Besondere Vertragsbedingungen. Für die professionellen Dienstleistungen gelten zusätzlich die folgenden besonderen Vertragsbedingungen; sie haben bei Widersprüchen zu den anderen Bestimmungen des vorliegenden Vertrags Vorrang:
a) Arbeitsauftrag. Ein Arbeitsauftrag kann zwischen dem Dienstleister und dem Kunden schriftlich vereinbart werden, oder indem der Dienstleister dem Kunden ein Angebot für einen Arbeitsauftrag per E-Mail zusendet und der Kunde dieses Angebot annimmt. Der Dienstleister erbringt die professionellen Dienstleistungen entweder selbst oder über seine Subunternehmer. Jeder Arbeitsauftrag zum vorliegenden Vertrag ist ein von allen anderen Arbeitsaufträgen unabhängiger Vertrag und jeder Arbeitsauftrag unterliegt den Vertragsbedingungen.
b) Einstufung als professionelle Dienstleistungen. Sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten professionelle Dienstleistungen als Dienstleistungen und nicht als Werkverträge. Werden bestimmte professionelle Dienstleistungen als Werkverträge vereinbart oder gelten als Werkverträge, gilt eine Gewährleistungsfrist von 90 (neunzig) Tagen. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist erbringt der Dienstleister entweder die nicht vertragsgemäßen Bestandteile der professionellen Dienstleistungen für den Kunden kostenfrei oder verzichtet auf jedes Honorar für professionelle Dienstleistungen bzw. erstattet es zurück, das für die nicht vertragsgemäßen Bestandteile der professionellen Dienstleistungen geschuldet wird oder gezahlt wurde. Dies sind die einzigen Rechtsbehelfe im Gewährleistungsfall bei professionellen Dienstleistungen.
c) Pflichten des Kunden. Der Kunde kooperiert im Zusammenhang mit der Erbringung der professionellen Dienstleistungen angemessen. Diese Kooperation und Unterstützung durch den Kunden umfasst insbesondere: (i) angemessenes Reaktionsniveau auf die Anforderungen und Kommunikation des Dienstleisters; (ii) Übermittlung und Freigabe angemessener und korrekter Dokumentation und Informationen an den Dienstleister innerhalb angemessener Fristen; (iii) umgehende Prüfung der vom Dienstleister erbrachten professionellen Dienstleistungen; (iv) Bereitstellung sämtlicher Genehmigungen und Lizenzen der relevanten Parteien (wie beispielsweise erforderliche Lizenzen für Drittanbieter-Software), die für die Erbringung der professionellen Dienstleistungen durch den Dienstleister erforderlich sind, gemäß Spezifikation des Dienstleisters für erforderliche Hardware- und Softwareumgebung. Falls und sofern der...
Besondere Vertragsbedingungen. I. Allgemeine Kurzbeschreibung der Dienst- leistung und Hinweise zur Angebotserstel- lung und zur Auswertung
Besondere Vertragsbedingungen. Für die Nutzung der von der iWelt erbrachten und bereitgestellten Dienste gelten die nachfolgenden besonderen Vertragsbedingungen. Die Dienste können jeweils einzeln oder gemeinsam in Anspruch genommen werden, wobei die für die jeweils in Anspruch genommenen Dienste bestehenden Besonderen Vertragsbedingungen kumulativ gelten. Weitere Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und sind im Einzelfall zwischen den Parteien separat zu vereinbaren. Für Leistungen, die über den hier beschriebenen Leistungsumfang hinausgehen, gelten die jeweils aktuellen Preislisten von der iWelt, die dem Kunden im Vorfeld der jeweiligen Auftragsdurchführung mitgeteilt werden. Die iWelt stellt dem Kunden folgende Dienstleistungen zur Verfügung: • Einrichtung und Bereithaltung eines Webspace auf einem Server („Webhosting“), d.h. Serverspeicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium, oder • Einrichtung und Bereithaltung eines virtuellen Servers auf einer Virtualisierungsplattform („virtueller Server“), d.h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium, oder • Einrichtung und Bereithaltung eines physischen Servers („Servermiete“), d.h. Speicherplatz auf einem ausschließlich vom Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium oder • Einrichtung und Bereithaltung von gewerblichem Raum und der erforderlichen Anschlüsse zum Betrieb eines vom Kunden zu stellenden Systems („Rackspace“), oder • Einrichtung und Nutzung von E-Mail Diensten oder • Registrierung und Pflege einer Internet-Domain oder • Einrichtung und Nutzung von Backup Diensten oder • E-Mail-Archivierung.
Besondere Vertragsbedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwi- schen den Anlegern und der DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main, (nachstehend „Gesell- schaft“ genannt) für das von der Gesellschaft auf- gelegte richtlinienkonforme Sondervermögen die nur in Verbindung mit den von der Gesell- schaft aufgestellten „Allgemeinen Vertragsbedin- gungen“ für richtlinienkonforme Sondervermö- gen gelten. Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben:
Besondere Vertragsbedingungen. Die angebotenen Mietpreise sind fest für die Dauer dieses Mietvetrages. Dieser Mietvertrag gilt ab: Liefernder Fachgroßhändler: Werksvertretung: P.-Nr. 1310 • TS 01/22 Datum, Unterschrift Fachinstallateur/Anbieter Datum, Unterschrift Hauseigentümer/Auftraggeber Datum, Unterschrift Allmess GmbH Die Allmess GmbH, Xx Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxxxxxx - Vermieter - überlässt dem umseitig genannten Vertragsnehmer - Mieter - für die Dauer dieses Vertrages die umseitig genannten Allmess-Geräte zu den dort angegebenen Preisen.
Besondere Vertragsbedingungen. Diese besonderen Verkaufsbedingungenen gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von besonderen Kategorien von Waren und/oder Dienstleistungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den in Teil 1 dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und irgendeiner Bestimmung der unten aufgeführten Besonderen Vertragsbedin- gungen, haben letztere Vorrang.
Besondere Vertragsbedingungen. Wir sind für Sie da!
Besondere Vertragsbedingungen. Der AN hat die Ihm zur Weiterführung der Planung zur Verfügung gestellten Unterlagen im Rahmen seiner Sachkunde auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Etwaige Bedenken hat er möglichst frühzeitig, jedoch spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe der Unterlagen unter Darlegung der Gründe schriftlich mit- zuteilen.
Besondere Vertragsbedingungen. Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2012) Baumaßnahme: in: Leistung:
Besondere Vertragsbedingungen. 2.2.1 Ausschließliche Gültigkeit der Vertragsbedingungen dieser Ausschreibung Allgemeine Vertragsbedingungen des Anbieters sind als Grundlage des Angebotes nicht zulässig.
2.2.2 Ausfüllen des Angebotes – Ausschlusskriterien – • In den Feldern für „Erläuterungen / Bieterangaben“ sind keine Preise einzutragen. • Ein leeres Preisfeld, ein Strich durch den Ausschreibungstext, eine fehlende geforderte Eintragung oder feh- lendes Leistungsmerkmal führen zwingend zum Ausschluss des abgegebenen Angebots. • Ergänzende technische Bemerkungen dürfen positionsbezogen in einer gesonderten Anlage beigefügt werden. Enthalten diese allerdings Mehr- oder Minderpreisangaben, ist ebenfalls ein Ausschlusskriterium erfüllt. • Werden Geräte „gleichwertig“ angeboten so sind diese eindeutig zu benennen und eine Beschreibung mit Ab- bildung dem Angebot beizulegen. Die gewählten Firmenangaben im Rahmen der feuerwehrtechnischen Bela- dung sind verbindlich. Alternativen sind daher deutlich zu kennzeichnen. • Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Fabrikate sind Leitfabrikate. Anzubieten ist das angesprochene Leitfabrikat oder ein gleichwertiges Produkt. Es sei denn, es ist ausschließlich in der Leistungsbeschreibung verlangt. Diese werden zur besseren Übersichtlichkeit mit einer fetten Schrift hervorgehoben.