen des Software-Überlassungsvertrages geltend gemacht werden.
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Wartungsumfang. 2.1. Die Wartungsleistungen (Standardpflege) umfassen gegen eine pauschale Vergütung die Übersendung oder Bereitstellung neuer Releases/Versionen, Updates, Patches oder Umgehungen der Software, die telefonische Unterstützung bei der Klärung von Mängeln und die Beseitigung von Mängeln der Software. AS/point Fimans erbringt die Leistungen während ihrer Geschäftszeiten (montags bis freitags –– außer an gesetzlichen Feiertagen – von 8.00 bis 17.30 Uhr).
2.2. Alle weiteren Leistungen, die AS/point Fimans im Zusammenhang mit der Software im Auftrag des Kunden erbringt, werden gesondert nach Aufwand vergütet. Dazu gehört u. a. auch:
a) Die Wartung modifizierter Standardprogramme und zusätzlicher Programme.
b) Die Wartung für Software, die nicht unter den von AS/point Fimans vorgegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird.
c) Wartungsleistungen, die durch nicht den Vertragsgegenständen unterliegende Programmbereiche verursacht werden.
2.3. AS/point Fimans kann vertragliche Leistungen auch durch von ihr beauftragte Unternehmen erbringen lassen.
2.4. Mängelansprüche aufgrund des Software-Überlassungsvertrages werden durch den Pflegevertrag nicht berührt; sie können während des Gewährleistungszeitraumes kostenfrei nach den Bestimmungen des Software-Überlassungsvertrages geltend gemacht werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wartungsumfang. 2.1. Die Wartungsleistungen (Standardpflege) umfassen gegen eine pauschale Vergütung die Übersendung oder Bereitstellung neuer Releases/Versionen, Updates, Patches oder Umgehungen der Software, die telefonische Unterstützung bei der Klärung von Mängeln und die Beseitigung von Mängeln der Software. AS/point SUMMIT erbringt die Leistungen während ihrer Geschäftszeiten (montags bis freitags –– außer an gesetzlichen Feiertagen am Firmensitz von SUMMIT – von 8.00 bis 17.00 Uhr).
2.2. Alle weiteren Leistungen, die AS/point SUMMIT im Zusammenhang mit der Software im Auftrag des Kunden erbringt, werden gesondert nach Aufwand vergütet. Dazu gehört u. a. auch:
a) 2.2.1. Die Wartung modifizierter Standardprogramme und zusätzlicher Programme.
b) 2.2.2. Die Wartung für Software, die nicht unter den von AS/point SUMMIT vorgegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird.
c) 2.2.3. Wartungsleistungen, die durch nicht den Vertragsgegenständen unterliegende Programmbereiche verursacht werden.
2.3. AS/point SUMMIT kann vertragliche Leistungen auch durch von ihr beauftragte Unternehmen erbringen lassen.
2.4. Mängelansprüche aufgrund des Software-Überlassungsvertrages werden durch den Pflegevertrag nicht berührt; sie können während des Gewährleistungszeitraumes kostenfrei nach den Bestimmungen des Software-Überlassungsvertrages geltend gemacht werden.
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